Eintragung Spring Distance Kit

Hauke89

Jung-Mitglied
Ort
Bremen
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
2013
Motor
TDI® 103 KW
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Moin zusammen,
wir fahren einen T5.2, der als Transporter auf die Welt gekommen ist und mittlerweile als Camper umgebaut und umgeschrieben ist.
Um dem ‘Hängearsch‘ entgegenzuwirken haben wir das ST Spring Distance Kit an der Hinterachse verbaut. So weit so gut, mit dem Wagen zur Dekra, das Gutachten dabei. Der Prüfer sagt mir, ist keine Abnahme nach Paragraf 19.3, sondern auf Grund des Umbau zum Wohnmobil muss eine Einzelabnahme durchgeführt werden, die er sowieso nicht durchführen kann. Ist das so richtig?? Ich google schon ne ganze Weile und bin nicht wirklich zu einem Ergebnis gekommen. die Höherlegung kann ich doch laut Gutachten in einen Trapo, einen Multivan oder einen California einbauen, wieso nun nicht mit einer normalen 19.3 Abnahme in meinen umgebauten Trapo?
Vielleicht kann mir ja einer von euch da Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Hauke
 
Moin,
aus der Ferne immer schlecht zu beurteilen.
Grundsätzlich gilt das GA nur für serienmäßige FZ.
Da der WoMo-Ausbau, außer dem Umbau innen, vermutlich keine weiteren Änderungen nach sich zieht, hätte ich pers. erstmal mit der Eintragung nach 19.3 keine Probleme.
Die Typgenehmigungsnummer des Grundfz. ist ja die aus dem GA.
Selbst wenn es Richtung 21er geht wäre das aber auch kein Problem, dann kann er einen Kollegen anrufen der das darf.
Gruss
 
So, heute mit einem anderen Prüfer gesprochen, der gleicher Meinung war wie du, es begutachtet hat und alles für in Ordnung befunden hat.
Danke für deine Antwort!
 
An sich hatte der Prüfer recht.

Durch die Umschlüsselung zum WoMo ist die gesamte Betriebserlaubnis erlocschen und eine NEue per Einzalabnahme erstellt worden.
Insofern ist alles eine Änderung der individuellen BE, da es für das Fahrzeug eigentlich keine Typgenehmigung mehr gibt.

Natürlich ist das überflüssiger Bürokratenquatsch, aber wir leben in Deutschland.
Schön, dass der eine oder andere Prüfer das noch vernünftig handhabt.

Sei froh, dass Du nicht in Hessen lebst, da käme noch die Bündelungsbehörde dazwischen!
 
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