Hintergrund: Es gibt wohl eine erst kürzlich veröffentlichte "TÜV-Richtlinie", dass bei der AU der sogenannte "Plakettenwert" als Grenzwert für die Trübung zu verwenden ist. Und der liegt bei "alten" Motoren wie denen aus der T4-Reihe meist deutlich unter dem sonst angenommenen Grenzwert, z.B. für die TDI Motoren so bei 0,7 bis 0,9 (ungefähr und anscheinend sehr unterschiedlich). Der "alte" Grenzwert liegt je nach Baujahr bei 2,5 oder 2,0.
Ohne die ganzen Hintergründe hierfür zu diskutieren: Wenn du an einen Prüfer gerätst, der sich auf den Plakettenwert festlegt (und du deine Plakette noch nicht entfernt hast...), dann KANNST du evtl. Probleme bei der AU bekommen, obwohl die eigentlich insbesondere für die TDI bisher keine echte Hürde waren. Wenn du dann wiederum eine Prüfer hast, der für die Situation Verständnis hat und die zwar einerseits den Plakettenwert als Grenzwert in das Protokoll schreibt und andererseits mit seinem rechten Fuß entsprechend sensibel die AU "fährt", kannst du ganz fein raus sein. Oder es einem anderen Wundermittel zuschreiben.