Multivan als LkW zulassen, ist das möglich?

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Guten Morgen und Hallo,
ich möchte in den nächsten Tagen meinen ersten Multivan bestellen. Wie jeder hier würde auch ich gerne Steuern sparen und den Wagen als LKW zulassen. Ist das heute überhaupt noch möglich? Früher ging es glaube ich nach dem Vesamtgewicht, aber wonach geht es heute? Ich möchte einen Comforrline Team bestellen also eine dreiersitzbank und zwei Einzelsitze + Fahrer-, Beifahrersitze. Ich bin selbstständiger Handwerker und könnte den Wagen auch als Firmenwageb kaufen. Gibt es da vielleicht bessere Chancen oder Möglichkeiten? Ich habe mal was von einer Büro Ausstattung gelesen, mit der man Steuervorteile haben soll. Stimmt das?
Ich freue mich über ein paar Antworten und Hilfe von euch.

Beste Grüße aus Hamburg
Arne
 
AW: Multivan als LkW zulassen, ist das möglich?

Moin,

das Ganze steht und fällt mit Deinem Finanzbeamten. Fakt ist, das der Laderaum größer sein muß, wie der Personenbeförderungsraum.
Der Bulli wird dem Finanzamt, von der Zulassungsstelle, als 5 oder 7-Sitzer gemeldet, also PKW.
Dann kommt der Steuerbescheid. Und dann kommst DU. >> Anruf beim Finanzamt >> plausibel machen, dass das Fzg. als Werkstattwagen dient. Evt. reicht es dem Finanzamt, wenn du Bilder des mit Werkzeug, Leitern etc. beladenen Bullis hinschickst.
Mit viel Pech mußt du den Wagen vorführen. Bei ganz viel Pech, muß ausgeschlossen werden können, das du zusätzliche Sitze wieder einbaust. Also Zerstörung des Schienensystems. Wobei du dann natürlich zuerst mal an jemand geraten müßtest, der weiß, wie beim Bulli die Sitze befestigt sind.
Wenn das jemand nicht weiß, ist der große Vorteil des Muva, das er keine Sicherheitsgurte verbaut hat.
Alles in allem, kein einfaches Anliegen.
Als es noch die Kombinationskraftwagensteuer (ab 2,81 to) gab, war das alles einfacher. Diese wurde leider im Jahre 2005, Dank der ganzen SUVs gecancelt.

ABER - wenn du den Bus dauerhaft als Mehrsitzer oder gar 7-Sitzer betreiben möchtest, dann vergiss es besser. Das wäre Steuerhinterziehung und die wird in diesem Land, zumindest im Kleinen, doch übel bestraft.

Gruß Tom
 
AW: Multivan als LkW zulassen, ist das möglich?

Hallo,

du musst als erstes zu einem anerkannten Sachverständigen (TÜV etc.) und das Fahrzeug umschreiben lassen.

Die Forderungen sind teilweise unterschiedlich, aber meistens heisst es:

Hintere Scheiben verschließen (i.d.R. Scheiben raus, Blech rein, manchmal reicht auch eine undurchsichtige Folie), und die Anzahl der Sitzplätze reduzieren (Laderaum > Fahrgastraum, heisst beim T5 i.d.R. nur noch 3 Sitzplätze, manchmal geht auch 5), Trennwand wird manchmal auch gefordert.

Wenn das Fahrzeug dann als LKW umgeschrieben ist (sparst du schon mal die 1%-Regelung, auch nicht zu verachten), kommt das Finanzamt wegen der KFZ-Steuer ins Spiel. Regel: Einstufung nach StVZO gilt nicht für die KFZ-Steuer.

Hier ist die tatsächliche Nutzung maßgeblich. I.d.R. wird eine Vorführung verlangt. Dann sind Werkzeugschrankeinbauten o.ä. von Vorteil. Manchmal reicht auch ein mit Material und Werkzeug vollgeladenes Fahrzeug, je dreckiger desto besser!

Außen angebrachte, großflächige Werbung, erleichtert die Sache nochmals.

Bei positivem Bescheid ermässigt sich die KFZ-Steuer, aber die Versicherung wird i.d.R. teurer! Insgesamt sparst du, wenn überhaupt, nicht viel (ausser bei der 1%-Regelung)!

Ich habe mal einen 5 Jahre alten T4 umschreiben lassen: Erstens hat der TÜV vergessen die 9 Sitzplätze auszutragen (!), und dann hat das Finanzamt die Steuer ab EZ neu berechnet. Gab über DM *3000,00 zurück (!), weil der T4 mittlerweile schlechte Schadstoffklasse hatte (bei LKW damals uninteressant).

