Vor - Nachteile PKW / Wohnmobil Zulassung

kutscher66

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 Interessierter
Hallo
Beschäftige mich schon seit Tagen bezgl. der vor und Nachteile bezgl. der Zulassung.
Bei der Versicherungs - Steuerfrage habe ich schon genug hier gefunden.
Mir geht es mehr im täglichen gebrauch wie zum Beispiel: Parken mit PKW oder Wohnmobilzulassung darf ich mit Womo. auf PKW Parkplatz und umgekehrt?
Maut? Fähren? usw.

Gruss
 
Hallo,

das würde mich auch mal intressieren, da ich meine Zulassung nächste Woche ändern willl, laut Prüfer soll ich auch auf 2.8T, muss halt mal wiegen ob das so alles klappt, denke aber mal ja.
Wegen Fähren, das muss ja keiner wissen, fahren regelmäßig nach Korsika, da hat noch keine nach der Zulassung gefragt.
 
Das ist strittig und nicht unbedingt ein Kontrollschwerpunkt.Mit dem WoMo darf man nicht auf einen PKW-Parkplatz und umgekehrt.
Wenn es wie ein WoMo aussieht und sich so verhält ist es insbesondere in Europa egal ob es eine PKW-Zulassung hat.
Würde es bei WoMo belassen...
 
Die vielen 100 Euro Ersparnis bei Steuer und Versicherung wiegen die eher theoretischen Nachteile der Womo-Zulassung für mich auf!
Gerade einem Tx sieht man die Womo-Zulassung kaum an. In der Praxis kräht da kein Hahn nach.
 
und bei Fähren, sowie Maut geht es rein nach abmaßen des Fahrzeuges (Höhe/Länge).
Bei mir hat sich die WOMO Zulassung gelohnt.
 
Das ist strittig und nicht unbedingt ein Kontrollschwerpunkt.Mit dem WoMo darf man nicht auf einen PKW-Parkplatz und umgekehrt.
Wenn es wie ein WoMo aussieht und sich so verhält ist es insbesondere in Europa egal ob es eine PKW-Zulassung hat.
Würde es bei WoMo belassen...

Was ist wenn ich zb.den (California Beach ohne Küche usw.) habe, und er ist auf PKW zugelassen und ich bekomme auf einem PKW Parkplatz eine Busse ,weil die Polizei denk es sei ein Womo? Dann zahle ich unnötig den Strafzettel.
 
Vorteil oder nicht hängt von vielen individuellen Faktoren ab.

Da die Rabattierung zwischen Pkw- und Womo-Versicherung üblicherweise unterschiedlich ist kommt es sehr darauf an, welche SF-Klasse erreicht ist.

Als ich mir meinen Dicken 2014 zugelegt habe, habe ich mir die unterschiedlichen Möglichkeiten (Pkw, Womo, Lkw) durchrechnen lassen und bin zu dem Schluss gekommen:

In meinem Fall lohnt sich weder eine Womo- noch eine Lkw-Zulassung.

Mein hoher Rabatt (ich zahle nur noch 27 % als Pkw) wäre als Womo nicht zu erreichen.

Das kann bei einer anderen Versicherung natürlich wieder anders sein.

Was ich für mich mit bedacht habe:

Nur mit Pkw-Zulassung fällt ein Gespann über 3,5 t zul. Gesamtzuggewicht nicht unter ein Lkw-Überholverbot.

Aber wie bereits erwähnt, sollten alle Faktoren individuell betrachtet werden.

Gruß

Peter
 
Was ist wenn ich zb.den (California Beach ohne Küche usw.) habe, und er ist auf PKW zugelassen und ich bekomme auf einem PKW Parkplatz eine Busse ,weil die Polizei denk es sei ein Womo? Dann zahle ich unnötig den Strafzettel.
Oder du legst berechtigt Widerspruch ein.
Da sehe ich kein Problem.

