- Ort
- München
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 01/2009
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Highline
- Extras
- Diverses ...
(Ex Werksauto)
Soweit ich das mitgekriegt habe, gibt es unter Umständen schon Kulanz. Jedoch sind da viele Faktoren, die erfüllt sein müssen.
Service bei durchgehend bei VW
Kundenbindung bei Werkstatt (z.B. Grosskunde, Flottenkunde)
Kein Tuning o.ä.
...
Kann gerne erweitert werden. Letzten Endes musst du damit in die Werkstatt, wahrscheinlich eine Ölverbrauchsmessfahrt nochmal machen, bei VW einen Kulanzantrag stellen und hoffen, beten, fluchen.
Wenn der Vorbesitzer allerdings schon was davon wusste und ihn dir verkaufte ohne einen Hinweis auf das Problem, dann ist das arglistige Täuschung und somit strafbar.
Eine arglistige Täuschung ist kein Straftatbestand sondern eine rein zivilrechtliche Geschichte.
Auch wenn das hier zunächst einfach aussieht - solange kein Geld fließt, glaube ich gar nichts.
1. Wenn eine Ölverbrauchsmessung zu 0,4l/1000km geführt hat, war das Auto formal OK.
2. Das stärkste Argument ist allerdings die Rücknahme durch den VW Händler wegen Ölverbrauchs. Aber auch hier gilt, da der Mangel erst nach rd. 10 Monaten gerügt wurde, gilt natürlich die Beweislastumkehr. Der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Da reicht ein schlechter Gutachter (die gibt es häufiger!) und man geht vor Gericht mit der Geschichte baden. Nach 10 Monaten braucht es schon einen Gutachter, der das ganze Thema genau versteht und daher weiß, dass sich der Ölverbrauch nur unter bestimmten Bedingungen zeigt und zunächst langsam ansteigt.
3. Händler, die so arbeiten, bezahlen keinen Cent ohne Gerichtsurteil. Die wissen genau, wie das läuft. Ein Prozess dauert, kostet viel Geld und ist keineswegs 100% sicher (s.o.).
4. Wenn man dann ein Urteil hat, ist oft nichts mehr zu holen. Solche Jungs sind 3fach chemisch gereinigt...
Gruß, Marcus