Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

TomGe112

Jung-Mitglied
Ort
Karlsruhe
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
01.2012
Motor
Otto TSI® 150 KW
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Radio / Navi
RNS 510
Extras
Dämmglas, Privacy, Schiebedach, Klima, Standheizung
Umbauten / Tuning
DBV Mauritius - 275/35R20
FIN
WV2ZZZ7HZCHxxxxxx
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC, Motor: CJKA, Getriebe: MQX
Beitrag selbst gelöscht.

UND VON MIR WIEDER SICHTBAR GEMACHT:
Gr.
FISK

  1. Hallo ihr Lieben,

    dies ist mein erster Beitrag und obwohl ich "meinen" neuen MV T5.2 noch gar nicht in Händen habe (deshalb auch keine Angaben im Profil), ist der Kummer schon so groß, dass ich euch mein Herz ausschütten muss. Da die Angelegenheit etwas brennt möcht ich euch um Nachsehen bitten, weil ich hier gleich mit einem heiklen Thema mit der Tür ins Haus falle. Zur Sache:

    Nach intensiver 2-monatiger Suche nach einem T5.2 Highline mit entsprechend Sonderausstattung habe ich über mobile.de bei einem 350 KM entfernten VW-Nutzfahrzeuge-Händler ein entsprechendes Fahrzeug gefunden. Das Fahrzeug ist ein 150KW - 6-Gang Highline, 1. Hand, EZ 1/2012 und sollte 38.000 km runter haben. Bei genauerer Recherche fand ich heraus, dass das Fahrzeug bereits seit 08.2013 bei mobile.de eingestellt war. Nach erster Kontaktaufnahme mit dem Händler und der mir vorab übermittelter Kopie des Servicehefts, ließ ich von einem Kollegen das VW-interne Fahrzeugprotokoll überprüfen. Dieser befand das Fahrzeug für "gut", da bis auf 2 Reklamationen keine kritischen Vorkommnisse vermerkt waren. Es gab zwei Reklamationen, zum einen wegen Farbabweichungen des Interieurs und zum anderen wurde eine mangelnde Heizleistung des Aussenspiegels vom Erstbesitzer beanstandet. Beide Mängel wurden behoben... soweit so gut...

    Nach weiteren Telefonaten mit dem Händler und 350 KM Anfahrt habe ich das Fahrzeug am Freitag mit meiner Frau besichtigt und Probe gefahren. Leider gab es dabei einige unangenehme Überraschungen. Das Fahrzeug hatte einerseits nicht die im Inserat beschriebene Aussattung und anderseits traten bei langsamer Kurvenfahrt in beiden Richtungen ein seltsames sonores metallenes "rrrrrhh"-Geräusch im Heck auf, bei Geradeausfahrt verschwand das Geräusch wieder. Diese deutete ich als das Symtom defekter Radlager. Desweiteren fehlte die Anhängerkupplung (???), das Sicherheitstrennetz, die Abfallbehälter... und auf die Frage nach der aufgeführten Garantie, gab mir der Verkäufer zu verstehen, dass diese nicht Bestandteil des Fahrzeugs wäre. Er würde mir jedoch eine einjährige Händlergarantie (Eigenprodukt) einräumen. Auf meine Nachfrage nach den schriftlichen Garantiebedingungen und AGBs wigelte er ab... das wäre eine Sache des Vertrauens und doch selbstverständlich.

    Bei den fehlenden Aussattungsmerkmalen berief sich der Händler auf die Irrtumsklausel von mobile.de. Nach einigem Hin- und Her gab ich zu verstehen, dass ich in keinem Fall das Fahrzeug ohne eine verlängerte VW-Neuwagengarantie kaufen werde. Der Händler bot daraufhin eine einjährige Verlängerung der Neuwagengarantie für zusätzlich 650 EUR an. Diesen Aufschlag habe ich mit der fehlenden Anhängerkupplung verhandelt. Die Geräuschentwicklung beim Kurvenfahren würde durch die Werkstatt überprüft werden und das Fahrzeug bekäme eine komplette Reinigung und Aufbereitung, sowie die Reparatur kleinerer Mängel am Interieur.

