Und wieder einer weg

BerndDo27

Aktiv-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
.06.2009
Motor
TDI® 96 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
Autom.
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Startline
FIN
WV 2ZZZ7HZ 9H133xxx
Die machen vor nichts Halt:mad:. Gruß Bernhard...
 

Anhänge

  • T5 Klau.gif
    T5 Klau.gif
    111,9 KB · Aufrufe: 272
AW: Und wieder einer weg

Hallo,

danke für den Artikel! Schockierend ist neben der Tatsache, daß es ein "sozialer Bus" ist auch, daß die deutliche Beklebung offenbar keine hinreichend abschreckende Wirkung hatte. Und auch die Art des Fahrzeuges ("nicht mal MV SL") finde ich beachtlich :mad:

Einzig einen sarkastischen Trost habe ich für die Einrichtung: Am Tropical wurde bisher auch mind. ein T5 entwendet - besser also, die Kinder waren gar nicht erst dort - hätten sie doch sonst auch noch eine spannende Heimfahrt im OPV gehabt :(

:ot:Vielleicht aber gar nix mafiöses, sondern ein Nachbarschaftsdrama? Immerhin wurde bspw. in Potsdam mal eine Privatschule geschrottet - nicht nachgewiesener Maßen von den Nachbarn, aber schon die inoffizielle Meinung dort.

Viele Grüße,
Henry
 
AW: Und wieder einer weg

Warum sollten die DEN nicht klauen? Glaubt Ihr an Ganovenehre? Respekt bei diesen Vögeln?

Wenn die Ehre oder Respekt kennen würden, wären sie keine Ganoven. Da sie welche sind, .......
 
AW: Und wieder einer weg

Ich finde aber schon etwas merkwürdig. Wenn der Bus so nötig ist, wieso war er dann nicht versichert? Dann könnten die sich wenigsten einen "neuen" 6 Jahre alten Bus kaufen.

Ich frage mich aber auch, warum man sich als Dieb die Mühe macht einen so alten, beklebten, schlecht ausgestatteten Bus zu klauen.
 
AW: Und wieder einer weg

Ich finde aber schon etwas merkwürdig. Wenn der Bus so nötig ist, wieso war er dann nicht versichert? Dann könnten die sich wenigsten einen "neuen" 6 Jahre alten Bus kaufen.

Genau, Teilkasko ist doch das Mindeste und kostet auch nicht so viel....

Trotzdem schade für die Zwerge...
 
AW: Und wieder einer weg

Hallo,

ich weiß ja nicht, ob die Tagesstätte eine öffentliche Einrichtung ist, wenn aber ja, dann gilt hier der vorgeschriebene Versicherungsverzicht, sprich die Fahrzeuge werden nur Haftpflichtversichert.
 
AW: Und wieder einer weg

Hallo,

ich weiß ja nicht, ob die Tagesstätte eine öffentliche Einrichtung ist, wenn aber ja, dann gilt hier der vorgeschriebene Versicherungsverzicht, sprich die Fahrzeuge werden nur Haftpflichtversichert.


Gibt es dazu etwas wo mal darüber nachlesen kann ?
 
AW: Und wieder einer weg

Hallo Webster Blue,

damit Du was zum Lesen hast empfehle ich folgende Webseite: juris BMJ - Startseite, das dürfte für min. eine Nacht Lesestoff reichen ;)

Für alle, die nicht so viel Zeit haben hier ein Ausschnitt aus dem entsprechenden Gesetzestext:

Erster Abschnitt
Pflichtversicherung


§ 1
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.

§ 2
(1) § 1 gilt nicht für 1.die Bundesrepublik Deutschland,
2.die Länder,
3.die Gemeinden mit mehr als einhunderttausend Einwohnern,
4.die Gemeindeverbände sowie Zweckverbände, denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören,
5.juristische Personen, die von einem nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes von der Versicherungsaufsicht freigestellten Haftpflichtschadenausgleich Deckung erhalten,
6.Halter vona)Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt,
b)selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, deren Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer je Stunde nicht übersteigt, wenn sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen,
c)Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.

