TÜV Eintragung der Drehkonsolen von Fa. Sportskraft (Fahrer- / Beifahrerseite)

PETT

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Sportscraft Drehkonsolen auf Fahrer-/Beifahrerseite
Hallo,

ich möchte mit diesem Thema die eigentliche TÜV Vorstellung, Freigabe und Eintragung der Drehkonsolen der Marke Sportskraft ansprechen.

Da ich derzeit mich intensiv mit diesem Thema beschäftige, jedoch nirgends eine einwandfreie Aussage zur zugelassenen Eintragung gefunden habe, würde
ich nun gern wissen wollen, wer die Konsolen verbaut beim TÜV vorgestellt und eingetragen bekommen hat.

Speziell geht es mir um die Fahrerkonsole für die Zusatzbatterie mit der Nr. 3348002.

Von Fa. Sportscraft gibt es einen technischen Bericht (Nr. 14-00203-CX-GBM). Dieser ist jedoch keine Freigabe und auch keine ABE.
in der Vergangenheit wurde eine Jahresbestätigung Nr. 11-00702-CX-GBM-02, vom TüV Süd, ausgestellt. Diese wird auf Nachfrage jedoch nicht mehr verlängert.

Danke für die Rückmeldung

Gruß
Christian
 

Anhänge

  • Bestätigung des Dokumentes 11-00702-CX-GBM-02.pdf
    27,6 KB · Aufrufe: 401
  • drehkonsole-gutachten.pdf
    204,8 KB · Aufrufe: 444
Hallo,

.....wieso möchtest du damit zum TÜV ???
Und wenn überhaupt würde ich damit niemals zum TÜV, sondern ausnahmslos zu den freien Sachverständigen gehen

Du hast ein "Material Prüfgutachten" zu dieser Konsole bzw. der Gurtverankerung - da steht nichts von "muss der TÜV eintragen".

Nach Ordnungsgemäßem Einbau der Konsole sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Gruß
Claus
 
Hallo Claus
Der technische Bericht weisst auf die Konsolen 3348000 und 3348001 hin. Die Konsole, geeignet für die Originalbatterie, wird
nicht aufgeführt (3348002).
Zum TüV möchte ich bzgl. Eintragung in die Fahrzeugpapiere, damit ich Notfalls nicht meinen Versicherungsschutz verliere bei einem Unfall. Für mich ist es eine Veränderung am Fahrzeug.

Gruss
Christian
 
Hallo,

.....wieso möchtest du damit zum TÜV ???
Und wenn überhaupt würde ich damit niemals zum TÜV, sondern ausnahmslos zu den freien Sachverständigen gehen

Du hast ein "Material Prüfgutachten" zu dieser Konsole bzw. der Gurtverankerung - da steht nichts von "muss der TÜV eintragen".

Nach Ordnungsgemäßem Einbau der Konsole sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Gruß
Claus
Doch, mit einer Drehkonsole muss man sehr wohl zum TÜV (oder Dekra oder wem auch immer...).

Ich hatte hier mal den Wortlaut des Gutachtens meiner Beifahrersitz Drehkonsole abgetippt, da steht eindeutig, dass die ABE des Fahrzeugs mit der Modifikation des Sitzes erloschen ist und neu erteilt werden muss:

Beifahrersitzbank zu Einzelsitz Teile- und Händlerfrage

Grüße,

EvilDalmatian
 
Kann ich nur bestätign. Ganz einfach ist die Sache mit der Eintragung nicht. Kernproblem ist, dass es sich aus Sicht des TÜV trotz des Zertifikates 14-00203-CX-GBM vom TÜV Süd nicht um Prüfung
nach § 19 Abs. 3 StVO Änderungsabnahme handelt, sondern wg. des fehlenden Teilegutachtens bzw. ABE um eine Einzuelabnahme nach § 21 StVO ! Diese Einzelabnahme kann nur ein sogenannter aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger) durchführen. Diese gibt es aber meist nur bei den "großen" Prüfstationen. Die Prüfung kostet übrigens für meinen T5 beim TÜV-Nord 122 €, zzgl. Eintragungskosten bei der Zulassungsstelle ...

Und um die Diskussionen gleich zu umgehen, ich habe mittlerweilen div. TÜV, KÜS und Dekra Prüfer im Raum HH zu dem Thema befragt. Alle waren ohne wenn und aber der Meinung, dass hier eine 21 er Abnahme erforderlich ist und ohne entsprechende Abnhame die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt ....


