Perfekt - danke dir! Ich habe parallel mal meinem Anwalt für Verbraucherschutz geschrieben - mal schauen, was da zurückkommt.
Da bist du ja nun nicht der Erste, der das tut. Und wenn du den großen Ölverbrauchsthread verfolgt hättest, wüsstest du schon über alle denkbaren Varianten eines rechtlichen Vorgehens Bescheid und über die jeweiligen Chancen. Faktisch wurden so ziemlich alle Möglichkeiten schon durchgespielt, aber es gab m.W. NIE auch nur einen Erfolg versprechenden Ansatz, nachdem VWN oder ein Händler außerhalb von Garantie- und Gewährleistungszeiten diesbezüglich für irgendetwas in die Haftung zu nehmen gewesen wäre. Nach deutschem Recht ist es leider so, dass nur 2 Jahre (Neuprodukt, gebraucjt 1 Jahr) gehaftet werden muss, und zwar vom gewerblichen Verkäufer, nicht vom Hersteller VWN, und das auch nur dann, wenn vom Käufer nachgewiesen werden kann, dass der Fehler beim Kauf bereits dran war. Nach Ablauf der 2 Jahre tritt die Verjährung ein - Ende. Es gibt hier keine weiteren Pflichten, die zu erfüllen wären, schon gar nicht durch den Hersteller. Ob VWN das gewusst hat, oder nicht, spielt evtl. noch im Bereich des Gebrauchtwagenverkaufes und der diesbezüglichen 1-Jährigen Händlergewährleistung eine Rolle, aber selbst da hat VWN eine Menge Argumente, um sich bzw. seine Händler zu entlasten, z.B. dass per VW-Definition bei unter 0,5 l/1000km Ölverbrauch gar kein Mangel vorliegt und der spätere Mangel auch nicht bei allen auftritt.
Man kann sich jetzt darüber ärgern, dass VWN hierein Produkt auf den Markt gebracht hat, welches die früher übliche und gerühmte Haltbarkeit oft nicht erreicht, und vor allem darüber, dass VWN das zweifellos auch schon früh gewusst haben muss (Reparaturen und Versicherungsentwicklung), und dann darüber, dass VWN es offenbar nicht für nötig gehalten hat, das Produkt durch einen freiwilligen Rückruf vom Markt zu nehmen um den guten Ruf des Unternehmens nicht zu beschädigen.
Aber das mit dem guten Ruf hatte sich nach dem Abgasskandal ja eh schon so ziemlich erledigt und offenbar war VW dann auch alles weitere egal.
Mehr als sich zu Ärgern und ggf. Konsequenzen bezüglich des weiteren Umgangs mit der Marke zu ziehen, wird hier nicht drin sein.
Die Auslegungsdauer, auf die ein Hersteller seine Produkte konstruktiv abstimmt, hat übrigens für den Käufer kaum eine Bedeutung und räumt ihm schon erst recht keine Anspruchsrechte ein. Es ist eine statistische Größe für den Hersteller die besagt, dass ein bestimmter Prozentsatz der Fahrzeuge und deren Einzelteile diese Dauer oder km-Leistung erreichen sollte, damit nicht zu viele viel zu gute Teile mit viel schlechteren Teilen zusammen verbaut werden. Manche Teile halten trotzdem viel länger, andere auch viel kürzer. Wenn der Hersteller keine ausdrückliche Garantie für seine Kunden daran fest macht, ist die Zahl für Kunden bedeutungslos. Man sollte nur als Kunde wissen, dass heutzutage auch ein VW Nutzfahrzeug nicht mehr auf 500-600tkm ausgelegt wird, wie man es früher oft hörte, sondern eher auf 250tkm, m.W. eine Zahl aus einer offiziellen VWN-Kommunikation. Vielleicht kann ja hier noch jemand die Quelle beisteuern.
Also: Kulanzantrag versuchen - schaden kanns nie - und dann Zähne zusammen beißen und neuen Motor bezahlen. Ist leider so...