Bei der Reparatur den Motor zerstört (Garantie), jetzt Rechtsstreit

Sorry wenn ich nicht so helle bin wie ich sein sollte.. Aber was ist TE? Über Zeitung habe ich nachgedacht, lasse aber definitiv die Finger davon, das kann ich machen, wenn das Auto wieder da steht und ich ein Schuldeingeständnis habe. Und selbst dann finde ich es eine blöde Idee, wenn mir VW dann nochmal aufs Dach steigt stehe ich ganz dumm da.

Ich werde heute die Werkstatt, wo das Auto steht, nochmal anrufen und denen erklären, dass ich die Instandsetzung erwarte.
 
TE ist der Thread Ersteller also du.
 
Ich würde in alle dem auch recht schnell auf das Thema Wandlung zukommen. Lass Dich nicht abspeißen!

Thema TL: beim dem TL-Tausch beim meinem alten T5 (oder im generellen) wurde da echt ein Hype draus gemacht: der TL vorher mit Öl befüllt und dann der Motor nur über den Anlasser bewegen, damit der TL restbefüllt wird und eben nicht sofort den Motor starten. Klingt irgendwie logisch, aber wer macht das schon?
 
Ist keine gute Idee. Ruf dort an, mach einen Termin aus so dass die dort Zeit für Dich haben, nimm einen neutralen Zeugen mit, fertige sofort nach dem Gespräch ein Protokoll an, bleib ruhig, gelassen, sachlich, höflich und vor allem konstruktiv und in der Sache bestimmt. Frage Dich vorher: Was will ich mit dem Gespräch erreichen, was ist mein Ziel?
Bist Du unzufrieden, dann sag das am Ende auch. Etwa: Sie werden verstehen, dass ich mit Ihrer Stellungnahme nicht zufrieden sein kann. Mein Fahrzeug hat Garantie, und ich darf zurecht erwarten, dass diese Garantie erfüllt wird. Zu keiner Zeit habe ich gegen die mir vorliegenden Garantiebedingungen verstoßen, so dass sich für mich ein Anspruch auf Erfüllung ergibt, den Sie jedoch ablehnen. Nun gut. Ich werde den Vorgang zunächst an VW-Nutzfahrzeuge melden, darüber hinaus bleibt mir, mich an die Kfz-Schiedstelle zu wenden. Schade, dass Sie die Gelegenheit nicht genutzt haben zu beweisen, dass die VW-Aussage 'Jeder Kunde ist wichtig' für Sie Anspruch statt hohler Worte sind. Danke für das Gespräch. Auf Wiedersehen.

Wie vorher schon geschrieben, ich würde nur noch Papier schwarz machen.

Gruß Robert
 
Ich kann das seriöse Vorgehen von Robert nur unterstreichen. Du musst von jetzt an unbedingt über alles Aktenlage schaffen. Telefonanrufe notieren, Gespräche mit Zeugen,.... Du kannst auch anschließend ein Protokoll an die Werkstatt zurücksenden... "wie besprochen haben wir folgendes Vorgehen vereinbart." usw. Höflich und förmlich aber bestimmt kommunizieren.
 
Danke Robert. Ich werd das übernehmen.
 
Hallo,

....hinzu kommt, das dieses Fahrzeug laut "zertifiziertem Händler No2" durch den "zertifizierten Händler No.1" zerstört wurde - und das innerhalb der Garantie.

Bereits die Behauptung von "zertifiziertem Händler No2" könnte den "zertifizierten Händler No.1" dazu bringen eine Anzeige wegen übler Nachrede zu stellen.

Im Rahmen der Garantie dürfen sie die beiden zertifizierten Saftläden doch gerne den Kopf einhauen, aber doch nicht auf dem Rücken des Kunden.

Da ja hier irgendwie beide Händler Holzköpfe sind, würde ich dann doch sofort VW einschalten - mit dem Hinweis das dies z.B. an Autobild geht.
Es geht ja hier um ein paar Kröten und man hat aktuell kein Auto - da wäre ich schon ganz andere Wege gegangen.


Gruß
Claus
 
Ich war kürzlich mit einem anderen Auto in einer ähnlichen Situation und verstehe deine Situation vollkommen. Ich würde mit allen Mitteln versuchen einen Rechtsstreit zu vermeiden. Bei mir hat es ca. ein 3/4 Jahr gedauert, wohlgemerkt nur Rechtsanwalt hin und her. Wir haben dann einen Vergleich geschlossen. Eine Gerichtsverhandlung hätte auch noch mal seine Zeit gedauert. Und wenn ich nicht so eine tolle Mutter hätte, würde ich jetzt keinen Bus fahren, sondern hätte mir irgend eine Kiste für ein paar Euro holen müssen.