(2) Die nach Absatz 1 Nrn. 1 bis 5 von der Versicherungspflicht befreiten Fahrzeughalter haben, sofern nicht auf Grund einer von ihnen abgeschlossenen und den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechenden Versicherung Haftpflichtversicherungsschutz gewährt wird, bei Schäden der in § 1 bezeichneten Art für den Fahrer und die übrigen Personen, die durch eine auf Grund dieses Gesetzes abgeschlossene Haftpflichtversicherung Deckung erhalten würden, in gleicher Weise und in gleichem Umfang einzutreten wie ein Versicherer bei Bestehen einer solchen Haftpflichtversicherung. Die Verpflichtung beschränkt sich auf den Betrag der festgesetzten Mindestversicherungssummen. Wird ein Personen- oder Sachschaden verursacht, haftet der Fahrzeughalter im Verhältnis zu einem Dritten auch, wenn der Fahrer den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hat. § 12 Abs. 1 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Die Vorschriften der §§ 100 bis 124 des Versicherungsvertragsgesetzes sowie der §§ 3 und 3b sowie die Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung sind sinngemäß anzuwenden. Erfüllt der Fahrzeughalter Verpflichtungen nach Satz 1, so kann er in sinngemäßer Anwendung der §§ 116 und 124 des Versicherungsvertragsgesetzes Ersatz der aufgewendeten Beträge verlangen, wenn bei Bestehen einer Versicherung der Versicherer gegenüber dem Fahrer oder der sonstigen mitversicherten Person leistungsfrei gewesen wäre; im übrigen ist der Rückgriff des Halters gegenüber diesen Personen ausgeschlossen.
 
AW: Und wieder einer weg

Hi Freunde... na das is ja mal nen Thema!

Als quasi direkt Betroffener (Tagesmutti Die Mäusezähnchen) kann ich nun auch nicht verstehen, warum der Bus nicht versichert war.
Vielleicht war der Bus ja versichert und nur die Zeitung hats anders geschrieben... :confused:

Ich fand auch komisch, dass insgesamt von 8 Kindern die Rede ist?! Tagesmuttis erhalten nur eine Pflegeerlaubnis für max. 5 Kinder....

Aber dass es ein Nachbar war, kann ich mir kaum vorstellen... Es sei denn, der Nachbar hat Kontakte in die Szene und war zusätzlich noch ziemlich genervt von den kreischenden Kids ("Ich sitz vorne, aaaaahhhh")...

Grüße
bex
 
AW: Und wieder einer weg

Und auch die Art des Fahrzeuges ("nicht mal MV SL") finde ich beachtlich :mad:

Moin,

...soll ich das persönlich nehmen? ;)

Hier wurden neben einem gutausgestatteten MV auch ein Trapo geklaut...

Grüße,
Christoph
 
AW: Und wieder einer weg

Hallo Christoph,
Moin,

...soll ich das persönlich nehmen? ;)

Hier wurden neben einem gutausgestatteten MV auch ein Trapo geklaut...

Grüße,
Christoph
hmm, wie komme ich aus der Schlinge wieder raus :eek:

SL sind natürlich auch begehrt und vermutlich stört werder die Bauchbinde, noch ein komplett nicht-rotes TDI am Heck 8)

Die "Boardquote" war bisher eben klar beim MV, dann etwas der Rest - siehe den begehrten Cali von Monstertom oder auch Trapos... wobei letztere dann IMO wohl eher dem Transport von Diebesgut dienten - für den Besitzer auch kein Trost, daß es nicht um das Fahrzeug selbst ging ;)

Bei diesem Bus hier ist die Spekulation schon schwerer: Selbst um die Gruppe der "Klauer" zum nächsten Termin zu befördern, ist doch so ein Bus schon dreist: Dunkle Gestallten sitzen in einem Bus, wo man nur Kindergesichter :mad:

Aber wie oben korrekt steht: Gewissen zu erwarten, ist hier unangebracht. Ich meinte auch mit meinem Beitrag nur, daß die Respektlosigkeit immer wieder schockiert.

Bin gespannt, wann der erste behindertengerechte T5 verschwindet - beckser würde dann schreiben: "ick wunder mir über jarnischt mehr". Und ich schon längst ...

Bis später,
Henry
 
AW: Und wieder einer weg

Da trau ich mich gar nicht mich selbst zu fragen, wie dreist die noch werden... :(

Schlimm sowas, die scheinen selber noch keine Kinder zu haben...
 
Zurück
Oben