Entschädigung für veränderte Werte

Ich hatte am 17.12.2018 den Antrag auf die Erstattung der Steuer- sowie Verbauchsmehrkosten gestellt. Heute hatte ich folgendes Schreiben in der Post :) - Ohja, ich bin mal froh etwas offiziell von VW (bzw. „im Namen VWN“) zu erhalten... bis dato gab es ja keinerlei Rückinfo...

Im Ürbigen war die nachgewiesene Kilometerleistung 11768km, als Dieselpreis wurde somit 1,28€/l angesetzt... Ok für mich :)
Anhang anzeigen 244651

@BeBu , du hattest ja neulich gefragt in welcher Höhe was erstattet wird...
Ich hatte im Januar20 das zweite Mal einen Antrag auf Erstattung der Mehrkosten gestellt. Diese Woche wurden von VW 147€ überwiesen. Läuft :)
 
Wer von Euch hat sich denn auf einen Vergleich mit VW eingelassen?

Es geht nicht um die Summe, über die dürfen wir ja nicht reden. Aber wer von Euch lässt sich nicht mit der Dieselmehrkostenerstattung billig abspeisen?
 
Für mich gibt es keinen Vergleich.

Das Fahrzeug wurde mit von der Bestellung abweichenden technischen Werten ausgeliefert. Mit dem Antragsverfahren bekomme ich die (theoretischen) Mehrkosten für Diesel sowie höhere Steuer erstattet.
Einen finanziellen Vorteil für mich erwarte ich gar nicht, mir reicht die Erstattung der Mehrkosten aus.

Kritisch finde ich aber nach wie vor, dass ich von VWN als Betroffener nie offiziell ein Schreiben erhalten habe, in dem das genaue Problem (geänderte Typenzulassung, technische Werte abweichend von der Bestellung/Vertrag) beschrieben wird und auf dieser Grundlage die Mehrkostenerstattung erfolgt. Der Beleg für die Mehrkostenerstattung benennt diese Gründe nicht, sondern zeigt nur Rudimentär die Berechnung auf.
Weiterhin ist zu kritisieren, dass VWN nicht aktiv die betroffenen Kunden auf dieses damalige Problem anspricht. Wer sich nicht selbst (beispielsweise über dieses Forum) informiert, ahnt nichts von dieser Antragsmöglichkeit. So geschehen bei meinem Nachbarn. Er hat seinen T6 Highline eine Woche nach mir neu zugelassen (wir haben uns bei der Bestellung nicht abgestimmt;)) und ist auch „Betroffen“. Allerdings wusste er nichts von dieser Antragsmöglichkeit. Auch vom Händler kam nichts, nur ich habe Ihm davon erzählt. Wir haben das gemeinsam für ihn nachgeholt. Als Taxifahrer hat er mit seinem T6 natürlich eine deutlich höhere Fahrleistung als ich, daher kam bei Ihm eine nette Summe von 650€ zusammen :D

Ich bin gespannt, ob dies Verfahren so beibehalten wird, solange ich Ersthalter bin ... und das plane ich noch eine ganze Weile zu bleiben :)
 
Zwei Mal habe ich die Erstattung für den Mehrverbrauch und die höhere Steuer bereits erhalten. Den nächsten Antrag stelle ich, sobald die Steuern abgebucht worden sind. Man braucht ja den Nachweis.
War nicht mal die Rede davon, dass die Erstattung 10 Jahre lang gezahlt werden soll ?
 
wenn es eine grenze von zehn jahren gibt, frage ich mich, warum es die grenze gibt??? und warum nur für den erstbesitzer??? der mangel besteht so lange, wie das auto existiert!!!

außerdem habe ich kein auto mit mängeln bestellt, also warum sollte ich sie hinnehmen? selbst das ausfüllen irgendwelcher zettel ist schon ein mangel!

für mich kam nichts anderes, als eine pauschale erstattung in frage.
 
Und bei Verkauf schön dieses Manko an den Käufer weitergeben. Sollte man von diesen Details nämlich im Kaufvertrag nicht ausdrücklich hinweisen, könnte das erheblich Wallungen erzeugen.
 
Und bei Verkauf schön dieses Manko an den Käufer weitergeben. Sollte man von diesen Details nämlich im Kaufvertrag nicht ausdrücklich hinweisen, könnte das erheblich Wallungen erzeugen.

warum den das,
die neueren Modelle sind in der KFZ-Steuer ja noch teurer
 
warum den das,
die neueren Modelle sind in der KFZ-Steuer ja noch teurer
Na wenn z.B. in den Originalpapieren (CoC) was anderes steht als tatsächlich ist, dann kann der Käufer nachher durchaus auf arglistige Täuschung Dir ggü argumentieren. Denn woher sollte der Käuder das denn auch wissen wenn der Hersteller das schon nur auf Nachfrage so handhabt? Wenn ich auf Treu und Glaub wtas erwerbe was sich im nachinein dann allerdings als "fälschlicherweise" leider irrtümlich herausstellt.....
 
