Übergabeinspektion: Händler und ich haben unterschiedliche Meinungen über das richtige Datum.

Smudje

Aktiv-Mitglied
Ort
Recklinghausen
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
Oktober 2019
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
Pedaloc, Starline Alarmanlage
Spritmonitor ID
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7H
Hallo in die Gruppe...

ich habe Anfang Oktober einen Neuwagen - keine Tageszulassung - gekauft (Anmeldung 2.10., Übergabe an mich 4.10.). Der Wagen stand beim Händler seit Juli in der Ausstellung. Nun habe ich mich gewundert, dass bei der Übergabe beim Serviceintervall in der MFA anstatt von 730 Tagen und 40.000 km nur 658 Tage und 30.000 km standen.

Die Antwort meines Händlers ist, dass die Übergabeinspektion nicht das Datum bezeichnet, wann mir der Wagen von ihm übergeben wurde, sondern wann dem Händler der Wagen von VW übergeben wurde. Deshalb hat er die Übergabeinspektion auch schon im Juli gemacht.

Ich hatte eigentlich damit gerechnet, das ich beim Neuwagenkauf volle 2 Jahre bis zur ersten Inspektion habe und finde die Argumentation meines Händlers auch nicht nachvollziehbar.

Weiterhin habe ich meine FIN bei erWin eingeben und dort steht das QI8 heißt Ölwechsel flexibel und Inspektionsintervall bei Diesel 2 Jahre / 40.000 km, danach 1 Jahr 40.000 km. Mein Händler besteht aber darauf, dass das Inspektionsintervall 30.000 km sind und das die MFA auch nicht aussagekräftig ist, da auch das Inspektionsintervall flexibel ist.

Wer ist nun im Recht: ich oder der Händler? Und welche Möglichkeiten habe ich, falls ich im Recht bin?
 
Ich hatte eigentlich damit gerechnet, das ich beim Neuwagenkauf volle 2 Jahre bis zur ersten Inspektion habe und finde die Argumentation meines Händlers auch nicht nachvollziehbar.

Das ist so nicht korrekt. Da hast Du Recht.

Die Inspektion ist dabei aber noch das kleinste Problem - auch die Garantie läuft ab dem Zeitpunkt der Übergabeinspektion!

Gruß, Marcus
 
Die Inspektion ist dabei aber noch das kleinste Problem - auch die Garantie läuft ab dem Zeitpunkt der Übergabeinspektion!

Das wäre natürlich fatal.

In den Garantiebedingungen steht aber allerdings unter Punkt 2.: Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs ... an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
 
Ok :-(

Aber was kann ich nun tun, da der Händler sich quer stellt?
 
Mal mit VWN in Kontakt treten?
 
Ok :-(

Aber was kann ich nun tun, da der Händler sich quer stellt?

Wie genau sieht denn der Kaufvertrag aus?

Was steht im Serviceheft als Übergabedatum?

Du musst auf jeden Fall den Händler auffordern, das in Ordnung zu bringen. Keine Ahnung, ob er das Übergabedatum gegenüber VW ändern kann. Die Inspektion kann er einfach nochmal machen oder er bietet Dir eine Inspektion umsonst an.

Das Hauptproblem ist auf jeden Fall die Garantie.

Falls Du im ADAC bist, gibt es über den ADAC eine kostenlose Rechtsberatung.

Gruß, Marcus
 
Ich glaube, Marcus irrt sich hier. In den Garantiebestimmungen steht ganz klar:
Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch die Volkswagen AG bzw. durch einen autorisierten Volkswagen Partner an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Das hat mit der Übergabeinspektion meines Wissens nichts zu tun.
Im Serviceplan gibt es unter dem Datenträger 2 Einträge, 1. Übergabe-Inspektion wurde durchgeführt am .... 2. Datum der Auslieferung/Erstzulassung, hier muss eingetragen werden,was zuerst eintritt. In der Regel ist das die Erstzulassung. Mit diesem Eintrag beginnt die Garantie.
 
Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch die Volkswagen AG bzw. durch einen autorisierten Volkswagen Partner an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Das hat mit der Übergabeinspektion meines Wissens nichts zu tun.

Das ist korrekt. Soweit ich weiß, ergibt sich genau dieses Datum aber aus der Übergabeinspektion, die an VW gemeldet wird.

Daher auch meine Frage, was im Serviceheft steht.

Gruß, Marcus
 
Eben nicht, wenn der Händler alles richtig gemacht hat, sollten 2 Stempel vorhanden sein. 1. Übergabeinspektion (unrelevant für die Garantie), 2. Datum der Auslieferung/Erstzulassung (relevant für die Garantie). Selbst wenn der 2. Stempel fehlen sollte, ändert es nichts daran, das die Garantie, laut Garantiebedingungen, erst mit der Auslieferung/Erstzulassung beginnt. Beides wäre nachvollziehbar. Nichtmal VW schafft es geltende Gesetze ( 2 Jahre Gewährleistung) durch verfrühte Übergabeinspektionen auszuhebeln. Es ist heute bei Händlern aus mehreren Gründen eine gängige Praxis bei sogenannten Lagerwagen diese Übergabeinspektion vorher zu machen. Vor allem dann, wenn sie in die Ausstellungshalle kommen.
 
Na ja, mal sehen was im Serviceheft steht ...
 
