Hallo zusammen,
wir besitzen einen T6.1 California Beach Camper mit abnehmbarer Anhängerkupplung.
Vor ein paar Wochen haben wir uns einen Rollerträger für die AHK besorgt. Es handelt sich um den "TowCar Balance" (z.B. Link zu rameder). Funktioniert soweit super.
Der Träger hat ein Eigengewicht von 25 kg und darf mit max. 75 kg beladen werden. Unser Roller, ein UNU Classic, wiegt "ca. 58 kg ohne Akku (67 kg inkl. Akku)" [Quelle: Link zu unumotors]. Sollte also passen.
Die im Fahrzeugschein eingetragene Stützlast der AHK ist 100 kg. Sollte also auch passen.
Was mich jetzt etwas verunsichert hat, ist das Bordbuch unseres T6.1 California.
Im Bordbuch steht unter "Montage eines Fahrradträgers am Kugelkopf der Anhängevorrichtung" --> "Maximale Traglast" folgendes:
--> 75 kg für Trägersystem inkl. Zuladung würde nicht reichen.
Ich habe dann gegoogelt und Foren durchgestöbert, aber immer nur den Verweis auf die Stützlast gefunden. Kein Wort über die "maximale Traglast" der AHK.
Was gilt nun rechtlich: max. Stützlast der AHK, max. Traglast der AHK oder das kleinere von beidem?
Hat sich von euch schonmal jemand mit diesem Thema beschäftigt? Mir geht es hauptsächlich um die rechtliche Situation, im Fall z.B. eines Unfalls.
Kennt jemand eine verlässliche Quelle, wo man das nachlesen kann?
Im Voraus schonmal vielen Dank und viele Grüße,
ViperGP
P.S.: Ist vielleicht auch für den ein oder anderen mit E-Bikes interessant, welche auf einem Fahrradträger auf der AHK transportiert werden sollen.
wir besitzen einen T6.1 California Beach Camper mit abnehmbarer Anhängerkupplung.
Vor ein paar Wochen haben wir uns einen Rollerträger für die AHK besorgt. Es handelt sich um den "TowCar Balance" (z.B. Link zu rameder). Funktioniert soweit super.
Der Träger hat ein Eigengewicht von 25 kg und darf mit max. 75 kg beladen werden. Unser Roller, ein UNU Classic, wiegt "ca. 58 kg ohne Akku (67 kg inkl. Akku)" [Quelle: Link zu unumotors]. Sollte also passen.
Die im Fahrzeugschein eingetragene Stützlast der AHK ist 100 kg. Sollte also auch passen.
Was mich jetzt etwas verunsichert hat, ist das Bordbuch unseres T6.1 California.
Im Bordbuch steht unter "Montage eines Fahrradträgers am Kugelkopf der Anhängevorrichtung" --> "Maximale Traglast" folgendes:
"Die maximale Traglast (Trägersystem inklusive Zuladung) des auf dem Kugelkopf montierten Fahrradträgers beträgt 75 kg. Die modellabhängig maximal zulässige Stützlast der Anhängevorrichtung Anhängerbetrieb darf jedoch nicht überschritten werden."
--> 75 kg für Trägersystem inkl. Zuladung würde nicht reichen.
Ich habe dann gegoogelt und Foren durchgestöbert, aber immer nur den Verweis auf die Stützlast gefunden. Kein Wort über die "maximale Traglast" der AHK.
Was gilt nun rechtlich: max. Stützlast der AHK, max. Traglast der AHK oder das kleinere von beidem?
Hat sich von euch schonmal jemand mit diesem Thema beschäftigt? Mir geht es hauptsächlich um die rechtliche Situation, im Fall z.B. eines Unfalls.
Kennt jemand eine verlässliche Quelle, wo man das nachlesen kann?
Im Voraus schonmal vielen Dank und viele Grüße,
ViperGP
P.S.: Ist vielleicht auch für den ein oder anderen mit E-Bikes interessant, welche auf einem Fahrradträger auf der AHK transportiert werden sollen.