Hauke89
Jung-Mitglied
- Ort
- Bremen
- Mein Auto
- T5 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 2013
- Motor
- TDI® 103 KW
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
Moin zusammen,
wir fahren einen T5.2, der als Transporter auf die Welt gekommen ist und mittlerweile als Camper umgebaut und umgeschrieben ist.
Um dem ‘Hängearsch‘ entgegenzuwirken haben wir das ST Spring Distance Kit an der Hinterachse verbaut. So weit so gut, mit dem Wagen zur Dekra, das Gutachten dabei. Der Prüfer sagt mir, ist keine Abnahme nach Paragraf 19.3, sondern auf Grund des Umbau zum Wohnmobil muss eine Einzelabnahme durchgeführt werden, die er sowieso nicht durchführen kann. Ist das so richtig?? Ich google schon ne ganze Weile und bin nicht wirklich zu einem Ergebnis gekommen. die Höherlegung kann ich doch laut Gutachten in einen Trapo, einen Multivan oder einen California einbauen, wieso nun nicht mit einer normalen 19.3 Abnahme in meinen umgebauten Trapo?
Vielleicht kann mir ja einer von euch da Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Hauke
wir fahren einen T5.2, der als Transporter auf die Welt gekommen ist und mittlerweile als Camper umgebaut und umgeschrieben ist.
Um dem ‘Hängearsch‘ entgegenzuwirken haben wir das ST Spring Distance Kit an der Hinterachse verbaut. So weit so gut, mit dem Wagen zur Dekra, das Gutachten dabei. Der Prüfer sagt mir, ist keine Abnahme nach Paragraf 19.3, sondern auf Grund des Umbau zum Wohnmobil muss eine Einzelabnahme durchgeführt werden, die er sowieso nicht durchführen kann. Ist das so richtig?? Ich google schon ne ganze Weile und bin nicht wirklich zu einem Ergebnis gekommen. die Höherlegung kann ich doch laut Gutachten in einen Trapo, einen Multivan oder einen California einbauen, wieso nun nicht mit einer normalen 19.3 Abnahme in meinen umgebauten Trapo?
Vielleicht kann mir ja einer von euch da Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Hauke