G
gelöschtes Mitglied
Guest
Ich bin kein Anwalt oder Jurist oder sowas. Aber ich weiß nur zu gut was in Werkstätten gespielt wird. Und ich habe gelernt, dass Du in Werkstätten -und nicht nur dort- genau so behandelt wirst wie Du Dich behandeln lässt. Daraus folgt, dass klare und verbindliche Grenzen ziehen immer hilft.
Was ist nun Dein Plan? Welche Zielrichtung verfolgst Du jetzt mit Deinem Anwalt? Durchsetzen des Garantieanspruchs mit Entschädigung für Nutzungsausfall? Oder hattest Du jetzt erst mal nur einen Beratungstermin? Mich irritiert ein wenig der Satz, dass Du mit dem Anwalt über die Kfz-Schiedsstelle sprechen willst. Wenn ein Mandat erteilt und der Anwalt tätig wurde, ist die Schiedsstelle erst mal raus, denn auch die Gegenseite wird sehr wahrscheinlich anwaltlich reagieren. Dann geht es wie Du schreibst hin und her.
Für die Schiedsstelle brauchst Du nämlich erst mal keinen Anwalt. Und die kostet Dich genau null €. Was Du dort brauchst, sind ordentliche Dokumentationen, Gedächtnisprotokolle und ggf. Rechnungen und die Garantiebedingungen im Wortlaut. Sinn ist ja gerade die außergerichtliche Einigung der Parteien. Erst wenn es auf diesem Wege keine Einigung gibt, wäre der Gang zum Advokaten zu erwägen.
Bin gespannt, wie die Geschichte weiter geht. Danke jedenfalls für die Fortsetzung und viel Glück weiterhin!
Gruß Robert
Was ist nun Dein Plan? Welche Zielrichtung verfolgst Du jetzt mit Deinem Anwalt? Durchsetzen des Garantieanspruchs mit Entschädigung für Nutzungsausfall? Oder hattest Du jetzt erst mal nur einen Beratungstermin? Mich irritiert ein wenig der Satz, dass Du mit dem Anwalt über die Kfz-Schiedsstelle sprechen willst. Wenn ein Mandat erteilt und der Anwalt tätig wurde, ist die Schiedsstelle erst mal raus, denn auch die Gegenseite wird sehr wahrscheinlich anwaltlich reagieren. Dann geht es wie Du schreibst hin und her.
Für die Schiedsstelle brauchst Du nämlich erst mal keinen Anwalt. Und die kostet Dich genau null €. Was Du dort brauchst, sind ordentliche Dokumentationen, Gedächtnisprotokolle und ggf. Rechnungen und die Garantiebedingungen im Wortlaut. Sinn ist ja gerade die außergerichtliche Einigung der Parteien. Erst wenn es auf diesem Wege keine Einigung gibt, wäre der Gang zum Advokaten zu erwägen.
Bin gespannt, wie die Geschichte weiter geht. Danke jedenfalls für die Fortsetzung und viel Glück weiterhin!
Gruß Robert