Hoher Ölverbrauch T5 Multivan 132kw

Vielleicht wurde es auf der Rechnung vergessen? Wenn geschliffen und gehont wurde, dann ist schon mit mehr Materialabtrag zu rechnen. Soweit ich weiß, werden die Zylinderlaufbahnen tatsächlich Lasergehont als letzter Arbeitsschritt, um die Oberfläche zu vergüten. Somit wäre diese Oberfläche zerstört. Vielleicht liest jemand aus WOB mit, der das bestätigen oder dementieren kann.

Gehont wird, damit sich ein Tragmuster ergibt, das den Ölfilm hält. Das funktioniert aber nur, wenn es keine Riefen gibt.
 
Guten Abend!

Ich habe mich gerade hier wegen der aufgetretenen Problematik mit dem Ölverbrauch angemeldet.
Traumauto für die Familie gekauft, verkaufen ist keine Option. Daher bleibt nur die Reparatur. Gerne zu den besten Konditionen und Übernahme der Kosten durch VW
Wie stehen derzeit die Chancen?

Bulli ist bj. 2010

Aktueller KM Stand liegt bei 161 000 km.
Gekauft hab ich ihn im November 18 mit 146 000 km.

Erst nur geringer Ölverbrauch festzustellen 0,3l/1000km.
Stetig ansteigend bis heute. Autobahn komme ich vermutlich auf min. 1l/1000. (0,5l/400km)

Nach Anruf beim eingetragen vorbesitzer ist rausgekommen das schon eine ölverbrauchsmessung gemacht wurde. Ergebnis ist mir unbekannt. (kann man aber sicher rausbekommen).
Aktion 23 (was auch immer das ist) wurde auch durchgeführt.

Wie lange kann/sollte man max. mit dem Verbrauch fahren ohne weitere Folgeschäden zu produzieren?

Vielen Dank vorab für die Meldungen.
Das forum hat mir auch schon deutlich weiter geholfen, allerdings wollte ich einmal den aktuellen Stand von Übernahme der Kosten durch VW ist.

Gruß Christian
 
Nach Anruf beim eingetragen vorbesitzer ist rausgekommen das schon eine ölverbrauchsmessung gemacht wurde. Ergebnis ist mir unbekannt.
Wollte er es Dir nicht sagen oder hast Du nicht danach gefragt?

Hast Du direkt vom Vorbesitzer gekauft, oder von einem Händler (VW oder ein anderer?) ?
 
Soweit ich das mitgekriegt habe, gibt es unter Umständen schon Kulanz. Jedoch sind da viele Faktoren, die erfüllt sein müssen.
Service bei durchgehend bei VW
Kundenbindung bei Werkstatt (z.B. Grosskunde, Flottenkunde)
Kein Tuning o.ä.
...
Kann gerne erweitert werden. Letzten Endes musst du damit in die Werkstatt, wahrscheinlich eine Ölverbrauchsmessfahrt nochmal machen, bei VW einen Kulanzantrag stellen und hoffen, beten, fluchen.
Wenn der Vorbesitzer allerdings schon was davon wusste und ihn dir verkaufte ohne einen Hinweis auf das Problem, dann ist das arglistige Täuschung und somit strafbar.
 
Ich habe von einem freien Händler gekauft der wiederum von einem VW Händler aus Süddeutschland gekauft hat, der den Bulli aufgrund von Ölverbrauch zurück genommen hat. So meine Informationen.

Hab gezielt gefragt ist aber verneint worden da er bei der Überführungsfahrt ca. 600 km nichts gebraucht hätte, so die Aussage des Händlers.
 
Somit wäre es ein Fall für die Händlergarantie.
 
Ich habe von einem freien Händler gekauft der wiederum von einem VW Händler aus Süddeutschland gekauft hat, der den Bulli aufgrund von Ölverbrauch zurück genommen hat. So meine Informationen.

Hab gezielt gefragt ist aber verneint worden da er bei der Überführungsfahrt ca. 600 km nichts gebraucht hätte, so die Aussage des Händlers.
Hast Du da irgend etwas schriftlich? Wohl nicht. Auch egal.

Mach´ bloß nicht lange rum, sondern gib die Gurke ganz schnell an den freien Händler zurück.

Es sind halt doch immer noch die direkten Nachfahren der Rosstäuscher.
 