    Daraufhin war ich bereit auf das fehlenden Sicherheitstrennetz zu verzichten. Einen neuen, leider farblich nicht passenden Abfallbehälter holte der Händler dann noch irgendwo her und übergab ihn mir. :confused: (Heißt der deshalb "der Freundliche"?) Der Händler setzte den Kaufvertrag auf, wobei mir eine Sache dabei sehr suspekt erschien,... während der Probefahrt war es mir schon aufgefallen, es hatte nur nicht "Klick" gemacht... die im Inserat genannte Laufleistung von 38.xxx km stimmte nicht mit der KM- Angabe auf dem Tacho überein. Dieser zeigte über 3.000 KM weniger. Bei der Probefahrt dachte ich noch, ... okay.. Menschen machen Fehler, kann passieren... warum auch mit mehr Kilometer inserieren?? Jedenfalls schrieb der Händler eine Laufleistung von 35.xxx KM in den Kaufvertrag.

    Ich unterzeichnete den Kaufvertrag, mit der Zusatzvereinbarung über die verlängerte Neuwagengarantie und Überprüfung der Geräuschentwicklung. Das Fahrzeug kann ich am nächsten Samstag abholen, bis dahin sollte ich auch den Kaufpreis überwiesen haben. Eigentlich auch kein Thema...

    ...hätte ich nun heute nicht spaßeshalber hier im Forum nach den Funktionen des RNS 510 geschaut. Ich hatte mich bei der Probefahrt gewundert, dass es mir nicht möglich war eine Bluetooth-Audio-Kopplung mit dem iPhone herzustellen, um das Soundsystem testen zu können. Desweiteren hab ich am Navi vergeblich den SD-Kartenslot gesucht. Nach nochmaliger Überprüfung der Bilder, welche ich bei der Besichtigung gemacht habe, ist mir klar geworden, dass es sich um das eckige Touran-Modell handelt. Wie kann das denn sein?? Jetzt habe ich gar kein gutes Gefühl mehr, da ich befürchte, dass das Fahrzeug während der Standzeit zwischen August 2013 und heute von wem auch immer als Ersatzteil-Spender genutzt wurde.

    Desweiteren beschleicht mich ein ungutes Gefühl ganz anderer Art. Bzgl. des Geräuschs beim Kurvenfahren und der angeblichen Laufleistung, bzw. der negativen Differenz der angegebenen Laufleistung. Wurde hier vielleicht vorausschauend der Tachostand zurückgestellt um noch einige Frei-Kilometer draufschrubben zu können?

    Was haltet ihr davon?
    Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

    Frustrierte Grüße,
    Tom​
  2. +
    Beitrag selbst gelöscht.​
 
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AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

Hallo und willkommen im Forum,

nachdem was du so erzählst , hätte ich auch kein gutes Gefühl mehr den Wagen kaufen zu wollen.

Nur Du hast den Wagen vor Ort gesehen und getestet . Wenn dir das ganze jetzt nicht richtig vorkommt dann tritt vom Vertrag zurück .

Kannst den Händler ja nochmal auf die Punkte ansprechen die dich irritieren.

Es sollte schon im groben passen , was bei Mobile drinsteht . Und wenn der keine Anhängerkupplung hat , es aber bei Mobile steht , ist das doch erstmal das Problem vom Händler .

Ich perönlich würde wohl bei soviel Unklarheiten die Finger von dem Bus lassen .


Aber am Ende kannst nur du entscheiden..


Gruß vom Öldruck
 
AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

Würde den Händler auch nochmal auf die "Auffälligkeiten" ansprechen und falls er sich nicht plausibel dazu äußern kann/will unbedingt von deinem 14 tätigen Wiederrufsrecht Gebrauch machen. Schon die Tatsache das er dir keine AGBs zeigen will zeigt das da wohl mehr nicht stimmen kann. Aber ist natürlich letzten Endes deine Enstscheidung...

Grüße und viel Glück mit deiner Entscheidung
 
AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

moin,

mein persönlicher Rat: Finger weg...