Hier noch die Anwort des Herstellers Sportscraft vom 23.3.2017 auf meine Rückfrage bezgl. ABE oder Eintragungsart:

Sehr geehrter Herr ...,
Ob, und wann hier eine ABE gemacht wird hängt aufgrund der damit verbundenen doch recht hohen Kosten stark von der Umsatzentwicklung dieses Produktes ab.
Der Prüfbericht dient dem TÜV-Prüfer als Arbeitsgrundlage für die Abnahme und Eintragung. Natürlich sind wir von unserem Produkt überzeugt und haben auch die Zugversuche nach ECE R14 zum Nachwei der Festigkeit durchführen lassen. Wir können jedoch keinem Prüfer vorschreiben, daß er dies auch abnehmen muss. In der Vergangenheit gab es allerdings nur seltene Fälle in denen dies ein Prüfer
nicht machte.



Mit freundlichen Grüssen
 
Hey,

war gestern beim TÜV und er hat anstandslos die Konsolen für Fahrer- und Beifahrersitz eingetragen.
Allerdings habe ich gerade festgestellt, dass er die Nummern vom Gutachten 3348000 und 3348001 eingetragen hat.

Am Fahrersitz ist jedoch die 3348002 verbaut.

Jetzt ist die Frage, was schlimmer ist:
1. Falsche Teilenummer im Fahrzeugschein für die Fahrer-Konsole
2. Eintragung ändern lassen mit den Problem, dass die 3348002 nicht im Gutachten aufgeführt wird

Wie war das bei euch?
 
Hallo Jungs,

nachdem mir der TÜVer die Abnahme aufgrund des fehlenden Gutachtens für die 3348002 verweigert hat (man muss dazu sagen, ich war ziemlich unvorbereitet, ich hatte nicht mal bemerkt, dass es für die 3348002 kein Gutachten gibt), habe ich Kontakt zu Sportscraft aufgenommen. Sportscraft hat mir dann eine Email zugeschickt, die technische Zeichnungen und eine Erklärung seitens Sportscraft zur Festigkeit und Bauart enthielt. Damit wiederum war ich heute dann zur Abnahme bei einem freien Sachverständigen, wo dann auch wieder ein Mitarbeiter des TÜVs war. Ich habe ihm die (meine) Situation mit der Drehkonsole und dem fehlenden Gutachten geschildert. Er hat dann den Einbau und mein ausgedrucktes Sammelsurium an Unterlagen inspiziert und danach die Abnahme erteilt. Ich war glücklich und knappe 100€ los.

Meine Erkenntnis: Vorbereitung ist die halbe Miete. ;)

Sportscraft teilte mir übrigens mit, dass das Thema mit dem Gutachten bald (vrsl. im September diesen Jahres) nochmal angegangen werden soll. Was da wirklich dran ist, kann ich nicht beurteilen. Mir aber jetzt auch egal! ;) Meine 3348001 und 3348002 sind eingetragen.

Gruß Hoppel
 
Hallo Jungs,

nachdem mir der TÜVer die Abnahme aufgrund des fehlenden Gutachtens für die 3348002 verweigert hat (man muss dazu sagen, ich war ziemlich unvorbereitet, ich hatte nicht mal bemerkt, dass es für die 3348002 kein Gutachten gibt), habe ich Kontakt zu Sportscraft aufgenommen. Sportscraft hat mir dann eine Email zugeschickt, die technische Zeichnungen und eine Erklärung seitens Sportscraft zur Festigkeit und Bauart enthielt. Damit wiederum war ich heute dann zur Abnahme bei einem freien Sachverständigen, wo dann auch wieder ein Mitarbeiter des TÜVs war. Ich habe ihm die (meine) Situation mit der Drehkonsole und dem fehlenden Gutachten geschildert. Er hat dann den Einbau und mein ausgedrucktes Sammelsurium an Unterlagen inspiziert und danach die Abnahme erteilt. Ich war glücklich und knappe 100€ los.

Meine Erkenntnis: Vorbereitung ist die halbe Miete. ;)

Sportscraft teilte mir übrigens mit, dass das Thema mit dem Gutachten bald (vrsl. im September diesen Jahres) nochmal angegangen werden soll. Was da wirklich dran ist, kann ich nicht beurteilen. Mir aber jetzt auch egal! ;) Meine 3348001 und 3348002 sind eingetragen.