Ich würde versuche über Gebrauchtwagen Garantie dem Händler die Kosten weiterzugeben. Wenn er nicht will, dann zurückgeben. Erstmal aber reden, der gibt den Schaden auch nur der Versicherung weiter. Vielleicht kriegst du günstig einen neuen Motor. Aber bitte immer an die Peripherie denken. Die muss auch getauscht / erneuert werden. Das Fahrzeug ist 9 Jahre alt und hat 2/3 seines Lebens hinter sich. Wenn du dafür einen neuen Motor kriegst, wär das ja Top.
 
Moin...
Wieso Garantie? Der Händler muß ein Jahr Gewähleistung geben.(Wird jetzt langsam knapp.)
Im letzten Halbjahr liegt die Beweislast beim Käufer, das der Mangel vorher schon bestand.
Wenn die Kiste nicht mit der Angabe des Ölverbrauchs verkauft wurde (Bastlerfahrzeug o.ähnliches), hat der Händler hier wohl ein Problem. Lt @Schmidti1985 hat der freie Händler den Bus von einem VW-Händler der den Bus wegen Ölverbrauch zurück genommen hat. Also hat er definitiv gewusst was los ist.
Und schon sind wir hier ganz schnell bei einer arglistigen Täuschung, wenn dem Käufer das Fahrzeug quasi als mängelfrei verkauft wurde.

Gib die Kiste zurück und such dir nen anderen!
 
Denke ich kann auch an den richtigen vorbesitzer rantreten der den Ölverbrauch bemerkt hat um dazu eine schriftliche Aussage zu bekommen.

Das dilemma ist das ich den behalten möchte, da weiß ich jetzt was los ist und bekomme im Falle eines Neukauf möglicherweise wieder eine bastelbude oder schlimmeres. Ich werde mal schauen was der Händler dazu sagt.
 
Denke ich kann auch an den richtigen vorbesitzer rantreten der den Ölverbrauch bemerkt hat um dazu eine schriftliche Aussage zu bekommen.

Das dilemma ist das ich den behalten möchte, da weiß ich jetzt was los ist und bekomme im Falle eines Neukauf möglicherweise wieder eine bastelbude oder schlimmeres. Ich werde mal schauen was der Händler dazu sagt.
Von deinem Händler wirst du wahrscheinlich keinen neuen Motor bekommen. Aber gut, man hat schon Pferde kotzen sehen.
Wünsche an dieser Stelle schonmal viel Glück!
 
Das dilemma ist das ich den behalten möchte, da weiß ich jetzt was los ist und bekomme im Falle eines Neukauf möglicherweise wieder eine bastelbude oder schlimmeres.

Moin,

dafür bis du ja hier angemeldet um genau das bestmöglich verhindern zu können! Wenn dir eine problemlose Rückgabe ohne monetären Verlust möglich ist: Warum nicht erneut auf die Suche gehen und z.B. einen Bus mit bereits getauschtem Motor + neuem DPF etc vom Händler kaufen, der nachweislich nach VW TPI Vorgabe repariert wurde? Oder einen (motortechnisch relativ problemfreien) 140 PS ?

Darüber würde ich nachdenken und mich nicht krampfhaft an dem jetzigen festhalten "wollen".

Viele Grüße
Jan
 
@Schmidti1985
Als Allererstes muss der Verkäufer informiert werden, denn sonst läuft u.U. die Gewährleistungsfrist ab, noch bevor überhaupt ein Mangel festgestellt wurde. Denn bisher steht ja nur ein Verdacht im Raum und der Käufer hat in den zweiten 6 Monaten die Beweispflicht.
Falls mit dem Kauf eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen worden ist, wird der Händler möglicherweise diesen Weg bevorzugen, weil es für ihn günstiger ist, als die Gewährleistungsabwicklung.
Die Wahl hat aber eigentlich der Kunde, sofern er es aktiv einfordert. Beide kann Wege können Vor- und Nachteile haben.