Gruß

Peter
 
Dann könnte man ja widersprechen mit Verweis auf die Zulassungsart. Habe das vor einiger Zeit mal mit einer ADAC-Juristin an der Hotline in München besprochen, die hat mir erklärt, daß dem Widerspruch nicht unbedingt stattgegeben werden muß wenn das Fahrzeug wohnmobilähnlich aussieht.
Ich habe damit keine praktische Erfahrung, weiß aber daß schon Leute eine Buße unter den obigen Verhältnissen bezahlt haben. Das Aufstelldach ist erkennbar, das hat gereicht. Habe dann meinen erstmal als Wohnmobil belassen.
Auf der anderen Seite dürfte man ja mit einer PKW-Zulassung des Cali nicht auf Wohnmobilstellplätze die für PKW nicht erlaubt sind und auf denen man sogar legal übernachten könnte. Auch blöd...Da hofft man dann auch daß man keine Papiere vorlegen muß.
Falls jemand einen Widerspruch konkret durchbekommen hat bitte melden. Das Thema ist kaum zu recherchieren weil die Dualität des Mobils nicht von den Suchalgorithmen verstanden wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann könnte man ja widersprechen mit Verweis auf die Zulassungsart. Habe das vor einiger Zeit mal mit einer ADAC-Juristin an der Hotline in München besprochen, die hat mir erklärt, daß dem Widerspruch nicht unbedingt stattgegeben werden muß wenn das Fahrzeug wohnmobilähnlich aussieht.
Ich habe damit keine praktische Erfahrung, weiß aber daß schon Leute eine Buße unter den obigen Verhältnissen bezahlt haben. Das Aufstelldach ist erkennbar, das hat gereicht. Habe dann meinen erstmal als Wohnmobil belassen.
Auf der anderen Seite dürfte man ja mit einer PKW-Zulassung des Cali nicht auf Wohnmobilstellplätze die für PKW nicht erlaubt sind und auf denen man sogar legal übernachten könnte. Auch blöd...Da hofft man dann auch daß man keine Papiere vorlegen muß.
Falls jemand einen Widerspruch konkret durchbekommen hat bitte melden. Das Thema ist kaum zu recherchieren weil die Dualität des Mobils nicht von den Suchalgorithmen verstanden wird.

Blöde Situation mit den VWs Bulli.Egal wo ich mich hinstelle besteht immer ein Risiko des Strafzettels.
Stelle mich auf Pkw Platz = Busse , Am nächsten Tag gehe ich auf Womo Platz (da ich ja als Womo galt ) = Busse weil ja angeblich KEIN Womo bin!
Die können einem ja immer verarschen so wie es denen Passt :-(
 
Zum Trost: in der Praxis fliegst Du unter dem Radar und es gibt eigentlich nie ein Problem. Ging mir jedenfalls seit 2016 so.
In Südfrankreich sind ja Riesenstrecken an der Cote mit Halteverbot für Wohnmobile versehen. Was es da an konkreten Erfahrungen mit verschiedenen Zulassungen gibt habe ich auch noch nicht vernommen.
 
Dann kommt noch hinzu, dass unterschieden werden muss, ob der TX <2,8 t oder >2,8 t zul. ges.Gew. hat.

Bei einem Parkschild mit Pkw-Abbildung oder Zusatzschild darf rein rechtlich nur mit Pkw bis 2,8t zul. ges.Gew. geparkt werden.
Halte ich mich allerdings auch nicht immer dran. ;)

Gruß

Peter
 
Blöde Situation mit den VWs Bulli.Egal wo ich mich hinstelle besteht immer ein Risiko des Strafzettels.
Stelle mich auf Pkw Platz = Busse , Am nächsten Tag gehe ich auf Womo Platz (da ich ja als Womo galt ) = Busse weil ja angeblich KEIN Womo bin!
Die können einem ja immer verarschen so wie es denen Passt :-(
Hallo kutscher66,
das ist alles Theorie.
Ich fahre schon lange California und da hat es noch nie jemanden interessiert, ob es sich um ein Fahrzeug mit PKW- oder mit WoMo-Zulassung handelt
 
Ist ds so? Ich kenne das nur fürs aufegesete Parken auf Gehwegen?
 