Weil nur der was anderes bekommen als bestellt hat

bullshit!!!

der mangel besteht so lange, wie das auto existiert. und wenn ich es verkaufe, verkaufe ich es mit mangel. wenn ich ein auto mit mangel verkaufe, bekomme ich weniger dafür. also ist es wieder mein schaden, den ich erleide.
 
ober Bullshit (um mal ausnahmsweise auf Dein Niveau zu kommen)
Die Autos wurden mit anderen (besseren) Verbrauchs- und Emissionswerten angeboten und verkauft, als dann tatsächlich ausgeliefert. Die Käufer hatten die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten oder die veränderten Werte entschädigt zu bekommen.
Das ganze hat erst mal rein gar nichts mit einem Mangel zu tun.
Wenn Du Dein Auto verkaufst, dann unter Angabe der realen Verbrauchs- und Emissionswerte. Dadurch hat der Käufer keine Nachteile und damit keinen Anspruch auf Entschädigung.

Und nein, die Tatsache der höheren Werte stellt keinen Mangel dar! Auch wenn das einige gern anders hätten. Ist aber so.
Rechtlich hat VW allen Käufern gesagt, "das was Du bestellt hast, gibt es nicht mehr. Alternativ kannst du folgendes haben (das Auto mit den höheren Werten)"
 
wenn das stimmt, was du schreibst, hätte volkswagen sich bestimmt nicht auf einen vergleich mit mir eingelassen... am liebsten hätte ich volkswagen verklagt, damit ich über die summe hätte reden dürfen. aber das vergleichsangebot war einfach zu gut! also, ich habe vw ja verklagt, aber vw wollte nicht verklagt werden, deshalb das gute vergleichsangebot.
 
wenn das stimmt, was du schreibst, hätte volkswagen sich bestimmt nicht auf einen vergleich mit mir eingelassen... am liebsten hätte ich volkswagen verklagt, damit ich über die summe hätte reden dürfen. aber das vergleichsangebot war einfach zu gut! also, ich habe vw ja verklagt, aber vw wollte nicht verklagt werden, deshalb das gute vergleichsangebot.

Dann ist doch alles gut. Wir freuen uns für dich. Zumal du es hier jetzt zum 2. Oder 3. mal erwähnst. Für dich war es kein Problem, VW zu verklagen, für uns ist es kein Problem, einmal im Jahr eine Mail an VW zu schreiben.
Und die jährlichen Rechtsschutzkosten kann man sich so auch schenken.
 
eine rechtsschutzversicherung ist gar nicht nötig.

aber ich lasse euch damit dann mal in ruhe, denke mir meinen teil und fahre 8 bis 9 mal in den urlaub, während ihr eure zettelchen ausfüllt...

wollte ja nur tips geben..
 
Moin!
Gerade habe ich seit Auslieferung meines T6 im Mai 2018 zum ZWEITEN Mal diese Formulare losgeschickt. (Das erste Mal war nach ungefähr einem Jahr.) Relativ flott habe ich nun eine Gutschrift bekommen, die sich auf einen Zeitraum bezieht, der z.T. noch in der Zukunft liegt. (Offenbar rechnen die ab Auslieferung und dann jährlich.) Zwischen dem ERSTEN und dem ZWEITEN Mal einreichen liegt jetzt ein Jahr, das VW nicht berücksichtigt hat. Kennt sich da jemand juristisch aus? Muss man den Wisch jedes Jahr einschicken? (Geht das nicht auch rückwirkend für 2 Jahre?)

Dass ich beim Bestätigen des Kilometerstandes von den VW-Mitarbeitern ungefähr so behandelt wurde, als würde ich sie gerade ausrauben, ist nur eine Fußnote, aber schon auch ärgerlich. Man kommt sich wie ein Bittsteller vor.
 
