T5 Bi- xenon

Luggi32

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Hallo bin neu hier und habe mir letzte woche einen gebrauchten T5.2 gekauft .
Nun zu meinem "dilemma"
Der Vorbesitzer hat dem Auto Linsenscheinwerfer in Xenon optik verpasst mit LED Tagfahrlicht von Depo.
Da ich immer schon Bi-Xenon fahrer war würde mich nun Intressieren ob man bei diesen Scheinwerfern Xenon nachrüsten kann (also nur das innenleben) oder ob ich neue Scheinwerfer kaufen muss ,falls ja wo liegt da der Kostenpunkt.
Oder kann ich mir gebrauchte Bi-Xenon scheinwerfer samt brenner und steuergerät zulegen und die dan selbst einbauen (Plug&Play?)
Danke schon mal im vorraus
Lg aus Tirol Lukas
 
kurz und knapp nein das geht nicht
 
Dann solltest du mal den ganzen beitrag lesen ...
und wenn du keine Vernünftige Antwort darauf hast dann spars dir .. Danke😉
 
Dann solltest du mal den ganzen beitrag lesen ...
und wenn du keine Vernünftige Antwort darauf hast dann spars dir .. Danke😉
Dann solltest du meine Antwort genau lesen, den Preis der Bi Xenon Teile kann dir dein Freudlicher sicher konkret nennen, ich arbeit halt nicht bei VW
 
Lass gut sein wenn du dich eh nicht auskennst ..
Der Kelch geht an Dich zurück...

Die Anforderungen an Xenon-Beleuchtung sind rel. umfangreich, in Auszügen dazu... ohne Anspruch an Vollständigkeit:

  • Die Gasentladungslampe muss der ECE-Regelung 99[8] entsprechen.
  • Der Scheinwerfer muss der ECE-Regelung 98[9] entsprechen.
  • Der Anbau des Scheinwerfers am Kraftfahrzeug muss der ECE-Regelung 48[10] entsprechen. Dabei werden eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage bei Lichtquellen mit mehr als 2000 Lumen gefordert. Das betrifft die konventionellen (35 W) Xenon-, aber auch LED-Scheinwerfer, bei denen es technologiebedingt eine weitere Leistungsspanne gibt. Die 35-W-Lampen des Standards D1, D2, D3 und D4 geben einen Lichtstrom von > 2000 lm ab. Eine 25 W leistende D8/D5-Lampe bleibt dagegen unter dieser Schwelle.
  • Die Scheinwerferreinigungsanlage muss der ECE-Regelung 45[11] entsprechen.
Hinweise zur Nachrüstung:

Für alle lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen gilt: Die Art der Lichtquelle (z. B. Glühlampe, Halogenlampe, Xenonlampe, LED) ist immer Bestandteil der Typ-Zulassung eines Scheinwerfers. Daraus folgt:

  • Die Gasentladungslampen dürfen nur in dafür typgeprüften und zugelassenen Scheinwerfern verwendet bzw. eingesetzt werden.
  • Das Bestücken eines Halogen-Scheinwerfers mit Gasentladungslampen (z. B. D2S, D2R) durch Retrofit-Sets ist unzulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit ebenso zum Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Aus den oben genannten Gründen ist ausschließlich die Nachrüstung von bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig, die nach ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Zusätzlich sind die oben aufgeführten „Vorschriften für den Einbau in Kraftfahrzeugen“ zu beachten. Die StVZO spielt bei Fahrzeugen, die nach EG zugelassen sind, keine maßgebliche Rolle.

So, jetzt kommst Du...
Auch in Tirol kocht man nur mit Wasser und hält sich notgedrungen an die ECE Vorgaben...

Für "Tiroler Sonderwege", sei es die 95dB Begrenzung für Motorräder oder die "quasi" Zwangsführung aller Transitreisenden ausschließlich über die A12, fehlt mir ohnehin jedes Verständnis...
aber noch viel weniger für Dein Rumgeplärre, ohne einfach mal zuvor google zu bemühen..
Und wirklich "aktuell" ist das Thema längst nicht mehr... außer in abgeschiednenen Bereichen...
Unhöflich und nicht hilfreich

Hast Du jetzt die Problematik durchschaut...? Wenn nicht, einfach noch mal 'ne Nacht drüber schlafen...
 