Mit der o.g. vorsätzlichen Täuschung wäre ich vorsichtig. Wenn der Bus in der damaligen Ölverbrauchsmessung weniger als 0,5 Liter/1000km bescheinigt bekommen haben sollte, dann gilt das als mangelfrei. Das gilt insbesondere also auch für die genannten 0,3 Liter, die beim Kauf vorgelegen, auch wenn wir hier im Forum davon ausgehen, dass damit bereits das Ende eingeleutet ist. Aber dafür gibt es keine fachlich anerkannten Belege und der Verbrauch könnte potenziell auch andere Ursachen haben, als das (wahrscheinlichere) Öltodgeschehen.
Insofern darf man sich hier nicht gleich verrennen und keinesfalls den Verkäufer mit irgendetwas unhaltbarem beschuldigen. Das sieht der dann evtl. als Einladung, dich einfach auflaufen zu lassen und du verlierst viel Zeit. Solange du den Bus ggf. auch noch weiter fährst, kann man dir auch noch anlasten, dass der Mangel unter deinem Zutun erst entstanden ist.

1. Verkäufer über den Mangel informieren
2. Repararaturhistorie zeigen lassen und auf Ölverbrauchshinweise prüfen. Dabei auch km-Stände auf Schlüssigkeit zum km-Stand beim Kauf prüfen.
3. Ölverbrauchsmessfahrt mit dem Verkäufer klären und durchführen.
Wie eine Ölverbrauchsmessfahrt sinnvoll durchgeführt werden sollte, weißt du hoffentlich, sonst nachlesen
4. Wenn es eine Garantie gibt, würde ich die Abwicklung darüber akzeptieren, alles andere könnte langwierig werden und risikoreicher sein. Um die Gewährleistung zu nutzen - Vorteil kann z.B. sein, 2 J. Gewährleistung auf die Reparierten Teile zu bekommen, was bei Garantieabwicklung nicht so sein muss (aber kann), würde ich einen Rechtsbeistand dazu holen.
5. Für die Reparatur würde ich auf eine Abwicklung nach VW-Vorschriften bestehen, um zweifelhafte Überarbeitungen zu vermeiden. Prüfe mal die Garantiebedingungen, ob das nicht sowieso drin steht. Falls das nicht durchsetzbar ist, Motortausch gegen Zuzahlung in Betracht ziehen.
6. Auf jeden Fall auch den DPF und Zahnriemen tauschen, notfalls auf eigene Rechnung und ggf. auch Lambda-Sonde und Kat. Dass, egal wie repariert wird, das AGR am Ende neu und mit Typ D Kühler sein soll, ist sicher klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Motor wird jetzt bei 90.000km im Februar 2019 gewechselt!

Mein Abschlussbericht:

Es ist aus meiner Sicht rückwirkend alles sehr Gut gelaufen bei meinem VW-Händler des Vertrauens. - Habe einen aufgeschlossenen Servicemanager gehabt, der alles über die Versicherung der großen Verbrauchswagengarantie und der Werkskulanz aus gehandelt hat.

In dem Vorgespräch wurde mir ein Eigenanteil von circa bis 1.500€ angekündigt.
Bei der Vorbereitung der Einreichung und Genehmigung des dargestellten Schadens durch die Instanzen beim VW-Werk und der Versicherung sollte nun der Eigenanteil auf einmal 3.000€ an Hand der eingetragen Fahrzeughistorie im VW-Datenbank-Profile meines Fahrzeuges gezahlt werden.

Der Grund, es waren nicht alle Eintragungen des Serviceheftes, was mir beim Verkauf ausgehändigt wurde, in der VW-Datenbank eingetragen.
Selbst die zum Teil durchgeführten Services des VW-Autohauses haben gefehlt.
Ich habe somit die Historie des Serviceheftest mit den Rechnungsbelegen der Inspektion eingereicht und siehe da, die Reparatur von um die 11.000€ mit einem Eigenanteil von 1.500€ wurde genehmigt. -
Unteranderem musste ich trotz Longlife Oel einen Oel- Wechsel, der aus Umsicht des Vorbesitzers bei 47.000km statt bei 60.000Km durch ein andere Werkstatt des Vertrauens durchgeführten wurde, noch durch einen Rechnungsbeleg nachweisen. - Dazu musste ich mich an den Vorbesitzer wenden, damit er aus Datenschutzgründen die Rechnung seiner Werkstatt freigeben konnte, um eine akzeptierte Kopie des Belegs zu erhalten.