Ein Punkt wären noch spezielle Rabatte für Wohnmobile bei Fähren oder Optionen wie Camping an Board während der Überfahrt, wenn man das möchte. Da wird bei Bussen zum Teil in den Fahrzeugschein geschaut, was im schlimmsten Fall bedeuten kann, dass der Transport verweigert wird, weil auf dem geschlossenen Deck kein Platz mehr ist. Auch eine kräftige Nachzahlung zum aktuellen Tagespreis ist möglich.
 
Dann kommt noch hinzu, dass unterschieden werden muss, ob der TX <2,8 t oder >2,8 t zul. ges.Gew. hat.

Bei einem Parkschild mit Pkw-Abbildung oder Zusatzschild darf rein rechtlich nur mit Pkw bis 2,8t zul. ges.Gew. geparkt werden.
Halte ich mich allerdings auch nicht immer dran. ;)

Gruß

Peter

Hallo Peter,
mein SUV wiegt etwa 2,7 to somit ist das zul. Gesamtgewicht über 2,8 to, trotzdem würde/werde ich mir keine Gedanken über Tickets fürs Falschparken machen.

Ich glaube man darf mit WoMo bei Überholverbot für LKW‘s ebenfalls nicht überholen, dass finde ich schlimm.
Gruß Klaus
 
Ich glaube man darf mit WoMo bei Überholverbot für LKW‘s ebenfalls nicht überholen, dass finde ich schlimm.
Nicht generell. Für Wohnmobile bis 3,5 t sind in dieser Hinsicht die Vorschriften für PKW zu befolgen.
 
Nicht generell. Für Wohnmobile bis 3,5 t sind in dieser Hinsicht die Vorschriften für PKW zu befolgen.
Das Überholverbot für Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtzuggewicht gilt für alle Fahrzeuge.
Von dieser Regelung sind nur Fahrzeuge mit Pkw-Zulassung ausgenommen.

Das bedeutet, Transporter/Kastenwagen = Lkw-Zulassung und/oder Womo-Zulassung incl. Anhänger und zulässiges Gespanngewicht (Zugfahrzeug + Anhänger) fallen ebenso unter das Überholverbot.

Gruß

Peter
 
Ich habe es jetzt nachgelesen. Auf gut deutsch, das Schild 277 (mit dem LKW) gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 to mit Ausnahme von schweren PKW und Omnibussen, welche auch bei einem Gewicht von über 3,5to noch überholen dürfen, entgegen dem Schild 276 (mit dem Auto) wo alle KFZ nicht überholen dürfen. Also das Gewicht und nicht die Art der Zulassung ist maßgeblich
 
Genau. Für Fahrzeuge bis 3,5t (egal ob WoMo oder sonstige) gelten schlicht die Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholregelungen wie für PKW. Nur WoMo über 3,5t sind betroffen, das ist aber auch nur ein Nachteil, weil sie im Gegensatz zu anderen >3,5t eigentlich 100 statt 80 fahren dürften und dann eben doch auf 80 eingebremst werden.

Zum Parken in der Stadt oben: Die 2,8t Grenze gilt nur, soweit (teils) auf dem Gehsteig geparkt wird. Nicht generell und de facto interessiert es niemanden. Sonstige PKW Parkplätze darf man bis 3,5t und innerhalb der Markierung natürlich nutzen und wird nicht wegen der WoMo-Zulassung weggeschickt. Habe sogar einen Anwohnerparkausweis für meins und das kennt die Stadt mit 3,3t zGG.

Zu Versicherungen vielleicht noch, habe eine spezielle fürs WoMo, die von HDI ist aber von denen nicht direkt verkauft wird. Die ist nicht nur deutlich billiger als PKW trotz SF30, sondern auch unabhängig von den Jahres-km und ich bekam nochmal 20% Rabatt für's GfK-Dach ;) (Hagel wird als Risiko kalkuliert, km nicht).
 
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