Das war dann ein Volltreffer! Den T4 habe ich dann noch schön 8 Jahre gefahren (mit Salatöl und Frittenfett). So "billig" fahr ich nie wieder VW-Bus!

Für den TÜV mussten wir damals die (geschraubten) Sitzaufnahmen entfernen und die hinteren Seitenscheiben mit undurchsichtiger Folie zukleben. Beim Finanzamt wurde dann das Fahrzeug (mit Aussenwerbung) und jede Menge Material und Werkzeug vorgeführt. Keine Probs!

Ihr dürft' dann mal raten, was ich mit den Scheibenfolien und den Sitzen gemacht habe? :D

Grüße,

caravelle
 
AW: Multivan als LkW zulassen, ist das möglich?

Dann kommt der Steuerbescheid. Und dann kommst DU. >> Anruf beim Finanzamt >> plausibel machen, dass das Fzg. als Werkstattwagen dient. Evt. reicht es dem Finanzamt, wenn du Bilder des mit Werkzeug, Leitern etc. beladenen Bullis hinschickst.


Wie schnell kommt der Steuerbescheid denn nach erhalten des Neufahrzeuges?
Ich bin in der Landwirtschaft bzw. Gartenbau tätig, besteht die Chance das ich den Finanzbeamten es plausibel machen kann das ich mal die Sitze benötige um meine Mitarbeiter zum Feld zu fahre. Und mal die Sitze herrausnehme um Größe Sachen zu transportieren. Oder bekomme ich denn als Antwort das ich einen VW Transporter oder Varavell hätte kaufen müssen?
Ist es bei den anderen Auto Typen anders geregelt oder ist das Grundprinzip überall gleich? Kann der Händler beim Kauf vielleicht den Wagen schon als LKW eintragen oder funktioniert das nicht?

Mit 1% Regelung, meinst du die Monatlichen Abgaben dafür das der Wagen als Firmenfahrzeug läuft, oder?
Hat schon mal jemand in der Situation gestekt, den Wagen als Firmenwagen oder Privatwagen zu kaufen? Zu was habt ihr euch entschieden? Wenn ich den Wagen als Firmenwagenverkaufe spare ich zwar im ersten Moment die MwSt. aber wenn ich den Wagen nach fünf Jahren wieder verkaufe, weil er abgeschrieben ist muß ich auf den Restwert wieder MwSt. aisweisen und zahle somit doch welche. Ich würde den Wagen nach den Fünf Jahren gerne in der Familie behalten. Nur währe es natürlich doof denn noch so einen hohen "Restwert" zu haben. Kann man einfach sagen das der Wagen einen Schaden (z.B. Wildschaden oder beim einparken gegen die Betonmüllbox gefahren) hat und somt nur noch einen Restwert von z.B 500€ hat?
Für uns würde nur die 1%Regelung in Frage kommen, weil beim Fahrtenbuch schreiben auffallen würde das der Wagen überwiegend privat genutzt wird.

Die Steuerabgaben sind ja sehr unterschiedlich als LKW ca. 160€ und als PKW ca. 300€.
 
AW: Multivan als LkW zulassen, ist das möglich?

Hallo,

es wäre auf jeden Fall von Vorteil, wenn das Fahrzeug zunächst nicht als PKW zugelassen wird, sondern von VW gleich als LKW umgestuft wird.

Dann ist es keine Umwidmung und das Prozedere beim Finanzamt entfällt vielleicht.

Die Anforderungen sind allerdings wohl ziemlich gleich, egal ob du oder VW das umstufen lässt.

Einen Steuerbescheid erhälst du i.d.R. innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach EZ.

Die Versicherung wird beim LKW aber teurer und kennt auch weniger SF-Klassen (m.E. 100%-75%-50%), da ist ein Teil des Steuervorteils wieder aufgebraucht.

Mal LKW, mal Sitzplätze gibt es m.E. beim T5 nicht (zumindest nicht offiziell). Crafter und Konsorten bekommst du in einer Variante mit bis zu 6 Sitzplätzen als LKW. Dann ist dort aber auch noch ein grösserer Laderaum vorhanden.

Wie das bei der "Holland"-Version (5 o. 6 Sitzplätze, hintere Fenster verblecht) des T5 geregelt ist, weiss ich nicht. Mal nachfragen!

Grüße,

caravelle
 
AW: Multivan als LkW zulassen, ist das möglich?

Hallo Arne,
die Mühe den Multivan in der (Komfortausstattung) Team als LKW zuzulassen nur um die KFZ-Steuer zu reduzieren solltest Du schnell vergessen. Die Gründe und Notwendigkeiten sind hier schon weitgehend alle genannt.
Ein Umbau zum LKW wäre auch sehr schade um den schönen "Team".

