Ich fahre ihn als Geschäftswagen und müsste beim Verkauf viel Umsatzsteuer zurückzahlen und dann auch noch den Verkaufspreis versteuern.
Da bist Du aber schlecht beraten worden.
Ich gehe mal davon aus, dass Du das Fahrzeug entsprechend abschreibst. Üblich sind 6 Jahre, was 16,67% pro Jahr entspricht; dann müsste der eigentlich schon abgeschrieben sein. Hast Du einen längeren Zeitraum gewählt, muss Du mal nachschauen, wann der endet.
Wenn Du den Wagen aus dem Betriebsvermögen verkaufst, musst Du natürlich MwSt zahlen, auch wenn Du ihn ohne Vorsteuerabzug gekauft hast.
Aber nur als MwSt für den Erlös, die Differenz ist sozusagen von dem Betrieb "verbraucht" worden.
Wenn er aufs Geschäft läuft, kannst Du die Reparaturen auch voll absetzen, vorausgesetzt, dass Du auch Erlöse dafür hast.
Mit einer außerordentlichen Reparatur kannst Du durchaus auch mal Verlust in einem Geschäftsjahr machen.
Vor einem Verkauf an privat sollte man den Wagen vorher dem Betriebsvermögen entnehmen, damit es ei echter Privatverkauf ist, andernfalls ist der Betrieb gewährleistungspflichtig.
Das gilt leider auch für Unternehmen, die NICHT mit Autos handeln!
Bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen sind auch ein paar Sachen zu beachten, aber wenn er abgeschrieben und defekt (Kostenvoranschlag Werkstatt, möglichst hoch
) ist, sehe ich da gute Chancen.
Sprich mal mit Deinem Steuerberater darüber, was er empfiehlt.