Gruß Ulli
 
AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

Hallo Tom,

nur der Trapo (08/15 Transporter) hat ein rundes RNS 510 und eine andere, einfachere Schalttafel! Beim MV und höherwertigen Modellen ist eine bessere Schalttafel,

mit eckigem Ausschnitt, für das Navi, sowie ein Ablagefach mit Klappe, vorhanden. Also in diesem Punkt passt es.

Ich vermute, dass dir der Händler ein anderes, ähnliches Fahrzeug verkaufen will, was bei ihm schon länger steht :mad:.

Vor der Übernahme würde ich deine festgestellten Mängel erst nochmal überprüfen!

Dein Bauchgefühl sollte entscheiden, ob du nicht vom Kaufvertrag zurücktrittst.

Gruß
Siegbert
 
AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

Moin moin,
Ich denke so wie Ulli.
Besser ist das!

Gruß Uwe
 
AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

Dein Bauchgefühl sollte entscheiden, ob du nicht vom Kaufvertrag zurücktrittst.

Gruß
Siegbert

Hallo,

wie kann man von dem KAufvertrag zurücktrteten ???

Das ist doch nicht so einfach!

Grüsse Juppi
 
AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

Wenn du finanzierst hast du ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, bei Barkauf gibt es dieses nicht.
 
AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

Hallo,

.....ein Touran Navi passt nicht in den T5 - das hat doch abgerundete Ecken - und alle RNS510 haben einen Karten Slot.
Könnte es sein, das dies ein China Navi ist ???

Das mit der AHK solltest du nochmal prüfen - falls es sich um eine Abnehmbare AHK handelt, sieht man fast nichts davon und die eigentliche AHK liegt hinten links im Seitenfach.

Grundsätzlich finde ich es schon seltsam, wie sich dieser Händler um eine Garantie windet - das ist für ihn ein relativ einfacher bürokratischer Akt.

Das Geräusch von hinten dürften die Reifen sein - Sägezahnbildung - ein bekanntes Problem beim T5.

Was hat der Highline denn gekostet - wenn der seit 6 Monaten da herum steht, war er sicherlich nicht günstig ???
Ist die Anzeige bei Mobile.de noch Online - das wir da mal rein gucken können - es wäre nicht der erste "Highline" der keiner ist.

berief sich der Händler auf die Irrtumsklausel von mobile.de.

.....diese gibt es für Händler eigentlich nicht - was er anbietet muss er auch liefern.
Mein EU Import Fahrzeug wurde mit AHK angeboten und auch gekauft - bei der Übernahme fehlte die AHK - die musste der Händler für mehr als 1000€ auf seine Kosten nachrüsten lassen - was er auch sofort ohne Murren tat.

Ich kaufe meine Autos praktisch immer ungesehen - allerdings in der Regel immer Werkswagen - und lasse mir die echte Ausstattungsliste übermitteln, da sehe ich dann was am Wagen wirklich verbaut ist - da hat es schon sehr viele positive Überraschungen gegeben.
Mein erster T5 den ich 2004 bekommen habe, hatte im Angebot vieles - in der Auftragsbestätigung nicht mehr viel - so das ich am Preis noch etwas machen konnte - bei der Lieferung war es fast Vollausstattung - hier hat der Händler ein Fahrzeug aus dem Werkswagen Angebot verkauft, was er selber nur auf dem Papier gesehen hat.


Gruß
Claus
 
AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

Hallo,

wie kann man von dem KAufvertrag zurücktrteten ???

Das ist doch nicht so einfach!

Grüsse Juppi

Genau so sieht es aus. Ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei Onlinekauf aber nicht wenn man vor Ort war.