Grüße
Carsten
 
Robert hat es ganz zu Anfang schon einmal angeschnitten. Nicht du bist Vertragspartner sondern deine Partnerin.
Nur sie kann Ansprüche geltend machen und Unterschriften leisten. Deine Schreiben, wenn du sie unterschrieben hast und nicht deine Partnerin, sind alle nicht rechtswirksam wie auch Gepräche, die du geführt hast.
Hierauf musst du /müsst ihr unbedingt achten. Im Übrigen wünsche ich euch eine rasche Erledigung des Problems.

Gruß Ingo
 
Hallo,

....total daneben finde ich allerdings das Autohaus No.2 - was sich hier bereits als "Gutachter" aufspielt, nach dem Motto " ........ich weiß was - im Keller brennt noch Licht.".
Wenn die denken die bekommen einen Orden von irgend jemandem, liegen die extrem daneben.
Meiner Meinung nach sollte man hier auch mal Namen nennen, um vor solchen Läden zu warnen - bzw. zumindest selber entscheiden zu können, da einen großen Bogen drum zu machen.

Grundsätzlich könnten Fremdteile auch sonst woher in den Motor gelangt sein.

Ich weiß auch nicht ganz, wo hier insgesamt das Problem ist.

Würde Werkstatt No.2 einfach die Schnauze halten und einen "Motorschaden" an VW melden, gäbe es ganz einfach einen neuen.
Sollte tatsächlich etwas in Werkstatt No.1 falsch gemacht worden sein - gäbe es für jede Werkstatt eine Haftpflichtversicherung - auch das wäre ganz einfach zu regeln.

Ich habe wegen Werkstatt Murks mal einen T5 an den Baum gefahren = Totalschaden !!!
Hier ist ganz schnell die Haftpflichtversicherung ins Spiel gekommen und die Angelegenheit wurde sofort geregelt.

Gruß
Claus


"Total daneben" finde ich, Werkstatt No.2 hier öffentlich anzuprangern, da diese sich absolut korrekt und nachvollziehbar verhalten hat. Bei einem Schaden ist die Werkstatt verpflichtet eine Diagnose zu stellen und diese an VW zu melden. Motorschäden werden bei VW genau analysiert. Hätte die Werkstatt wie von dir vorgeschlagen den Motor einfach auf Gewährleistung getauscht,hätte VW nach Analyse und Feststellung von Fremdverschulden, den Motor wieder an die Werkstatt No.2 zurückbelastet. Die Werkstatt hätte somit die Kosten
 
Ich habe noch nicht ganz Alles verstanden:

Die Werkstatt, die mich auf VW Mobilitätsgarantie abgeschleppt hat, hatte wohl etwas mehr Zeit, der Sache nachzugehen

Wenn das selbe Teil kaputt geht, sollte ich das Ding dem hinstellen, der es zuletzt gemacht hatte. Außer ich lass bereits ein neutrales Gutachten erstellen.

Abgesehen von dem Punkt halte ich das Ganze nicht für so kritisch - es ist doch wurscht, das Auto hat noch Herstellergarantie.

Ich würde mal die Herstellergarantie (VW) besorgen und durchlesen. Garantie ist die freiwillige Verpflichtung des Herstellers, wie hier 2 Jahre Reparaturen zu leisten. Ich habe die noch nie gelesen, kann mir aber nicht vorstellen dass dort etwas von Beweislastumkehr nach 6 Monaten steht. Kein Schwein würde sonst eine Garantieverlägerung abschließen.

Daneben hast Du gegen den VK den Gewährleistungsanspruch vno mind. 1 Jahr, hier gilt nach 6 Monaten tatsächlich die Beweislastumkehr.

Was die Putzwolle angeht: Weshalb solltest Du an einem Motor fummeln, der noch Garantie / Gewährleistung hat ? Anwalt fragen, damit könnte ggfs. bereits der erforderliche Beweis erbracht sein, dass Du NICHT an der Verschlechterung schuld bist.

Da gibt es genau 2 Dinge zu tun:
- Stellung der Ansprüche an VWN über den Vertragspartner
- Stellung des Anspruches an den Verkäufer des Fahrzeuges.

