Mysteriöser Aufkleber im Serviceplan: "Business Unit Spezialfahrzeuge"

Ich habe auch eine Mail hingeschickt, bekam dann aber die Antwort, dass keine Infos an Privatpersonen herausgegeben werden. Ich solle mich dafür bitte an meinen Händler wenden. Du hattest also offensichtlich Glück.

Liegt vielleicht daran, dass ich als Anwalt dort einen Schritt weiter komme(n kann).
 
Liegt vielleicht daran, dass ich als Anwalt dort einen Schritt weiter komme(n kann).

Begründung???

Datenschutz gilt für alle..ich glaube wohl eher Glück wie weiter vorne schon geschrieben.

Obwohl jeder Händler kann im System gegen Vorlage des Fahrzeuschein im System erkennen, was tatsächlich wo verbaut worden ist.

Gruß T5.2
 
Was für ein Datenschutz? Von mandantenseite aus sind wir sowieso von etwaigen Verschwiegenheitsregelungen entbunden.

Wollte nur aufzeigen, was geht.
 
Die BUS hatte ihm die Auskunft mit Hinweis auf Datenschutz verweigert.
 
Ich sehe in seinem Post keinen Hinweis auf Datenschutz, er sagt, dass keine Daten an Privatpersonen herausgegeben werden.
 
Keine Daten raus geben ist für mich Datenschutz. Oder was ist das für dich?
 
Wenn ich hierbei nachweise, dass ich Eigentümer des Fahrzeuges bin, ist das für mich einfach nur ein bockiger Hersteller.

Fremde Fahrzeuge, dann bin ich bei dir. Das eigene, das ist kein Datenschutz. Für was auch?
 
Eigentlich hab ich nur versucht Dir zu erklären, was T5.2 verm. gemeint hat. Zur inhaltlichen Diskussion bin ich der Falsche.
 
Auf meine Nachfrage hat man mir unter der obigen Mailadresse mitgeteilt, daß ich den Aufkleber deshalb erhalten habe, weil sie bei mir sog. Robustgummifußmatten ins Auto "eingefügt" haben.
Schade - ich hatte gehofft, daß der Wagen was besonderes ist und sie ihn deshalb zurückkaufen wollen. ;)
 
Ist ja witzig das man mir da keine Antwort gegeben hat.
 
Nein, das ist normal. Ich habe die Info auch erst nach der sechsten Mail bekommen, als ich freundlich aber bestimmt zu erkennen gegeben habe, daß ich mich nicht abwimmeln lasse.
Das hat wohl gereicht zur Kategorie "Nervensäge, und Info ja, damit sie mich loswerden" ...
 
Kleiner Nachtrag: Unsere Bekannte musste den Wagen abgeben, obwohl sie ihn gerne behalten hätte. VW hat jedoch einen Preis bezahlt, der wesentlich über dem marktüblichen Preis lag.
 
Wieso "musste" sie das? Müssen muss man gar nichts zumal nach deiner Aussage am Ende eher der Preis das auschlaggebende Kriterium war.
Hat VW durchblicken lassen, warum sie den Wagen unbedingt wiederhaben wollten?
 
So würde ich das nicht sehen, da müssen schon eine gewisse Option ist wenn der Wagen so nicht hätte in Umlauf gebracht werden dürfen bzw keine eg Genehmigung o.ä. hat.. so war es vor Jahren bei einem (Tiguan Glaub ich), das war n messefahrzeug ohne airbags..so nicht verkehrstauglich und damit quasi ein muss den wieder abzugeben da airbags ( beifahrerseite) damals nicht nachrüstbar war.. wenn VW mehr zahlt als der Wert ist, wäre müssen zu viel gesagt..das stimmt schon
 
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