Gruß, Marcus
 
AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

Hallo Tom,

anhand der FIN (Fahrgestellnummer) kann man wie mit dem System SilverDAT II (wird bei Gutachtern und Werkstätten zur Preisermittlung des Fahrzeuges verwendet) die komplette Ausstattungsliste bei der Auslieferung, Neupreis sowie den aktuellen Gebrauchtwagenpreis ermitteln. Mit dieser Liste kannst du dann überprüfen, ob bei der Auslieferung eine Anhängerkupplung oder welcher Radio/Navi usw. verbaut war. Vielleicht hat ja dein Bekannter, welcher dir schon die Reparaturhistorie besorgt hat, auch Zugriff auf dieses oder ein ähnliches System. Jeder VW-Händler sollte ebenfalls anhand der Fin eine Auflistung der Ausstattung abrufen können.
Bei meinem Bus waren es vier Seiten mit Ausstattungscodes mit Beschreibung.
Ich hoffe es hilft dir weiter!

Gruß Christian
 
AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

An alle erstmal ein herzliches Dankeschön fürs Lesen und Antworten.

Auf der Frontseite ist da kein Slot, zudem ist das Display größer, als bei den Original-VW RNS 510 Modellen auf der VW-Seite. Es sieht aus wie dieses hier: http://www.navishop24.de/images/RNS510.jpg
Ich denke ich werde die Sachlage und meine Bedenken einfach nochmal mit dem Händler besprechen.

Gruß Tom
 

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Dass der Kartenslot an der Seite senkrecht eingelassen ist, habe ich wohl in der Aufregung übersehen. Die Sache mit dem Navi hat sich geklärt, Siegbert hatte es oben bereits richtig erfasst.
 
AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

.....diese gibt es für Händler eigentlich nicht - was er anbietet muss er auch liefern.
Mein EU Import Fahrzeug wurde mit AHK angeboten und auch gekauft - bei der Übernahme fehlte die AHK - die musste der Händler für mehr als 1000€ auf seine Kosten nachrüsten lassen - was er auch sofort ohne Murren tat.

Wenn es einen Vertrag gibt dann muß das Auto auch so geliefert werden.

Ein Angebot bei Mobile.de ist nicht unbedingt zwingend. Man kann auch einen Händler nicht zwingen einen Artikel zum ausgezeichneten Preis zu verkaufen wenn er sich vertan hat. Erst wenn man eine AB o.ä. hat ist das sicher.

Gruß, Marcus
 
AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

....dein ungutes Gefühl hat sich bei mir beim Lesen deiner Zeilen in ein katastrophales Gefühl gewandelt - schau, dass du da raus kommst und mit dem Händler nichts mehr zu tun hast...

Viel Glück!
Mike
 
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Wenn Du noch nichts angezahlt hast würde ich den Vertrag aus den verschiedenen Gründen für nichtig erklären.
Wenn er allerdings daran festhält brauchst Du Rechtsberatung.Das Gute ist das Du Deine Frau als Zeugin benennen kannst.
Da der Verkäufer in dem Fall keine weise Weste hat wird er es dabei belassen.

Viel Erfolg ... und man kann nicht vorsichtig genug sein.
 
AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

Hallo,
eine Chance, aus dem Vertrag rauszukommen sehe ich in den Angaben des Verkäufers im Inserat bei mobile.de. Grundsätzlich sind alle dort ausgewiesenen Eigenschaften bindend! Erst recht, bei gewerblichen Verkäufern.
Solange es sich nicht nur um bloße Anpreisungen wie "fährt toll" oder sowas handelt, sondern um konkrete Beschaffenheitsmerkmale, wie Lauflleistung, Ausstattungsdetails etc., können diese durchaus Vertragsbestandteil werden. (anders, aber umstritten, dann, wenn ausdrücklich "Angaben unter Vorbehalt" gemacht werden)

