Übergabeinspektion: Händler und ich haben unterschiedliche Meinungen über das richtige Datum.

Gut. Dann ist auf jeden Fall die Garantie korrekt.
richtig.
Nichtmal VW schafft es geltende Gesetze ( 2 Jahre Gewährleistung) durch verfrühte Übergabeinspektionen auszuhebeln.
Bitte nichts durcheinander schmeißen. Gewährleistung <> Garantie. Ich glaube, dass niemand daran zweifelt, dass die Gewährleistung mit Übergabe an den Kunden beginnt.
Aber warum muss das zu Lasten des Kunden gehen, der deshalb 2,5 Monate eher zur ersten Inspektion muss? In erWin steht unter meiner FIN doch eindeutig 730 Tage und 40.000 km für das erste Inspektionsintervall. Der Händler ist der Meinung, dass 658 Tage und 30.000 km richtig sind.
Du musst bitte zwei Sachen auseinander halten.

Mit Übergabeinspektion beginnt die Serviceintervall-Anzeige runter zu zählen. Dass jetzt keine 730 Tage mehr drin stehen ist also zumindest vollkommen logisch! Codiert ist mit großer Sicherheit trotzdem 730d. Was die km betrifft bin ich mir nicht 100% sicher, glaube aber, dass auch die, ganz ohne dass das Fahrzeug bewegt wird, runter zählen. Aber ohne Gewähr! Dass er nach der eher kurzen Zeit aber exakt bei 30.000 landet erscheint mir dann doch sehr fraglich. Hier müsste jemand das Fahrzeug auslesen, ob nun 30. oder 40. hinterlegt sind. Die aktuelle Anzeige dazu gibt da leider keine eindeutige Antwort.

Der zweite Punkt ist dann, unter der Annahme, dass das Fahrzeug richtig codiert ist (für die Tage ist das definitiv so, für die km offen), ob die frühe Übergabeinspektion zu deinen Lasten gehen muss. Bei einem Fahrzeug, dass tatsächlich schon seit knapp drei Monaten beim Händler steht, finde ich das zumindest nicht völlig daneben.
Mail an die Kundenbetreuung
Die entscheidende Frage hats Du aus meiner Sicht nicht, oder zuminderst nicht klar gestellt: "Darf ich als Erstkäufer ein Auto erwarten, dass noch die vollen Tage/km für den nächsten Service hat, oder dürfen die Tage/km durch die frühere Übergabeinspektion schon zu meinen Lasten runter gezählt sein?"
 
Ich habe mir gerade noch mal den Arbeitsumfang der Übergabeinspektion angeschaut. Da steht ja u.a. "Bremsflüssigkeit wechseln: Bei Fahrzeugen, die älter als 6 Monate sind, muss die Bremsflüssigkeit gewechselt werden."
Das bedeutet für mich eigentlich, dass die Übergabeinspektion nicht gemacht werden kann, bevor das Auto auch verkauft ist. Und wenn der Händler die Übergabeinspektion doch vorher macht und dann bei Auslieferung den Bremsflüssigkeitswechsel nachholen kann, dann kann er doch auch bei Auslieferung den Tageszähler wieder "nullen"....
 
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