T5-Biturbo mit hohem Ölverbrauch (132 kW, CFCA): Bitte um Unterstützung bei einer Berichterstattung

Perfekt - danke dir! Ich habe parallel mal meinem Anwalt für Verbraucherschutz geschrieben - mal schauen, was da zurückkommt.
Da bist du ja nun nicht der Erste, der das tut. Und wenn du den großen Ölverbrauchsthread verfolgt hättest, wüsstest du schon über alle denkbaren Varianten eines rechtlichen Vorgehens Bescheid und über die jeweiligen Chancen. Faktisch wurden so ziemlich alle Möglichkeiten schon durchgespielt, aber es gab m.W. NIE auch nur einen Erfolg versprechenden Ansatz, nachdem VWN oder ein Händler außerhalb von Garantie- und Gewährleistungszeiten diesbezüglich für irgendetwas in die Haftung zu nehmen gewesen wäre. Nach deutschem Recht ist es leider so, dass nur 2 Jahre (Neuprodukt, gebraucjt 1 Jahr) gehaftet werden muss, und zwar vom gewerblichen Verkäufer, nicht vom Hersteller VWN, und das auch nur dann, wenn vom Käufer nachgewiesen werden kann, dass der Fehler beim Kauf bereits dran war. Nach Ablauf der 2 Jahre tritt die Verjährung ein - Ende. Es gibt hier keine weiteren Pflichten, die zu erfüllen wären, schon gar nicht durch den Hersteller. Ob VWN das gewusst hat, oder nicht, spielt evtl. noch im Bereich des Gebrauchtwagenverkaufes und der diesbezüglichen 1-Jährigen Händlergewährleistung eine Rolle, aber selbst da hat VWN eine Menge Argumente, um sich bzw. seine Händler zu entlasten, z.B. dass per VW-Definition bei unter 0,5 l/1000km Ölverbrauch gar kein Mangel vorliegt und der spätere Mangel auch nicht bei allen auftritt.

Man kann sich jetzt darüber ärgern, dass VWN hierein Produkt auf den Markt gebracht hat, welches die früher übliche und gerühmte Haltbarkeit oft nicht erreicht, und vor allem darüber, dass VWN das zweifellos auch schon früh gewusst haben muss (Reparaturen und Versicherungsentwicklung), und dann darüber, dass VWN es offenbar nicht für nötig gehalten hat, das Produkt durch einen freiwilligen Rückruf vom Markt zu nehmen um den guten Ruf des Unternehmens nicht zu beschädigen.

Aber das mit dem guten Ruf hatte sich nach dem Abgasskandal ja eh schon so ziemlich erledigt und offenbar war VW dann auch alles weitere egal.

Mehr als sich zu Ärgern und ggf. Konsequenzen bezüglich des weiteren Umgangs mit der Marke zu ziehen, wird hier nicht drin sein.
Die Auslegungsdauer, auf die ein Hersteller seine Produkte konstruktiv abstimmt, hat übrigens für den Käufer kaum eine Bedeutung und räumt ihm schon erst recht keine Anspruchsrechte ein. Es ist eine statistische Größe für den Hersteller die besagt, dass ein bestimmter Prozentsatz der Fahrzeuge und deren Einzelteile diese Dauer oder km-Leistung erreichen sollte, damit nicht zu viele viel zu gute Teile mit viel schlechteren Teilen zusammen verbaut werden. Manche Teile halten trotzdem viel länger, andere auch viel kürzer. Wenn der Hersteller keine ausdrückliche Garantie für seine Kunden daran fest macht, ist die Zahl für Kunden bedeutungslos. Man sollte nur als Kunde wissen, dass heutzutage auch ein VW Nutzfahrzeug nicht mehr auf 500-600tkm ausgelegt wird, wie man es früher oft hörte, sondern eher auf 250tkm, m.W. eine Zahl aus einer offiziellen VWN-Kommunikation. Vielleicht kann ja hier noch jemand die Quelle beisteuern.

Also: Kulanzantrag versuchen - schaden kanns nie - und dann Zähne zusammen beißen und neuen Motor bezahlen. Ist leider so...
 