Zitat Urteil LG Kassel, Az. 4 O 644/03:
... Dabei ist nur die berechtigte Erwartung schutzwürdig. Anknüpfungspunkt für eine solche Erwartung kann eine Beschaffenheitsangabe des Verkäufers sein. Das Inserat der Beklagten im Internet hinsichtlich des Autos gab an, dass es mit einer Klimatronik ausgerüstet sei. Unabhängig davon, ob schon dadurch eine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Klimaanlage zwischen den Parteien vorlag, wurde die Beklagte jedenfalls durch § 434 Abs.1 S.3 BGB an diese zusätzliche Eigenschaft gebunden. Nach dieser Vorschrift wirkt der Inhalt des Inserats, auf Grund dessen sich der Kläger erst mit der Beklagten in Verbindung setzte, auf den Inhalt des Kaufvertrages ein, selbst wenn bei den eigentlichen Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien über diese Eigenschaft des Fahrzeuges keinerlei Abrede getroffen worden sein sollte. Dies gilt auch trotz der in dem Kaufvertrag enthaltenen Schriftformklausel. Mündliche Erklärungen setzen sich grundsätzlich wegen § 305 b BGB gegen eine formularmäßige Schriftformklausel durch. Das gilt vorliegend auch für eine subjektive Erwartung des Beklagten. Durch § 434 Abs.1 S.3 BGB wird die durch das Inserat begründete Erwartung des Beklagten einer konkreten Beschaffenheitsvereinbarung, also einer mündlichen Abrede, zwischen den Parteien gleichgesetzt.Auf Grund der Beschaffenheitsangabe in der Internetwerbung konnte der Kläger eine funktionstüchtige Klimaanlage in dem gekauften PKW erwarten. Wenn der Verkäufer eines Gebrauchtwagens bestimmte Zusatzausstattungen angibt, so kann der Käufer verlangen, dass diese nicht nur vorhanden, sondern auch funktionstüchtig sind, es sei denn, es ist – was hier nicht der Fall ist – eine abweichende Beschaffenheitsvereinbarung getroffen worden. Denn ein wichtiges Kriterium für die Werthaltigkeit eines gebrauchten Fahrzeuges und damit auch für den von dem Käufer zu zahlenden Kaufpreis ist die enthaltene Sonderausstattung.

...

Wenn es mich beträfe, würde ich folgendes machen: Inserat sichern (Screenshot unter Zeugen), wenn nicht schon gemacht und noch möglich. Dann Verkäufer mit den Abweichungen (und wenn es nur die Farbe einer Schraube ist) schriftlich konfrontieren und darauf hinweisen, dass ich das Fahrzeug nur wegen des beworbenen Zustandes kaufen wollte und es daher auch nur so abnehmen werde. Es soll schriftlich mitteilen, dass das Fz genauso dasteht, vorsorglich behalte ich den Kaufpreis zurück. Sollte der Nachweis, dass das Fz. die beworbenen Eigenschaften aufweist, nicht bis zum xx. vorliegen, behalte ich mir vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Dann würde ich ihn anrufen um die "Stimmung" dort zu peilen und das Gespräch auf eine Vertragsaufhebung hinlenken.

Es ist bei dieser Thematik zwar Einiges umstritten und es kommt auch darauf an, was genau im Inserat und im KV steht (vielleicht wurden die Weichen auch schon zu deinen ungunsten gestellt, als über die Ausstattungsdetails verhandelt wurde), so dass ein Risiko in diesem Vorgehen liegt, jedoch hat er Verkäufer ein ebensolches Risiko. Von daher besteht eine reelle Chance, dass er sich auf einen Streit nicht einlässt und den KV einvernehmlich aufhebt.

Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung. Ich übernehme natürlich keine Gewähr für Inhalt und Richtigkeit meiner Aussagen.
 
AW: Ungutes Gefühl - Gekauft aber noch nicht bezahlt - brauche Rat

Schwierige Geschichte. In diesem Urteil ging es um eine defekte Klimaanlage von der der Käufer nichts wußte.

In diesem Fall hier hingegen war die fehlende Ausstattung bekannt und wurde diskutiert. - NACHDEM er dies wusste hat er einen KV unterschrieben.

Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass Teile wie die AHK aus dem Auto ausgebaut wurden. Das ist viel zuviel Aufwand im Vergleich zu den Kosten der Teile.

Ich vermute eher, dass er beim Einstellen bei Mobile Daten vom falschen Auto gezogen wurden.

Gruß, Marcus
 
Hallo Tom,

hast du eigentlich das Fahrzeug gekauft oder ist der in deinem Profil ein anderer.

Gruß
 
Denke nicht, daß du darauf eine Antwort bekommst, er wurde am 15. Februar zum letzten mal hier online gesehen
Gruß Bandit
 
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