Rücknahme der Gewährleistung

Mharti

Jung-Mitglied
Hallo zusammen,

Leider bahnt sich bei mir gerade ein unschönes Thema mit meiner Werkstatt an, nachdem mir von Selbiger in einem Telefonat mitgeteilt worden ist, dass das Werk die Genehmigung einer Gewährleistungsreparatur zurückgenommen hat. Aber eins nach dem Anderen.

Februar 2017: Kauf und Abholung eines ehemaligen Werksdienstwagen mit EZ Juni 2016
April 2017: mir fällt auf, dass sich der Deckel des Kühlschranks nicht schließen lässt und ich fahre in die Werkstatt. Der schriftlich fixierte Reperaturauftrag lautet: Instandsetzen Kühlschrankdeckel. Den Kühlschrank hat bis dato nur der Vorbesitzer benutzt.

Ende April 2017: die Werkstatt merkt, dass der Deckel nicht separat zu tauschen ist und fragt, ob ein Tausch des kompletten Küchenblocks im Rahmen der Gewährleistung für mich in Ordnung geht. Ich stimme telefonisch zu. Die Werkstatt beginnt den Umbau nach Erhalt der Genehmigung vom Werk und ich bekomme mein Auto im Juni wieder.

November 2018 (die Jahreszahlen sind leider kein Witz): die Werkstatt ruft mich an, dass das Werk die Genehmigung zurückgenommen hat und die Werkstatt mit den Kosten belastet hat. Die Werkstatt bittet mich, mit dem Werk in Kontakt zu treten, anderweitig würden mir die nicht unerheblichen Kosten komplett in Rechnung gestellt. Grund für die Rücknahme sei eine festgestellte Gewalteinwirkung, auf was weiß ich nicht genau.

Mir schwant Übles und mich würde interessieren, ob es bei den Foristen ähnlich gelagerte Fälle und Erfahrungen diesbezüglich gibt. Ich weiß aktuell nicht, wie ich mich verhalten soll.

Danke euch fur Tipps!
 
Wenn die Werkstatt nach fast 1 1/2 Jahren jetzt telefonisch mit dir Kontakt aufnimmt, damit du (für die) etwas regeln sollst, würde ich denen sagen, dass sie das mal schön selber machen sollen. Ich arbeite seit über 27 Jahren für die Justiz und würde mich ganz stark wundern, wenn die damit durchkommen würden. Du hast ja noch nicht einmal eine schriftliche Forderung von denen vorliegen oder eine Rechnung. Ich würde überhaupt nicht darauf reagieren und wenn da mal irgendwas schriftlich kommt, meinen Anwalt übergeben (bin allerdings auch Rechtschutzversichert).
 
Hi huckyberry,
Danke für deine Antwort, mein Gefühl sagt mir das Gleiche. Eine Versicherung hab ich aber leider nicht. Würde es funktionieren jetzt noch eine abzuschließen nachdem ja keine offizielle Forderung im Raum steht?
 
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Ende April 2017: die Werkstatt merkt, dass der Deckel nicht separat zu tauschen ist und fragt, ob ein Tausch des kompletten Küchenblocks im Rahmen der Gewährleistung für mich in Ordnung geht. Ich stimme telefonisch zu. Die Werkstatt beginnt den Umbau nach Erhalt der Genehmigung vom Werk und ich bekomme mein Auto im Juni wieder.
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Hallo Mharti,
Nov. 18: VWN prüft den Fall endlich mal und fragt sich, warum die Werkstatt nicht einfach den Deckel getauscht hat, der sehr wohl separat zu tauschen ist. Die Werkstatt muss halt den separat erhältlichen Plastikdeckel der eigentlichen Kühlbox mit der separat erhältlichen Glasplatte "mit Werkstattmitteln verkleben" (Sikaflex). Das steht für jeden der lesen kann im Reparaturleitfaden, nicht im Ersatzteilkatalog. Da steht nur: Beachte Reparaturleitfaden!
Kein Wunder, dass das Werk die Gewährleistung ablehnt, denn dafür den kompletten Schrank auszutauschen ist ja der helle Wahn!

Jetzt versucht es deine Werkstatt halt bei dir - ich würde denen den Ersatzteilkatalog um die Ohren hauen:
https://volkswagen.7zap.com/de/rdw/campmob+(typ2+transp+lt)/camp/2016-733/0/068-68000/#61
Position 30 ist der Glasdeckel mit Montagezubehör, Position 35 die Gasdruckfeder

https://volkswagen.7zap.com/de/rdw/campmob+(typ2+transp+lt)/camp/2016-733/0/035-35090/
Position 9 ist der Plastikdeckel der Kühlbox.

Oder war der Befestigungspunkt der Gasdruckfeder des Deckels am Geschränk ausgerissen? Auch das hätte man reparieren können...

Viel Erfolg beim Abwehren dieser Forderung. Dürfte sich ja mal so bummelig zwischen 3-4000€ handeln, über die wir hier reden :eek:

Gruß
Jochen
 
Hi Jochen,
Die Höhe ist leider ein bisschen zu niedrig geraten.
Danke für den Hinweis zum Katalog, leider zeigen die Links ins Leere.
Dann frag ich mich aber, was die Werkstatt in die ursprüngliche Gewährleistungsanfrage geschrieben hat, so dass das Werk den kompletten Tausch bewilligt hat. Entweder, die Werkstatt hat doppelt Mist gebaut oder das Werk zusätzlich bei der Bearbeitung der Anfrage.