Wenn Du eine RS hast, sofort zum Anwalt. Ein Anwalt ist nicht nur zum Streiten da, sondern um Dir in Vertragsdingen die Arbeit abzunehmen, sobald es das erste Anzeichen gibt, dass der Vertragspartner nicht vertragskonform agiert.

Der Brief ist ja nun schon 'raus, hier hätten 2 Zeilen gereicht: "Ich will, weil Garantiezeit" und "... bitte Ihre Zusage bis zum ...". Fertig. Bei dem bisherigen Text hat der Empfänger bei VW noch keine Angst vor dem Anwalt.

Viele Grüße,
Jochen
 
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Die ganze Sache ist natürlich extrem ärgerlich für den TE und ich hoffe es findet sich möglichst schnell und ohne lange Verhandlungen über Anwälte usw. eine Lösung, aber was ich bei dieser ganzen Diskussion hier nicht verstehe, warum hier jeder sofort davon ausgeht, dass VWN über die Herstellergarantie für die aktuelle Reparatur aufkommen muss!?
Der jetzt entstandene Schaden wurde doch durch eine unsachgemäß durchgeführte Reparatur der ersten Werkstatt verursacht, somit muss für mein Verständnis auch diese für Folgeschäden aufkommen, da diese für ihre Arbeit garantieren muss. Natürlich war die erste Reparatur am Fzg. verschulden von VWN, aber hätte die Werkstatt die Arbeit korrekt durchgeführt, hätte es auch keine Folgeschäden wie hier jetzt passiert gegeben.
Sollte VWN hier die Kosten übernehmen, dann nach meinem dafürhalten aus Kulanz und nicht weil sie dazu verpflichtet sind.
 
Wird am Ende so ein Beweislage-Ding
 
Danke für eure Unterstützung und das viele Input. Hier ein Schreiben, das ich von VW bekommen habe: (Ich hoffe, das ist ein gutes Zeichen...)

VW-2018/05-016377


Ihr California


Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank fuer Ihre Kontaktaufnahme.

Wir bedauern es zu hoeren, dass Sie wiederholt Schwierigkeiten mit Ihrem California hatten und verstehen, dass Sie sich
diesbezueglich an uns wenden und eine Hilfestellung wuenschen.

Ihr Anliegen haben wir selbstverstaendlich gerne aufgegriffen und geprueft. Hierzu haben wir Kontakt mit Ihrem betreuenden
Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner, dem Autohaus S., aufgenommen und hier mit Herrn W. gesprochen.

Von ihm haben wir erfahren, dass sich der Fall dort aktuell noch in abschliessender Pruefung befindet. Wir bitten Sie daher um
Verstaendnis, von hier aus keine Auskunft geben zu koennen.

Sicherlich verstehen Sie, dass uns eine Beurteilung der Angelegenheit aus der Ferne und ohne Fahrzeugpruefung nicht moeglich
ist. Hierfuer sind einzig unsere Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner in eventueller Ruecksprache mit unserem technischen
Fachbereich zustaendig. Auch in Ihrem Fall befindet sich das Autohaus derzeit in Ruecksprache.

Sobald eine abschliessende Entscheidung getroffen worden ist, wird Herr W. vom Autohaus Sie ueber das Ergebnis informieren.
Auch wir werden eine entsprechende Information erhalten.

Sehr geehrter Herr W., wir danken Ihnen fuer Ihr Verstaendnis fuer diese notwendige Vorgehensweise.

Freundliche Gruesse

i. V. S. B. i. V. I.-M. F.

Volkswagen Aktiengesellschaft
38436 Wolfsburg

Tel. +49 800 1234109
Fax +49 800 3298655
nutzfahrzeuge@volkswagen.de
www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de

Volkswagen Aktiengesellschaft
Sitz: Wolfsburg
Registergericht: Amtsgericht Braunschweig
HRB Nr.: 100484
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Hans Dieter Poetsch
Vorstand: Matthias Mueller (Vorsitzender), Karlheinz Blessing, Herbert Diess, Francisco J. Garcia Sanz, Jochem Heizmann, Andreas
Renschler, Rupert Stadler, Hiltrud D. Werner, Frank Witter
Markenvorstand Volkswagen Nutzfahrzeuge: Eckhard Scholz (Vorsitzender), Josef Baumert, Thomas Edig, Joern Hasenfuss, Winfried
Krause, Heinz-Juergen Loew
Wichtiger Hinweis: Die vorgenannten Angaben werden jeder E-Mail automatisch hinzugefuegt und lassen keine Rueckschluesse auf den
Rechtscharakter der E-Mail zu.
 