Das soll der Anwalt klären. Zum Zeitpunkt des Kaufs Anfang 2014 wusste VW längst von dem konstruktiven Mangel und dessen folgen. Ich wurde bei Kauf in keinsterweise darüber Informiert - man könnte hier von arglistiger Täuschung reden, dann ergeben sich auch ganz andere Verjährungszeiträume aber das ist Anwaltjob, da will ich nicht mutmaßen. Bin mal auf die Servicehistorie gespannt und ob sich nicht hier schon ein erhöhter Ölverbrauch abgezeichnet hat. der Dicke war ja immer brav bei VW im Service.
 
Nur so eine Idee. Hier kann eigentlich zu, denn der Bericht ist erschienen und wir diskutieren in einem weiteren Thread über diesen Motor.
 
Zum Zeitpunkt des Kaufs Anfang 2014 wusste VW längst von dem konstruktiven Mangel und dessen folgen.

Das ist keineswegs sicher. Eine Abhilfe von VW gab es erst Ende 2015 - also fast 2 Jahre später.

Weiterhin wurde das Auto von VW 2010 gebaut und verkauft. Eine arglistige Täuschung lässt sich da nicht einmal konstruieren.
 
Das soll der Anwalt klären. Zum Zeitpunkt des Kaufs Anfang 2014 wusste VW längst von dem konstruktiven Mangel und dessen folgen. Ich wurde bei Kauf in keinsterweise darüber Informiert - man könnte hier von arglistiger Täuschung reden, dann ergeben sich auch ganz andere Verjährungszeiträume aber das ist Anwaltjob, da will ich nicht mutmaßen. Bin mal auf die Servicehistorie gespannt und ob sich nicht hier schon ein erhöhter Ölverbrauch abgezeichnet hat. der Dicke war ja immer brav bei VW im Service.
:danke:
Mein Tag ist gerettet...

Gruß Ulli
 
Das ist keineswegs sicher. Eine Abhilfe von VW gab es erst Ende 2015 - also fast 2 Jahre später.
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Na sagen wir: Eine (hoffentlich) endgültige Abhilfe. Vorher müssen die aber schon das Problem erkannt haben. Deswegen hab es vor "D" ja schon einige Versuche.
 
Zum Zeitpunkt des Kaufs Anfang 2014 wusste VW längst von dem konstruktiven Mangel und dessen folgen. Ich wurde bei Kauf in keinsterweise darüber Informiert - man könnte hier von arglistiger Täuschung reden

Wenn das so wäre, müsste der Händler vom Kauf jedes Gebraucht- und sogar Neuwagens abraten. Schwachstellen haben die Autos alle - egal von welchem Hersteller. So gesehen wäre dann jeder Verkauf eines Autos eine arglistige Täuschung. Auch bei den BiTDIs sind lange nicht alle FZG betroffen.

Ich kann verstehen, dass Du Dich da ärgerst nur lässt sich da juristisch nichts draus konstruieren. Bei einem 10 Jahre alten Auto mit 200tkm muss man mit größeren Schäden rechnen, das ist ein ganz normales Risiko.

Bin mal auf die Servicehistorie gespannt und ob sich nicht hier schon ein erhöhter Ölverbrauch abgezeichnet hat.

So lange der Ölverbrauch nicht über 0,5l auf 1000km liegt, ist das völlig belanglos. Unter 0,5l liegt kein Defekt vor und damit zeichnet sich auch nichts ab.

Gruß, Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Na sagen wir: Eine (hoffentlich) endgültige Abhilfe. Vorher müssen die aber schon das Problem erkannt haben. Deswegen hab es vor "D" ja schon einige Versuche.

Ich glaube, die anderen Versionen gab es aus anderen Gründen. Ich vermute, um ein Zusetzen zu verhindern. Falls sie damit Erfolg hatten, ist das für das Ölproblem natürlich nicht förderlich. Die meisten "Langzeitüberlebenden" haben wahrscheinlich seit vielen 10tkm einen komplett zugesetzten AGR Kühler.

Meine Vermutung ist, dass sie das Problem irgendwann Ende des ersten Quartals 2015 erkannt haben. 6 Monate für eine serienreife Lösung ist danach sogar eher flott.

