Hilfe!!!! Tachoangleichung von 17 auf 20 Zoll erforderlich durch TÜVler

Revilo

Aktiv-Mitglied
Ort
Minden OWL
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
04/2005
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Extras
Standheizung
Umbauten / Tuning
etabeta tettsut 275/35 ZR20 auf Falken. H&R-Gewinde, Scheibentönungen, Frontspoiler von Streetfighter, Angel Eyes mit bösem Blick, Grill und Haube gecleant, Seitenschweller von Abt, Heckschürze von Noak-Tuning, Heckspoiler,
Spritmonitor ID
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HM
hallo liebe Gemeinde,

leider werden meine Probleme beim "Verschönern" des Dicken nicht weniger.
Nun wollte ich meine etabeta 20" 275/35 eintragen lassen.
Nö sacht der Tüvler, Abweichung über 1%.

1. wie groß darf die ABweichung sein?
2. im Brief sind 16" eingetragen, laut VW-Fahrzeugdaten habe ich aber 17" ausgeliefert bekommen. Ist das relevant?
3. lt. ABE und allgemeiner Meinung hier im Bord muss ich keine tachoangleichung machen lassen bei den Felgen, warum sagt Tüv was anderes?
4. wenn dann die 20" irgendwie eingetragen werden, wird dann wirklich der "alte" Eintrag gelöscht, sodass ich meine Original 17" als Winterbereifung nicht mehr nutzen kann?
5. Frage an RMT-Rubin (falls dieser liest): was kostet eine Angleichung, die genannten 400,-€ bei Seikl sind nicht akzeptabel für soch ein Eingriff.

vielen dank für eure Erfahrungen, schließlich sind die 20" ja heute schon absolut Standardgröße...

mfG, Revilo
 
AW: Hilfe!!!! Tachoangleichung von 17 auf 20 Zoll erforderlich durch TÜVler

1. wie groß darf die ABweichung sein?
2. im Brief sind 16" eingetragen, laut VW-Fahrzeugdaten habe ich aber 17" ausgeliefert bekommen. Ist das relevant?
3. lt. ABE und allgemeiner Meinung hier im Bord muss ich keine tachoangleichung machen lassen bei den Felgen, warum sagt Tüv was anderes?
4. wenn dann die 20" irgendwie eingetragen werden, wird dann wirklich der "alte" Eintrag gelöscht, sodass ich meine Original 17" als Winterbereifung nicht mehr nutzen kann?

1. Weiß ich jetzt aus dem Stehgreif nicht. Sind aber mehr als 1%.
2. Ist-Eintragung ist nicht relevant. Der Abrollumfang der Reifen ist immer der gleiche.
3. Der Neueintrag lwäre eine Alternativbereifung, die alten Räder/Reifen kannst du weiterhin fahren, wenn(!) die 20-Zöller ohne Tachoangleichung eingetragen werden, was ja laut Teilegutachten wohl auch problemlos möglich sein sollte. Bei einer Tachoangleichung werden dir die bestehenden Rad-/Reifenkombinationen allerdings gestrichen.
Warum sagt der TÜV was anderes? Keine Lust, schlecht geschlafen oder ... Wer weiß das schon?
Dann fährt man halt zur nächsten TÜV-/Dekra-/GTÜ-Prüfstelle.

Erstmal.
 
AW: Hilfe!!!! Tachoangleichung von 17 auf 20 Zoll erforderlich durch TÜVler

Hallo,

....laut Vorschrift, ist eine Tachobweichung von +7% erlaubt, aber keine Abweichung von -1%.

Deine Reifen haben eine Abweichung von -1% ......d.h. bei 100 km/h würde dein Tacho "nur" noch 99 km/h anzeigen, was natürlich im Rahmen der nationalen Sicherheit und der Stabilität unseres Landes ein Unding ist.

Hier kannst du sonst nochmal selber rechnen:
Reifenrechner - Reifenumfang rechner

Die TÜV Fritzen, egal ob der TÜV, DEKRA oder jede freie Prüfer kann im Falle eines Falles mit zur Verantwortung gezogen werden, deshalb wird da auch keine andere Lösung, statt Tachoangleich erfolgen.

275/30 R20 hätte gepasst =)

Gruß
Claus
 
AW: Hilfe!!!! Tachoangleichung von 17 auf 20 Zoll erforderlich durch TÜVler

hallo,

danke erstmal de Einschätzungen.

D.H: alle hier im Bord fahrende 20"er haben eine Tachoanpassung durchführen lassen?
oder fahren den Querschnitt 30?
da möchte ich aber stark dran zweifeln.
Gibt es nicht irgendweinen "normalen" Weg ohne wieder ein Vermögen loszuwerden?
 
AW: Hilfe!!!! Tachoangleichung von 17 auf 20 Zoll erforderlich durch TÜVler

Hallo Revilo!

Zitat:
Gibt es nicht irgendweinen "normalen" Weg ohne wieder ein Vermögen loszuwerden

Ja, den gibt es und zwar die "SUCHE" bemühen (Tachoangleichung ist das
Zauberwort)
Falls das erfolglos sein sollte, PN an mich.

Gruß altbeton
 
Hallo, altbeton,

Zitat : Ja, den gibt es, und zwar die "SUCHE" bemühen (Tacho Angleichung ist das
Zauberwort)

Was bringt einem die Tacho Angleichung, wenn wie bei meinem Fall der Verkäufer verschweigt, dass die Anzeige (bei anderen Felgen/Reifenquerschnitten) nicht die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigt. Sollte bei der geforderten Prüfung das Ergebnis nicht stimmen und eine Tacho Angleichung erfolgen, sind doch die anderen eingetragenen Kombinationen futsch. Ich will die gekauften Felgen auf jeden Fall behalten und eine Lösung finden. Bevor hier einige sagen, dass es vorher klar war, das ich bei 20" die Probleme habe: Ich habe mehrfach nachgehakt, was alles so auf mich zukommen kann und nichts wurde erwähnt, außer nach dem Geldeingang - da wurden dann Zweifel geäußert,wie: könnte schleifen /Radkasteninnenverkleidung eventuell leicht ändern/Fahrwerk höher drehen/bei längeren Bodenwellen/gewisse Einschränkungen muß Fahrer in Kauf nehmen. Ich kann das Verhalten nicht nach vollziehen.
Gruß Oliver
 
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