Übersetzt heißt das: „wir halten uns raus“. Der Händler wird sagen dass er das nicht verschuldet hat, woraufhin VWN keine Veranlassung sehen wird, diesbezüglich aktiv zu werden. Ich hoffe dass ich mich irre.
 
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Jetzt würde ich schon mal Rohr 2 bewässern, die Mündungsklappe aber noch geschlossen lassen. Soll heißen, ein paar Tage abwarten was passiert und zwischenzeitlich 4 Optionen prüfen:

1. Anwalt einschalten,
2. Kfz-Schiedsstelle einschalten,
3. Gespräch vor Ort mit VW-Fritze,
4. Schreiben an VW-Fritze unter Bezugnahme auf das Schreiben von VW.

Option 2 erzeugt keine Kosten und ist für die Werkstatt im Ergebnis bindend, Option 1 könnte im Anfangseffekt mehr Durchschlagskraft erzeugen. Falls keine RSV besteht, kann ein einziges Schreiben bei der Sachlage schnell mal 600-1000€ kosten ohne dass die Wirkung vorab klar ist. Option 3 ist gefährlich, weil das extrem schnell aus dem Ruder laufen kann und damit die Chance auf Erfolg gefährdet wird. Option 4 kostet erst mal nur Porto und etwas Zeit und Mühe beim Abfassen des Schreibens, erfordert jedoch eine gute und emotionslose Wortwahl, die der Gegenseite mit eisigem Lächeln signalisiert, dass es ernst wird.

Persönlich würde ich für den scharfen Schuss aus Rohr 2 Option 4 vorziehen, gleichwohl mit klaren Ansagen und diese dann, wenn es nötig wird, auch in der Folge konsequent durchziehen -> Option 2 falls keine RSV besteht oder, wenn RSV besteht und Deckung zusagt, dann sofort Option 1: Rechtsweg beschreiten, Schadenersatz, Nutzungsausfall, eventuell Wandlung das Fahrzeuges. Also Fächerschuss aus allen Rohren...

Gruß Robert
 
Und? Tut sich was an der Front? Waffenstillstand oder liegst Du voll aufgerödelt im Kugelhagel? Oder gar Friedenspfeife?
 
Ich bin euch so dankbar für euren Beistand, ohne Scheiß.

Wir haben die Füße still gehalten und lassen den Anwalt machen. Ich bin emotional so fertig, ganz ehrlich, dass ich da persönlich lieber nichts mehr schreiben oder mit irgendwem sprechen will. Wie Robert schon sagte, ich wurde zu emotional, schon vor einer Weile hat man an meinem Schreiben gemerkt, dass es mir einfach zu sehr an die Substanz geht. Man muss sich überlegen, wir haben uns entschieden, eben nicht mehr in den Urlaub zu fliegen, sondern uns stattdessen ein Auto zu kaufen, mit dem wir einfach so sorglos wegfahren können. Unser Urlaubsgeld steckt da drin, mal eben ein anderes Auto kaufen oder für den Sommer Flüge und ein Hotel buchen... is nich mehr. Es tut wirklich weh. Kann man sich vorstellen.

Das heißt nicht, dass wir die Flinte ins Korn werfen und einfach mit uns machen lassen. Wir haben einen guten Anwalt auf unserer Seite, der sich wirklich Mühe gibt. Ich will ihm aber damit nun auch nicht jeden Tag auf die Nerven gehen. Der kann ja auch nur Brief schreiben und abwarten, dann wieder reagieren. Ich glaube, das zieht sich noch eine Weile hin.

Meine Frau ist echt clever, sie hatte den Einfall, das als Vandalismus über die Vollkasko abzuwickeln. Da es ein Schaden durch einen Berechtigten war (wir haben einen Reparaturauftrag gegeben), zieht das leider nicht. Sonst hätte ich die SB halt in die Hand genommen und könnte wieder mit meinem Auto fahren. War nen guter Versuch, leider hat es nicht funktioniert.

Ich spreche morgen mit dem Anwalt über die Schiedsstelle.

Ich frage mich, warum Robert sich damit so gut auskennt. Bist du ein "gebranntes Kind" oder Rechtsanwalt oder einfach nur VW-Insider? Gibt es möglicherweise schon einen Präzedenzfall? Von irgendwem?
 
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