Edit: sorry, im Eifer überlesen. Defekt war lediglich der Schließmechanismus, d.h. der Plastikbolzen ist nicht mehr ins Aluprofil eingerastet. Hätte ich außerhalb der Gewährleistung jederzeit selbst repariert in ner halben Stunde.

Gruß Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Martin,
das mit den toten links ist leider eine Boardmarotte hier - interessiert den Betreiber des Boards aber leider nicht die Bohne ?( Dafür funktionieren die Werbeeinblendungen perfekt ?(?(

Also ein Fehler am Deckel - echte Meisterleistung der Werkstatt. Die Gewährleistungsanfrage wird höchstwahrscheinlich so abgefasst worden sein, dass ein neuer Schrank bewilligt wurde und das dann erst beim Überprüfen des Schrankes (der wird bei solchen teuren Reps auf Anforderung von VWN tatsächlich zurückgesandt ans Werk) aufgefallen ist. Und die Prüfer sind nicht so blöd wie deine Werkstatt - die wissen, dass es den Deckel einzeln gibt. Und das wird auch in der Antwort von VWN an deinen Händler stehen; es würde mich wundern, wenn dort was von "Gewalteinwirkung" steht. Lass dir den original Wortlaut von VWN an deine Werkstatt doch einfach mal zeigen!

Und dann bitte den Ersatzteilmenschen, mal im ETKA deine FIN einzugebenund lass ihn in Hauptgruppe 0 in Bildtafel 068 nach dem Deckel suchen und schau ihm beim Suchen über die Schulter. Und wenn er dann meint "ja, aber das ist nur die Abdeckplatte, der Kühlboxdeckel fehlt ja!" dann muss er eben auch noch in Bildtafel 035 schauen.

Keinen müden Cent würde ich bezahlen, zur Not wendest du dich an die VW-Kundenbetreuung!

Viele Grüße
Jochen
 
Hi huckyberry,
Danke für deine Antwort, mein Gefühl sagt mir das Gleiche. Eine Versicherung hab ich aber leider nicht. Würde es funktionieren jetzt noch eine abzuschließen nachdem ja keine offizielle Forderung im Raum steht?

Nein, der Schadenfall ist Dir bekannt, somit würde der Rechtsfall ausgeschlossen, da ursächlich vor Vertragsbeginn.
 
Bitte trenne mal zwei Dinge:

Gewährlistung und Garantie.

Garantie ist etwas, was ein Hersteller oder Garantiedienstleister anbietet.
Hier gibt es klare Voraussetzungen (sachgemäßer Gebrauch) und keine Beweispflicht des Kunden.

Anders beim Gewährleistungsrecht:
Das ist gesetzlich geregelt und sieht vor, dass nur Sachmängel vom (Achtung!) Verkäufer beseitigt werden müssen, die zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden waren.
Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunktes des Kaufs schon vorhanden war.
Nur in den ersten sechs Monaten sieht das Gesetz eine Umkehr der Beweislast vor.

Was ist daran so wichtig:

Handelt es sich um einen Garantiefall, dann ist der Hersteller der Ansprechpartner.
Handelt es sich um einen Gewährleistungsmangel, dann interessiert die Einschätzung des Werks erstmal wenig, denn leisten muss das Autohaus.

Dieses konnte den bemängelten Gegenstand doch begutachten, hätte bei Zweifeln zur Ursache vor Ort dokumentieren müssen.
Das ist scheinbar nicht geschehen.

Da Du keinen Überblick hast, was mit dem Gegenstand nach dem Ausbau passiert ist, würde ich dem Autohaus mitteilen, dass die Gewalteinwirkung, wenn überhaupt, nach den Ausbau passiert sein muss, das Autohaus die Gewährleistung anerkannt hat, und Du nicht in der Beweispflcht bist.

Dann freundlich darauf hinweisen, dass Du einer Firderung weder nachkommen wirst, und das Autohaus diese (offensichtlich unsachgemäße, weil überzogene) Mängelbesserung dann wohl wird einklagen müssen.

Ich wette, danach hörst Du keinen Ton mehr.
 
im Rahmen der Gewährleistung

Was Dir Ohlie geschrieben hat, stimmt ja grundsätzlich. Allerdings habe ich im Hinblick auf die Art, wie Du das Thema vorstellst, Zweifel, ob Du Gewährleistung und Garantie hier wirklich auseinanderhalten kannst. Wenn das, was ich von Dir zitiert habe, tatsächlich so stimmt und Du, obwohl nicht nicht Erstbesitzer, einen Gewährleistungsanspruch geltend gemacht hast und die Werkstatt die anerkannt hat, dann reduziere ich mal:
- Der Verkäufer prüft die Aufforderung zur Nachbesserung
- Er führt eine von ihm vorgeschlagene Maßnahme durch, tauscht dabei ein defektes Teil aus
- Der nachgebesserte Gegenstand wird vom Verkäufer vorbehaltlos zurück gegeben
- 1,5 Jahre später meldet sich der Verkäufer und erklärt, ein Dritter hätte mitgeteilt, das defekte Teil wäre unsachgemäß behandelt worden, daher läge kein Fall für die Gewährleistung vor

Da erübrigt sich jedes weitere Wort. Hak´s ab ;-)
 
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