Gruß Hoppel
Glückwunsch! Würdest du freundlicherweise die Unterlagen zur Verfügung stellen? Sportscraft hat mir schon länger nicht mehr auf Anfragen bzgl. Gutachten etc geantwortet .....
 
Glückwunsch! Würdest du freundlicherweise die Unterlagen zur Verfügung stellen? Sportscraft hat mir schon länger nicht mehr auf Anfragen bzgl. Gutachten etc geantwortet .....

Die Unterlagen werde ich nicht herausgeben, sorry. Es scheint sich bei diesen Konstruktionszeichnungen um geistiges Eigentum zu handeln.

Ruf einfach bei Sportscraft an. Die Rufnummer steht auf dem bekannten TÜV-Süd-Gutachten. Frage dort nach dem kompletten technischen Bericht für die 3348000 und 3348002 inkl. der 8 Zeichnungen und der zusätzlichen Zeichnung für die Drehkonsole 3348002. Außerdem fragte mein TÜVer mich heute nach einem Bestätigungsschreiben seitens Sportscraft, dass die Konsolen bis auf die kleine Änderung baugleich sind.

Dies alles wurde in Form einer einzigen Email direkt während meines Anrufs von Sportscraft zur Verfügung gestellt. Dann alles schön ausdrucken, beim TÜVer des Vertrauens vorstellig werden und erläutern. Übrigens steht in dem oben verlinkten Gutachten auch "Anlage 1 - Stückliste v. 03.06.2006 mit 8 Zeichnungen", welche dann aber fehlen. Ganz grundlos wird das wahrscheinlich nicht sein.

Außerdem können wir (Käufer der Drehkosnsole 3348002) aufgrund dieser Anrufe bei Sportscraft in gewisser Hinsicht Druck aufbauen, indem wir die Notwendigkeit aufzeigen. Ich würde die technischen Zeichnungen, wenn ich der Hersteller wäre, nicht rausrücken. Aber was soll man machen, wenn die Kunden, die mein Produkt gekauft haben und eintragen lassen wollen, es aufgrund eines fehlenden Gutachtens aber nicht eingetragen bekommen. Wenn ich der Hersteller wäre, würde ich nun schleunigst dafür sorgen, dass das TÜV-Gutachten erstellt wird, bevor die Kunden die Konsolen wieder zurückschicken.

Eine langfrstige Lösung ist meiner Ansicht nach ausschließlich die Bereitstellung des Gutachtens.

Du kannst bei deinem Anruf bei Sportscraft gerne nochmal hinterfragen, ob diese Unterlagen hier zur Verfügung gestellt werden dürfen. ;)

Gruß Hoppel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Hoppel,

hast Du vom TüV ein Schreiben, worin bestätigt wird, dass den Konsolen eine "Freigabe" erteilt wurde.
Wenn ja, besteht die Möglichkeit, dass Du dieses Schreiben einmal "hochlädst", damit andere (welchen die Abnahme noch bevor steht), den TüV Prüfern gleich
ein bereits erstelltes, geprüftes Schreiben unter die Nase halten kann.

Mir steht der Besuch noch bevor.

Danke für die Bemühungen im Voraus.
Gruss
Christian
 
BTW...@ Hoppel,

hast Du die Handbremshebel "Tieferlegung" vorgenommen; oder ziehst Du beim drehen des Fahrersitzes die Bremshebelverkleidung (also das Plastikteil) ab.
Wenn Du die Tieferlegung gewählt hast, würde mich interessieren, wie Du die Manschette (Kunststoffteil) bearbeitet hast. Hättest Du hier auch ein Foto.

Danke
Christian
 
Hi, wie gesagt, Sportscraft ist hier in der Pflicht ein Teilegutachten zu liefern. Ich werde hier nichts hochladen. Das müsst ihr leider so hinnehmen.

Macht es doch einfach so, wie ich es beschrieben habe in einer freien Werkstatt. ;) Ich bin doch nicht der erste und einzige bei dem es geklappt hat.

Bitte auf jeden Fall bei Sportscraft anrufen und denen auf die Nerven gehen.

Jo, habe die Handbremse tiefer gelegt. Ich mache bei Gelegenheit mal Bilder.