ist jetzt zwar auch nicht das was ich wissen wollte aber was soll ma scho erwarten von euch piefke ...
 
wieder einer der ein Forum mit einem Auskunftsdienstleister verwechselt..
 
sei es die 95dB Begrenzung für Motorräder
In der Tat, das ist deutlich zu laut. Die sind solange schärfer zu begrenzen bis sie nicht mehr als "Einzelschallereignisse" wahrnehmbar sind. :pro:

Sorry für OT, aber der Faden hier ist ja ohnehin unnütz. 🤣
 
ist jetzt zwar auch nicht das was ich wissen wollte aber was soll ma scho erwarten von euch piefke ...
Naja... die Nacht ist rum und wie ich lese, hast Du Deine Rückschlüsse ja schon gezogen.
Wenn Dir, wie gesagt, die Nutzung von google fremd ist, wirst Du auch nichts vom Baum der Erkenntnis einer erfolgreichen Nachrüstung abbekommen.
Da nützt Dir der Rückfall in irgendwelche abfällige Bezeichnungen auch nichts: Dein Verhalten bestimmt den Eindruck...
Für Deine Nettigkeit jedenfalls haste Dich ausreichend für eine Rückkehr ins Tal der Ahnungslosen qualifiziert.

In der Tat, das ist deutlich zu laut.
Diese "95dB" Diskussion wird ja recht leidenschaftlich in div. Motorradforen geführt, teils mit Hintergrundwissen, teils ohne...
Es lohnt nicht, das zunächst technisch etwas komplexere Thema aufzuwärmen, denn von der Seite her (und dem Meßverfahren etc gem. der aktuellen EU-Richtline) sind die 95dB "nicht" laut.

Aber als Anwohner (und ich gehöre auch dazu, bei uns am Deich fahren immer wieder mal Mopeds zu schnell & sind zu laut...) habe ich da schon Verständnis für.
Auch bei uns war es vor einigen Jahren in der Diskussion, am Wochenende die Motorräder auf dem Elbdeich in den Vier & Marschlanden zu verbieten...

Aber der "Tiroler Alleingang", insbesondere aber die willkürlichen 95dB, stellen in dem Zusammenhang quasi eine Ausgrenzung von dem Gros aller Motorräder dar, selbst solche die nach der rel. neuen EURO 5 Norm unterwegs sind.
Meine BMW R18 hat die 95dB eingetragen, aber es gibt Varianten der R 18 ab Werk(!) mit anderer Ausfuffanlage, die sind mit 99dB homologisiert: alles aktuell mit EU 5 und Segen durch das KBA.
 
es gibt Varianten der R 18 ab Werk(!) mit anderer Ausfuffanlage, die sind mit 99dB homologisiert
Ja, so wie die Klappenanlagen an Porsche & Co. welche die Lücken in den Vorschriften ausnutzen. Hat in gewissen Zügen Ähnlichkeit zum "Dieselskandal". Bei den Normmesspunkten ist alles schick, darüber nur noch krawallig. 99dB homologisiert bedeutet für mich nach wie vor deutlich zu laut. Ob legal, halb-legal oder illegal ist da völlig zweitrangig. Für Anwohnerphantasien a la NSGMM*) hab ich vollstes Verständnis.


*) Noise Seeking Ground to Moped Missile :D
 
welche die Lücken in den Vorschriften ausnutzen
diese Klappenauspuffanlagen à la Porsche oder AMG sind ja nun seit 2016, wenn ab da erstmals homologisiert, auch weitgehend verboten....
weitgehend...
es gibt natürlich immer diejenigen, die die "Umgehungstatbestände" versuchen zu finden und auch auszunutzen...
und es gibt immer irgendwelche Knöpfe im Fußraum...
 
Hallo miteinander,
Nach dem Lesen der Beiträge ergibt sich für mich nur eine einzige Konsequenz.
Der TE sollte sofort gesperrt und ausgeschlossen werden.
Mit seiner ungehörigen Art hat er sich disqualifiziert.
Allen anderen eine schöne Woche.
Gruß AudiMQ
 
ist jetzt zwar auch nicht das was ich wissen wollte aber was soll ma scho erwarten von euch piefke ...
...dein Name ist wohl Programm. Wir sind hier nicht in Italien. Und mit so einem Umgangston kannst Du gern woanders glänzen!
 
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