Dabei stellte sich zusätztlich herraus, dass er Probleme mit der Kühleraufhängung gehabt hatte, was als Garantieschaden bei einem anderen VW- Autohaus für viel Geld ausgetauscht wurde, aber nicht in der Historie, noch
m Serviceheft documentiert war.
Also generell darauf achten bei VW, das alle durchgeführten Services in der Datenbank und im Serviceheft synchronisiert sind und ein jeweiliger analoger Rechnungsbeleg vorliegt.

Wie mit dem Servicemanager abgesprochen wurde ich bei der Reparatur über den Status auf dem Laufenden gehalten. Durch die Zerlegung des Motory und freien Zugang wurden sämtliche Schläuche, Dichtungen, Lager, Massenschwungrad usw. alles gesichtet und für sehr gut befunden. Schließlich hätten sie daran zusätzlich verdienen können.

Legentlich die Wasserpumpe, Spannrollen und sämliche Zahnriehmen, Antriebsriehmen wurden ausgetauscht, wie vereinbart.
Somit war ich auf die Zusatzkosten von 500€ pauschal vorbereitet und wurden bei der Abholung des Fahrzeuges direkt bezahlt -
Die ausführlichen Testfahrten des neuen Motors von 50Km durch die Werkstatt zeigten Oeltropfen unter dem Motor.
Was durch ein falsch eingebauten Simmering bei der Antriebswelle durch zusätzlich Aufwand behoben wurde.

Die spätere Erstellung der Gesamtrechnung zeigte mir, dass alle wesentliche Teile incl. AGR von über 1.000€ ausgetauscht wurden und die Rechnung über 11.000€ sich belief.

Zu meiner Überraschung - trotz den Zusatzleistungen der Wasserpumpe, Zahnriehmen etc. von 500€, brauchte ich aus welchen Gründen auch immer nur 708€, statt 1.500€, Eigenanteil zu zahlen.

Wenn man mal meinen persönlichen Zeitaufwand abzieht, hat mich der Einbau mit meinem Eigenanteil Einbau 708€ + präventive Zusatzleistungen 500€ + 240€ Spritkosten 1.448€ gekostet.

Ich bin somit sehr zufrieden und habe die Karre jetzt 10.000€ gut eingefahren .
Trotz Longlife Oel auch ihr jetzt einem Oelwechsel gegönnt - zukünftig alle 15.000km und nicht erst alle 30.000 !

Der Wagen läuft supper! - Warte allerdings ungeduldig auf einen nächsten Ausfall am Fahrzeug - da habe ich ihn schon - elektrischer Fensterheber Beifahrerseite - Fenster lässt sich nicht hochfahren.

Ich werde ihn weiterfahren, solange er mir Spass macht!

Jetzt die Frage an die Aussenwelt:
1. was müsste trotz Austauschmotor jetzt als nächstes ausfallen bei einer Gesamtleistung von 101.000 ?

2. Ist das alte Problem nun behoben, oder kommt es trotz Austauschmotor der Fehler wieder eines Tages vor?

Trotz Werkskulanz und der grossen abgeschlossenen Gebrauchsgarantie
beim Gebrauchtwagenverkauf durch den Händler in weiser Vorraussicht im Interesse des Kunden, den kooperativen Ansprechpartnern des VW-Autohauses, werde ich mir nie mehr ein VW- Bus in der Zukunft kaufen!

Der Hersteller VW und seine verantwortlichen Manager & Ingenieure sind echte Charakter-Schweine, ihre Kunden mit diesem T5.2 Biturbo DSG so zu verarschen.

Den Kunden als Versuchskaninchen, so auf das Glatteis zu führen, und mit einem so fehlerhaften Produkt alleine zu lassen. Eine teures Produkt auf den Markt zu bringen, ohne sich für die gemachten Production-/ Entwicklungspannen verantwortlich zu fühlen.

Wissentlich, dass Produkthaftung erst nachgewiesen werden muss, wenn jemand ausser materieller Art einen Schaden erleidet!

Wieviele Kunden bleiben auf der Strecke, die nicht, diese Voraussetzungen mitgebracht haben für ein Kostenübernahme? -
Sondern einfach nur Auto fahren wollten von A nach B.

So ein Verhalten durch die VW-Manager und Ingenieure ist kriminell durch wissentlichen Betrug gegenüber ihren Händlern und Kunden.

Mein nächstes Auto wird eine V-Klasse!
 
