Unfall mit Fahrradheckträger, welche Versicherung übernimmt den Schaden?!?

Tinka78

Jung-Mitglied
Ort
Hamburg
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
12.2009
Motor
TDI® 103 KW
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Beach
Umbauten / Tuning
Ausgebauter Transporter zum Camper in Beach Edition Optik
Hallo Leute,

mir ist leider eine echt doofe Sache passiert.
Ich hatte an meinem Bulli einen Thule Fahrradheckträger für zwei Fahrräder. Diese hatte ich auch drauf (leider beide nicht meine) und bin auf die Autobahn gefahren. Beim Tempo von ca. 100km/h ist der Heckträger abgeknickt. Spricht die oberen Halterungen sind angegangen und der Träger wurde hinter dem Bulli hergeschliffen, inclusive der Räder. :(

Ein schnelles abbremsen hat schlimmeres verhindert und ich konnte den Träger abmoniteren und die Räder einpacken.
Zu Hause habe ich dann gesehen, dass die Heckklappe auch einen mitbekommen hat und das eine Fahrrad vermtl. auch ein Totalschaden ist. (Carbonrennrad)

Nun habe ich das meiner Versicherungsfrau gemeldet.
Sie hat es an die Kfz-Versicherung (habe Vollkasko) weitergeleitet. Die lehnen die Schadensregulierung ab, da es kein Unfall war. Es sei keine Eiwirkung von außen. Es sei ein Betriebsschaden der nicht mitversichert ist.
Die Haftpfllichtversicherung vom KFZ will auch nicht zahlen. (Beschädigungen, Zerstörungen der mit dem versichtern Fahrzeug beförderten Sachen sei ausgeschlossen.
Und die Privat-Haftpflicht will auch nicht. Die sagen Schäden die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden sind nicht drin.

Hatte jemand sowas schon mal und kann mir einen Rat geben??
 
Mit der Versicherung kann ich Dir leider nicht weiterhelfen - allerdings ist uns genau dasselbe mit einem Fahrradheckträger passiert. Zum Glück wurde wie bei Dir der Träger noch hinter dem Bulli hergeschliffen, sonst hätte das auf der Autobahn böse enden können...
Wir haben uns daraufhin den original VW Fahrradträger gekauft der wie ich finde deutlich stabiler befestigt ist und hatten seitdem keine Probleme.
 
Die Frage ist auch - warum hast Du fremde Fahrräder transportiert?

Vereinsräder oder Räder von anderen Mitgliedern, die Du als Vereinsmitglied/-funktionsträgerin transportiert hast? Dann solltest Du klären, ob entweder der Verein dafür eine Versicherung hat oder die Besitzer das ggf. über ihre Hausrat abgesichert haben.
Wir hatten, als wir noch eine Spartenleitung inne hatten, eine Extra-Inhaltsversicherung in der KfZ-Teilkasko für die Schlüssel der Sporthalle (Schließanlage einer Schule) abgeschlossen.
Im Verlustfall wären da schnell X.000 € zusammengekommen.
Fürs Material, das wir transportierten, hatte der Verein eine Versicherung.
Für unsere Boote haben wir die Hausrat entsprechend erweitert, sollten die mal mit dem Bootshänger vom Verein koppheister gehen oder bei einem Brand der Bootshalle Schaden nehmen.

Wenn Du die Privat gefahren hast (Kannst Du mal unsere Räder holen), hast Du ein Problem, denn das ist eine Gefälligkeit und die ist bei privaten Haftpflichtversicherungen grundsätzlich raus!

Wenn Du die Versicherungen alle beim gleichen Konzern hast, kann es helfen, den Vertreter mal darauf hinzuweisen, was er an Prämien verliert, wenn sich seine Gesellschaft da derart stur stellt und Du Dich anderweitig umschaust. Hat bei mir 2, 3 mal geholfen.
Geht natürlich nicht, wenn man wegen ein paar Ocken50 jeder Versicherung woanders hat!
 
Dumm gelaufen. Das ist ein Lehrbuchbeispiel für einen Betriebsschaden der von der Vollkasko nicht abgedeckt ist.

Gruß, Marcus
 
Kann dann irgendjemand sagen, wie im vorliegenden Fall die Konstruktion mit der Assekuranz hätte sein müssen, dass der Tinka78 den Schaden

a) an den Rädern
b) am Fahrzeug
c) am Fahrradträger

ersetzt bekommt, wenn es

d) seine Räder
e) fremde Räder

waren?
 
Ganz schwierig.

Wenn die Fahrräder getrennt für den Transport versichert gewesen wären (keine Ahnung ob es das gibt) dann könnte man diesen Schaden geltend machen.

Für den Schaden am Auto bräuchte man eine Kasko die Betriebsschäden abdeckt. Gibt es im privaten Bereich praktisch nicht. Gewerblich (LKW) durchaus üblich da dort wesentlich häufiger.

Gruß, Marcus
 
Das nehme ich mal zum Anlass, meinen Versicherungs-Fuzzie zu quälen.
 
Es gibt durchaus Haftpflichtversicherungen, die auch bei Gefälligkeit zahlen. Somit wäre zumindest der Schaden an den Fahrrädern nicht selbst zu bezahlen. Auf dem Schaden an Auto und Träger wirst Du wohl sitzen bleiben.
 
Da wird man echt bestraft, weil man Freunden einen Gefallen tut.

In meiner Privathaftpflicht habe ich Gefälligkeitshandlungen mit drin. Aber dennoch wollen die nicht zahlen, da es beim Transport passiert ist. Dass sei dann nicht mit drin. Verstehe das einer?!?

Noch laufen die Verhandlungen mit meiner Versicherungsdame und da ich so einige Versicherungen bei denen habe, hoffe ich da noch auf ein gutes Ende.
 
Tja, ganz blöde Geschichte.

Dass die Privathaftpflicht nicht bezahlt wegen Transportschaden mit KFZ, auch wenn Gefälligkeit mitversichert ist, ist leider "normal".
Ich kann wirklich nur empfehlen, in Versicherungsthemen mit einem MAKLER und nicht mit einem Vermittler einer Gesellschaft zu arbeiten. Wir haben in unserer Privathaftpflicht, Hausrat und Gebäudeversicherung ein Bedingungswerk, dass es bei KEINEM Versicherer im Standart für Privatkunden gibt, sondern nur als Deckungskonzept über unseren Makler. In der Hausrat sind zum Beispiel für verschiedene Sondereinschlüsse verschiedene Selbstbehalte geregelt. Am Ende der Bedingungen heißt es dann noch "versichert sind unbenannte Schäden" mit einem SB von 500 Euro.
Wenn in dem obigen Fall also meine Carbonräder von der TE beschädigt worden wären, hätte meine Hausrat mit einem SB von 500 Euro bezahlt.

Tatsächlich geht, wenn nicht einer der möglichen Versicherer aus Kulanz eine Teilentschädigung leistet, der vorliegende Schadenfall so aus, dass nichts bezahlt wird.
 
Tatsächlich geht, wenn nicht einer der möglichen Versicherer aus Kulanz eine Teilentschädigung leistet, der vorliegende Schadenfall so aus, dass nichts bezahlt wird.
Und wenn der Thuleträger noch in der Garantiezeit gewesen wäre?

Würde vom Hersteller dann nur der Schaden am Träger, nicht aber die Folgeschäden am Bulli und an den Rädern übernommen?
 
Das müsste dann über die Produkthaftung des Herstellers geklärt werden. Also Gutachter usw..... Wird bei einem x-tausend Euro Rennrad eine laaange Geschichte werden, bis da was durchgeht.
 
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