Gruß, Marcus
 
Naja, ich arbeite selber bei nem OEM. Da steht in den Lastenheften die an die Lieferanten rausgehen unter Lebensdauer mind. 300.000km oder 15 Jahre. Bei VW wird das nicht anders sein. Und es ist kein selbstverschuldeter Fehler... Aufopfern werd' ich mich aber sicher nicht in der Sache...

VW hat in einem der Diesel-Abgas-Prozesse bereits vor Gericht!!! bestätigt dass deren Modelle nicht mal auf 200tkm Lastenheft ausgelegt werden!
Es waren 180tkm wenn ich gerade richtig liege.
300tkm, 400tkm 600tkm...bei VW nie gelesen
 
VW hat in einem der Diesel-Abgas-Prozesse bereits vor Gericht!!! bestätigt dass deren Modelle nicht mal auf 200tkm Lastenheft ausgelegt werden!

Das ist allerdings eine Aussage, die lediglich hier getätigt wird um evtl. Schadenersatz zu begrenzen. So was wird auch gerne behauptet, wenn es um die Rückabwicklung von KV geht.

Allgemein sind bei den Automobilherstellern heutzutage rd. 250.000km üblich.

Gruß, Marcus
 
Meine Vermutung ist, dass sie das Problem irgendwann Ende des ersten Quartals 2015 erkannt haben. 6 Monate für eine serienreife Lösung ist danach sogar eher flott.
Wobei man sicher unterscheiden muss, wann VW erkannt hat, dass es ein Öltod- Problem mit der Serie gab, und wann VW erkannt, worin die Ursache dafür gelegen hat. Den ersten Punkt müsste VW sicher schon so um 2012 bis 2013 herum erkannt haben.
 
Wobei man sicher unterscheiden muss, wann VW erkannt hat, dass es ein Öltod- Problem mit der Serie gab, und wann VW erkannt, worin die Ursache dafür gelegen hat. Den ersten Punkt müsste VW sicher schon so um 2012 bis 2013 herum erkannt haben.

Korrekt. Allerdings wird es bei jedem FZG dutzende mögliche Mängel geben, die dem Hersteller bekannt sind. Daraus lässt sich halt keine arglistige Täuschung ableiten.

Gruß, Marcus
 
Genau, gleich kommt noch jemand mit 242 BGB. :)

Aber schon schlimm, dass teilweise Existenzen von dem Fahrzeug betroffen sind. Wenn ich eh etwas rechnen muss nehme ich nicht den größten Motor. Ich wusste ja was mich eventuell erwartet 2016 bei der Anschaffung meiner Montagskarre.
 
Ich wurde bei Kauf in keinsterweise darüber Informiert - man könnte hier von arglistiger Täuschung reden,
Der Verkäufer (beachte: nicht der Hersteller VWN ist hier in Verantwortung, sondern der Vertragspartner im Kaufvertrag) hat in deinem Kaufvertrag doch sicher gar keine Aussage darüber gemacht, wie lange der Motor halten wird. Worüber hätte VW dich denn deiner Meinung nach informieren müssen? Es gibt doch überhaupt kein Gesetz, welches einem Hersteller oder Händler vorschreiben würde, über Unzulänglichkeiten oder Fehler seiner Produkte aufzuklären.
Es liegt allein beim Käufer selbst zu entscheiden, ob er einem Hersteller vertrauen schenkt, oder nicht.
Die 'üblicherweise zu erwartende Beschaffenheit' ist zwar prinzipiell ein rechtlich überlegenswerter Punkt, der ist aber leider nach Ablauf der Verjährungsfristen auch nichts mehr wert. Leider

Das "arglistige" können wir an dieser Stelle wohl gleich mal streichen, denn den Nachweis des Vorsatzes unter der gleichzeitigen Bedingung, dass VW sich damit unerlaubt Vorteile verschafft hat, wird auch der beste Anwalt wohl schwerlich erbringen können.
 
Es liegt allein beim Käufer selbst zu entscheiden, ob er einem Hersteller vertrauen schenkt, oder nicht.

Völlig richtig, und es gibt für VWN auch absolut keinen Grund dem Bullikäufer hier noch mehr entgegen zu kommen.
Mindestens 90% der Betroffenen hier im Forum kaufen trotzdem wieder nen Tx danach.
Die haben es dann auch einfach nicht besser verdient.
 
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