Moin!
Gerade habe ich seit Auslieferung meines T6 im Mai 2018 zum ZWEITEN Mal diese Formulare losgeschickt. (Das erste Mal war nach ungefähr einem Jahr.) Relativ flott habe ich nun eine Gutschrift bekommen, die sich auf einen Zeitraum bezieht, der z.T. noch in der Zukunft liegt. (Offenbar rechnen die ab Auslieferung und dann jährlich.) Zwischen dem ERSTEN und dem ZWEITEN Mal einreichen liegt jetzt ein Jahr, das VW nicht berücksichtigt hat. Kennt sich da jemand juristisch aus? Muss man den Wisch jedes Jahr einschicken? (Geht das nicht auch rückwirkend für 2 Jahre?)
Ich habe vor knapp 2 Wochen den Antrag das 3te Mal eingereicht. Erstmalig Nov18, dann Dez19 und jetzt Ende Sep21. D.h. beim letzten Mal lag auch ein längerer Zeitraum dazwischen, vorallem 2 Steuerabbuchungen (auch drauf beziehen sich ja teilweise die Mehrkosten)…

Was VW erstattet kann ich noch nicht sagen, da ich noch keinen Geldeingang habe. Auf dem Beleg wird vermutlich wie die letzten Male der Betrag nicht wirklich aufgeschlüsselt.
Vielleicht kann ich in der nächsten Zeit mehr dazu sagen. Ich hab aber nirgendwo etwas gelesen, dass es zwingend einmal jährlich sein muss. Im Gegenteil, in der damaligen Email von VWN, wo mir die Formulare übersendet wurden, steht explizit, dass ein längerer Zeitraum dazwischen liegen soll um den Aufwand zu minimieren.

Dass ich beim Bestätigen des Kilometerstandes von den VW-Mitarbeitern ungefähr so behandelt wurde, als würde ich sie gerade ausrauben, ist nur eine Fußnote, aber schon auch ärgerlich. Man kommt sich wie ein Bittsteller vor.
Nein, das war bisher immer unproblematisch. Hatte neulich meinen Bus zum 60T-DSG-Ölwechsel und hab die Formulare zum bestätigen mit dem Auto abgegeben und ausgefüllt zurück.
 
Ich hab aber nirgendwo etwas gelesen, dass es zwingend einmal jährlich sein muss. Im Gegenteil, in der damaligen Email von VWN, wo mir die Formulare übersendet wurden, steht explizit, dass ein längerer Zeitraum dazwischen liegen soll um den Aufwand zu minimieren.
Oh doch falsch 🙈 … hätte vielleicht doch jährlich sein müssen, da es in der damaligen Email heißt:
Erstattet wird nur die Katalogdifferenz für Kraftstoffmehraufwände basierend auf der von Ihnen zurückgelegten Strecke.
Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen einmal jährlich einen Antrag zu stellen, der eine signifikante Kilometerdifferenz aufweist.
- Anträge zum Kraftstoffmehraufwand werden zum Jahresende bzw. zum Anfang des Folgejahres bearbeitet und vergütet,
wenn der durchschnittliche Jahrespreis für den Dieselkraftstoff ermittelt wurde.
 
Das läuft unproblematisch. Hab auch letztes Jahr die Steuer für zwei Jahre zeitgleich eingereicht.

Am besten ist aber tatsächlich die Bestätigung des Kilometerstands.

Einmal ist der Freundliche mit raus zum Bus gekommen, wollte dann abet plötzlich den Schlüssel haben. Daraufhin ich: wo er denn damit hin will?

Ja, das wusste er dann auch nicht so recht. War wahrscheinlich standardmäßig auf "rein fahren, geführte Fehlersuche und dann >100 Euro berechnen" eingestellt :D

Hat sich dann auch erst nochmal mit seinen Kollegen besprochen und zur Sicherheit eine Kopie vom unterschriebenen Zettel gemacht.

Grüße
Chris
 
Danke für eure Antworten!
Ich Dödel hab nur für eines der zurückliegenden Jahre den Steuernachweis eingereicht, vermutlich erstatten sie dann auch nur das eine Jahr Steuern, oder? (Wobei man sich vielleicht auch denken kann, dass sich am Steuerbetrag in den Jahren dazwischen nicht viel tut.) Die spannende Frage ist dann noch, ob die Rückerstattung Sprit den gesamten Kilometerstand betrifft. Kann jemand schätzen? Ich hab ca 60.000 drauf und (für einen Zeitraum von einem Jahr jetzt) 209€ (nur für Kraftstoff) bekommen.
 
Die spannende Frage ist dann noch, ob die Rückerstattung Sprit den gesamten Kilometerstand betrifft. Kann jemand schätzen? Ich hab ca 60.000 drauf und (für einen Zeitraum von einem Jahr jetzt) 209€ (nur für Kraftstoff) bekommen.
Welche Kilometerstand hattest du beim erstmaligen Antrag abgegeben? Der Erstattungsbetrag ist abhängig von der Motorisierung und dem sich daraus ergebenden Veränderung im Normverbrauch. Dieser steht bereits auf dem Formblatt oben in der Tabelle: … In meinem Fall sind es 0.5l/100km … sollte die zusätzliche Kilometerleistung 40.000km betragen, wären das 400x0,5=200Liter … durchschnittlicher Dieselpreis lt. ADAC-Ermittlung zum jeweiligen Jahresende
 
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