Richtig, aber ein Serviceheft hat er doch nicht mehr, oder?
 
Das war der zweite Grund, warum ich heute bei meinem Händler war. Es gibt zwar nicht mehr das Serviceheft, aber es gibt die Garantiebedingungen, die nicht gestempelt/ausgefüllt waren. Das hat er dann heute gemacht:
Übergabe-Inspektion wurde durchgeführt am 17.7.2019
Datum der Auslieferung/Erstzulassung: 4.10.2019/2.10.2019
 
Das war der zweite Grund, warum ich heute bei meinem Händler war. Es gibt zwar nicht mehr das Serviceheft, aber es gibt die Garantiebedingungen, die nicht gestempelt/ausgefüllt waren. Das hat er dann heute gemacht:
Übergabe-Inspektion wurde durchgeführt am 17.7.2019
Datum der Auslieferung/Erstzulassung: 4.10.2019/2.10.2019

Gut. Dann ist auf jeden Fall die Garantie korrekt.

Gruß, Marcus
 
Super, dann hat sich das ja geklärt.
Jetzt muss nur noch das mit QI8 geklärt werden. Ich vermute, dass es bei der Übergabeinspektion falsch codiert wurde. Ölwechsel min. 20.000 max. 40.000km / 2 Jahre flexibel (ist bei deinem richtig codiert). Inspektion erstmalig 2 Jahre bzw. 40000 km, danach jährlich bzw. 40000 km (ist bei deinem falsch codiert). Es sei denn, VW hat hier wieder etwas geändert. Dein Händler soll in seinem System nachsehen, da ist es hinterlegt.
 
Es ist heute bei Händlern aus mehreren Gründen eine gängige Praxis bei sogenannten Lagerwagen diese Übergabeinspektion vorher zu machen. Vor allem dann, wenn sie in die Ausstellungshalle kommen.

Aber warum muss das zu Lasten des Kunden gehen, der deshalb 2,5 Monate eher zur ersten Inspektion muss? In erWin steht unter meiner FIN doch eindeutig 730 Tage und 40.000 km für das erste Inspektionsintervall. Der Händler ist der Meinung, dass 658 Tage und 30.000 km richtig sind.

Eigentlich könnte es mir relativ egal sein, da ich in den zwei Jahren keine 30.000 km fahren werde und die frühere Inspektion mich nicht in den finanziellen Ruin stürzt.
Auf der anderen Seite finde ich das Vorgehen meines Händlers und die Selbstverständlichkeit dabei einfach unverschämt.
 
Da haben sich unsere Antworten überschnitten...

Der Händler sagt, es sind 30.000 km für das Inspektionsintervall, was laut seiner Aussage auch flexibel ist.
Auf meine Antwort, dass in erWin unter meiner FIN 40.000 km fest stehen, war seine Antwort das er kein erWin kennt, sondern nur elsa.
 
Das jetzt nur noch 658 Tage und 30000 km angezeigt werden, könnte normal sein, weil auch runtergezählt wird, wenn das Fahrzeug nur steht. Vor Übergabe hätte der Händler die Anzeige einfach korrigieren können wird aber gerne vergessen. Aber wenn er nicht mal erWin kennt kann man das wohl nicht erwarten. Einfach mal im System nachsehen ist wohl auch zu schwer. Wie gesagt, es möglich, dass VW etwas geändert hat. Nur dann sollte dein Händler das auch belegen. Setz dich mit der Kundenbetreuung in Verbindung und schildere den Sachverhalt. Die können dir auch sagen welchen Intervall die T6 hat und wie der weitere Werdegang ist.
 
Kundenbetreuung hört sich gut an. Das mache ich morgen und werde berichten. Danke.
 
So, habe gerade eine Mail an die Kundenbetreuung geschrieben:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang Oktober habe ich einen neuen T6 gekauft (FIN: XXXXXXXXXXXXXXXX).
Datum der Auslieferung: 4.10.19
Datum der Erstzulassung: 2.10.19
Übergabeinspektion durchgeführt am 17.7.19

Das Ölwechsel-Intervall ist flexibel, QI8

Bisher bedeutete QI8:
Ölservice 20.000 bis 40.000 km flexibel / 2 Jahre
Inspektion 40.000 km / 2 Jahre danach 40.000 km / 1 Jahr

Deshalb war ich verwundert, dass bei Auslieferung das Inspektionsintervall auf 30.000 km / 658 Tage stand.

Mein Händler erklärt mir, das die 658 Tage richtig sind, da die Übergabeinspektion ja schon am 17.7.19 durchgeführt wurde.
Ich erklärte meinem Händler, dass ich ein Auto gekauft habe, was erst nach 730 Tagen zur ersten Inspektion muss.

Mein Händler erklärt mir, das die 30.000 km richtig sind und auch das Inspektionsintervall mittlerweile flexibel ist.
Ich erklärte meinem Händler, dass ich unter meiner FIN einen Ausdruck aus erWin gemacht habe, in dem eindeutig für das Inspektionsintervall bei einem Diesel 40.000 km / 2 Jahre steht.

Ich bitte Sie hiermit Stellung zu nehmen, was nun richtig ist.

Mit freundlichen Grüßen
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Mal schauen, was ich für eine Rückmeldung bekomme...
 
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