Das ist kein Betrug, die haben nur eine Karre auf den Markt gebracht, die ein Problemteil hat. Was man VWN vorwerfen kann ist, dass sie nichts oder besser alles beim prophylaktischen Tausch bei Fahrzeugen mit geringer Laufleistung bezahlt haben. Da nicht jedes Fahrzeug betroffen ist, war das wohl die günstigere Variante. Mein Bus hatte ca. 6000 km und VWN hat sich am AGR Tausch nicht beteiligt und fadenscheinig abgewiesen.

Ich kaufe keine VW-Fahrzeuge mehr, weil ich bei einem Premium-Preis auch eine Premium-Qualität erwarte.
 
Hat zum Beispiel mal jemand vom Fahrersitz aus links oder rechts über sich geschaut? An der Verkleidung B- Säule zum Dachhimmel kann bei mir eine Blaskapelle durchmarschieren. Bei den C- Säulen ebenfalls.
Das würde ich von Fiat etc. erwarten.
Aber, falsches Thema für hier...
 
@Schmidti1985
Als Allererstes muss der Verkäufer informiert werden, denn sonst läuft u.U. die Gewährleistungsfrist ab, noch bevor überhaupt ein Mangel festgestellt wurde. Denn bisher steht ja nur ein Verdacht im Raum und der Käufer hat in den zweiten 6 Monaten die Beweispflicht.
Falls mit dem Kauf eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen worden ist, wird der Händler möglicherweise diesen Weg bevorzugen, weil es für ihn günstiger ist, als die Gewährleistungsabwicklung.
Die Wahl hat aber eigentlich der Kunde, sofern er es aktiv einfordert. Beide kann Wege können Vor- und Nachteile haben.

Mit der o.g. vorsätzlichen Täuschung wäre ich vorsichtig. Wenn der Bus in der damaligen Ölverbrauchsmessung weniger als 0,5 Liter/1000km bescheinigt bekommen haben sollte, dann gilt das als mangelfrei. Das gilt insbesondere also auch für die genannten 0,3 Liter, die beim Kauf vorgelegen, auch wenn wir hier im Forum davon ausgehen, dass damit bereits das Ende eingeleutet ist. Aber dafür gibt es keine fachlich anerkannten Belege und der Verbrauch könnte potenziell auch andere Ursachen haben, als das (wahrscheinlichere) Öltodgeschehen.
Insofern darf man sich hier nicht gleich verrennen und keinesfalls den Verkäufer mit irgendetwas unhaltbarem beschuldigen. Das sieht der dann evtl. als Einladung, dich einfach auflaufen zu lassen und du verlierst viel Zeit. Solange du den Bus ggf. auch noch weiter fährst, kann man dir auch noch anlasten, dass der Mangel unter deinem Zutun erst entstanden ist.

1. Verkäufer über den Mangel informieren
2. Repararaturhistorie zeigen lassen und auf Ölverbrauchshinweise prüfen. Dabei auch km-Stände auf Schlüssigkeit zum km-Stand beim Kauf prüfen.
3. Ölverbrauchsmessfahrt mit dem Verkäufer klären und durchführen.
Wie eine Ölverbrauchsmessfahrt sinnvoll durchgeführt werden sollte, weißt du hoffentlich, sonst nachlesen
4. Wenn es eine Garantie gibt, würde ich die Abwicklung darüber akzeptieren, alles andere könnte langwierig werden und risikoreicher sein. Um die Gewährleistung zu nutzen - Vorteil kann z.B. sein, 2 J. Gewährleistung auf die Reparierten Teile zu bekommen, was bei Garantieabwicklung nicht so sein muss (aber kann), würde ich einen Rechtsbeistand dazu holen.
5. Für die Reparatur würde ich auf eine Abwicklung nach VW-Vorschriften bestehen, um zweifelhafte Überarbeitungen zu vermeiden. Prüfe mal die Garantiebedingungen, ob das nicht sowieso drin steht. Falls das nicht durchsetzbar ist, Motortausch gegen Zuzahlung in Betracht ziehen.
6. Auf jeden Fall auch den DPF und Zahnriemen tauschen, notfalls auf eigene Rechnung und ggf. auch Lambda-Sonde und Kat. Dass, egal wie repariert wird, das AGR am Ende neu und mit Typ D Kühler sein soll, ist sicher klar.
D
 
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