Gruß Hoppel
 
Ich habe dem Tüver einen richtig schön sortierten Ordner vorgelegt:

1. Sportscraft Email zur Beschaffenheit der 3348002
2. TÜV Süd Gutachten + Gutachten-Verlängerungen für die Konsolen 334800x (die Verlängerungen waren allerdings beide angelaufen)
3. Sportscraft Zeichnungen 3348000/3348001
4. Sportscraft Zeichnung 3348002
5. Sportscraft Montageanleitung Drehkonsolen
6. Sportscraft Montageanleitung Handbremstieferlegung
7. Montageanleitung, hier aus dem Bulli-Forum

Vielleicht hilft das ja noch jemandem...

Viel Erfolg!
 
hey, hab's vor ca. 6 Wochen genau wie @hoppel118 durchgezeogen.

Per Mail hat mir Sportscraft auf Anfrage alle Zeichnungen und eine Stellungnahme geschickt, dass die Konsolen baugleich sind.
Bei mir ging's um die Konsole für Fahrersitz mit Zusatzbatterie...

Hat dann beim TÜV trotz fehlender Nummer auf dem Gutachten ausgereicht und wurde per Einzelabnahme eingetragen.

VG
 
@leycos Danke für die Rückmeldung! Das ist super. Nun bin ich also offiziell nicht mehr der einzige bei dem es geklappt hat. ;)

Also, Vorbereitung ist die halbe Miete!

Gruß Hoppel
 
BTW...@ Hoppel,

hast Du die Handbremshebel "Tieferlegung" vorgenommen; oder ziehst Du beim drehen des Fahrersitzes die Bremshebelverkleidung (also das Plastikteil) ab.
Wenn Du die Tieferlegung gewählt hast, würde mich interessieren, wie Du die Manschette (Kunststoffteil) bearbeitet hast. Hättest Du hier auch ein Foto.

Danke
Christian

Wie versprochen, hier die Bilder meiner Tieferlegung: Drehsitz für Fahrer und Beifahrer

Grruß Hoppel
 
Hallo Hoppel,

Danke für das Bild Material.

Kann mir jemand eine Information zukommen lassen, ob der TüV auf die Handbremshebel-Tieferlegung wert legt ?
Habe die Drehkonsole, für die Zusatzbatterie unter dem Fahrersitz, verbaut.
Hier besteht die Möglichkeit, den vorderen Kunststoffteil der Handbremse zu demontieren (abziehen), dann kann der Sitz gedreht werden.
Aber Achtung, der Wagen ist dann nicht per Handbremse gesichert.

Danke für die Rückmeldung
Gruß
Christian
 
Bei mir hat der TÜVer nur einen kurzen Blick darauf geworfen. Die Tieferlegung der Handbremse ist meiner Kenntnis nach auch nicht Eintragungspflichtig, bei mir wurde sie nicht eingetragen.

Rein theoretisch ist das eine Option und nicht Pflicht. Nach der Drehung des Sitzes, kannst man die Handbremse doch wieder anziehen, oder? Solltest halt nicht auf einem Berg parken. ;)

Gefällt dir die zersägte Lösung nicht? ;) Das könnte ich nachvollziehen, leider gibt's nix Fertiges zu kaufen.
 
Deine Lösung schaut gut aus, ist jedoch mit einer Menge Arbeit und Anpassung verbunden.
Wie hast Du die Lösung der Bremsspannung gelöst.
So wie viele mit einer größeren Mutter + Unterlegscheiben ?

Gruß
CChristian
 
Mit einer Mutter ging's bei mir nicht. Die Muttern, die ich hatte, waren zu breit. Dann hätte ich die Plastikabdeckung nicht mehr über den Hebel bekommen. Habe mir dann ein kleines Röhrchen mit 2mm Stärke gesucht und auf 12mm Länge zugesägt. Danach hat's gepasst. Zusätzliche Unterlegscheiben brauchte ich dann nicht mehr. Die ursprünglich verbaute Mutter hat ja eine integrierte Unterlegscheibe.

Ja, es war tatsächlich eine Menge Arbeit. Ich musste immer wieder gucken ob es passt und ggf. noch mehr absägen... Eigentlich widerspricht mir so ein Gesäge im Sichtbereich. Allerdings stört es mich mittlerweile nicht mehr.

Gruß Hoppel
 
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