Hallo zusammen,
ich hatte, wie schon beschrieben, im Urlaub auf Sardinien einen plötzlichen Ausfall der Servolenkung durch einen gerissenen Keilrippenriemen (KRR) bzw. Versagen der Spannrolle. Mit viel Glück ist bei langsamer Fahrt nichts passiert. Reparatur in freier Werkstatt in Sardinien (240 Euro). Daheim beim VW-Händler: der prüft mein Baujahr (02/2014, KM-STAND 68.000 zum Zeitpunkt des Schadens) und Fahrzeug-Nr. - Nein - mein Fahrzeug sei nicht von Rückrufmaßnahmen betroffen, Antrag auf Kulanz o.ä. kann deshalb nicht gestellt werden. Dennoch habe ich die in Sardinien verbauten Teile (die leider nicht Original-VW waren) zur Sicherheit durch Original-VW-Teile ersetzen lassen (280 Euro).
Weil der Händler nichts machen wollte/konnte ("Händler-Tipp: Rufen Sie den Kundenservice unter der kostenfreien Rufnummer an") hab ich die defekten Erstteile direkt an VW Nutzfahrzeuge Hannover mit Bitte um Kulanzübernahme der Kosten als Paket geschickt, in der Hoffnung, dass es im Weltunternehmen eine Regel gibt, wonach jeder Brief/Sendung beantwortet muss.
Nach ca. 4 Wochen kam ein Paket mit genau den defekten Teilen kommentarlos zurück (das soll ich jetzt wohl entsorgen).
Weitere 4 Wochen später erhalten ich heute eine Mail von VW mit folgendem Inhalt, den ich Euch nicht vorenthalten möchte:
Ihr T5 California Beach
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihren Brief vom 05.06.2018. Die verzögerte Bearbeitung bitten wir zu entschuldigen.
Es tut uns leid, dass Ihnen Ihr T5 California Beach Sorgen bereitet hat. Sie wenden sich an uns, da Sie sich eine Beteiligung an den Kosten für den Austausch der auf Sardinien eingebauten
Bauteile gegen Volkswagen Original Teile wünschen.
Kulanz ist eine freiwillige Leistung. Ein solches Entgegenkommen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Grundlagen für eine Kulanzentscheidung sind unter anderem das
Fahrzeugalter, die Kilometerleistung und die Einhaltung der Wartungen nach Herstellervorgaben.
Um Ihre Anfrage individuell beurteilen zu können, haben wir gemeinsam mit Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner, der Autohaus XXX, eine Kulanz geprüft.
Aufgrund der zu weit überschrittenen Garantiefrist Ihres Fahrzeugs und ungeachtet der Schadensursache ist leider keine Kostenbeteiligung möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Lassen Sie uns abschließend darauf hinweisen, dass unsere zuständige Fachabteilung einen Wechsel der Spannrolle bei 210.000km vorschreibt. Für einen früheren Wechsel wird keine
technische Notwendigkeit gesehen.
Ein Schaden im Sinne der Produkthaftung lag in diesem Fall nicht vor.
Sehr geehrter Herr ..., wir gehen davon aus, mit unseren Ausführungen zum besseren Verständnis beigetragen zu haben und wünschen Ihnen eine allzeit gute Fahrt.
Freundliche Grüße
i.V.
...
So, auf diese standardisierte Antwort-Mail könnt Ihr Euch selbst einen Reim machen.
VW sieht das Versagen einer Spannrolle als nicht relevant im Sinne der Produkthaftung ("keine technische Notwendigkeit") an. Ergo: Eher werden Unfälle durch plötzliches Versagen der Servolenkung billigend in Kauf genommen, anstatt eine Rückrufaktion zu starten.
Ich finds eine Riesensauerei.