Du schreibst, dass Du einen Handwerksbetrieb betreibst. Es wäre daher grundsätzlich möglich den Wagen auf Deine Firma zuzulassen? Dann hast Du die Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in der Firma. Ich meine die Abschreibungsdauer beträgt bei KFZ 7 Jahre, d.h. Anschaffungskosten ca. 45.000 € geteilt durch 7 wären dann ca. 6.400 € jährlich, die Du in Deiner Firma steuerlich berücksichtigen kannst. Auch die Betriebskosten Wartung / Reparaturen, KFZ-Steuer Versicherung sind ja bekanntlich steuerlich als Betriebsausgaben voll berücksichtigungsfähig.

Ein Haken hat diese Sache allerdings, Du mußt Dein Fahrzeug überwiegend für betriebliche Zwecke einsetzen. Bei einer gemischten Nutzung - gewerblich und privat mußt Du dem Finanzamt wohl den Anteil der Privatnutzung nachweisen - ja, durch ein penibel geführtes Fahrtenbuch - Privatfahrten und gewerblich. Es ist dann nur eine Abschreibung im Verhältnis zwischen gewerblicher und privater Nutzung möglich. Wenn der private Nutzungsanteil überwiegt, hast Du (nachträglich) Pech.

Die sogenannte 1% Regelung ist eigentlich eine Dienstwagenregelung, für den Fall, dass dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein im Eigentum des AG stehendes Fahrzeug auch zur Privatnutzung voll überlassen wird. Maßgeblich für die 1% ist der aktuelle Hersteller Listenpreis (also ohne Rabatte usw.)
1% dieses Listenpreises werden dem Arbeitnehmer zum normalen Monatslohn hinzu addiert, von der Gesamtsumme ist dann die Lohnsteuer zu entrichten. (Es kommen noch 0,03 % hinzu für die einfache Wegstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsort)
Besonders lohnend ist diese Großzügigkeit des Arbeitgebers für leitende Angestellte / gut verdienenden Mitarbeitern die dann mit einem gut ausgestatteten T5 und dickem Motor im Werte von 80.000 € bei einem Einkommenssteuersatz von ca 35% relativ preiswert für einen fixen Betrag monatlich (Spritkosten, Steuer, Vers. Wartung. usw. bezahlt ja auch der AG) schön gemütlich in Europa rumfahren können.
Also, denk mal drüber nach, ob du Dich nicht in Deinem Betrieb als leitender Angestellter anstellen lassen kannst.

Ein MV mit Sitzeinrichtung ist sicherlich gut geeignet z.B. bei einem Beförderungsbetrieb als Betriebsausgaben voll anerkannt zu werden, beim MV (als Multifunktionsfahrzeug) zum Blumen ausfahren Sitze raus, bei Kunden zur Bundesgartenschau fahren Sitze rein usw., da mußt Du die überwiegende betriebliche Nutzung dem Finanzamt schon handfest deutlich machen.

Aber Du hast doch sicherlich einen Steuerberater, es wäre doch dem seine Aufgabe zu schauen, wie Du bei der Abschreibung von "betrieblichen Investitionen" -auch Büroausstattung und die Gartenharke, Putzfrau für den laden ect. gehören dazu- steuerlich am besten abschneidest.
Hierfür ein ordentliches Betriebskonzept, bringt mehr als die 200,00 € bei der KFZ-Steuer sparen zu wollen.
So zum Schluss, der Betrieb kann allerdings nur Steuern sparen, wenn durch den Betriebsumsatz auch Steuern anfallen.

Aber bedenke, auf mögliche "Schlupflöcher" werfen die Finanzbeamten ein besonderes Auge, und dann gibt es wo möglich "Stress".

Alle Angaben zur Steuer ohne Gewähr , dies ist keine Steuerberatung.

Gruß Helmut
 
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AW: Multivan als LkW zulassen, ist das möglich?

Ja, ich kann den Wagen als Firmenwagen anmelden, aber ich kann ihn auch als "Führendermitarbeiter" als Firmenwageb bekommen.

Würde es für mich mehr Sinn machen die 1% Rgelung zu machen? Kann den Wagen dadurch jederzeit überall ohne Probleme nutzen und meine Firma hat trotzdem noch den Vorteil der Abschreibung und Absetzten aller anfallenden Unterhaltungskosten. (Oder sehe ich das falsch?) somit währe das der beste Weg, oder? Aber wenn ich jeden Monat 1% vom Listenpreis bezahle was in meinem Fall ca. 530€ sind und das meines Wissens nach min 5 Jahre kommen so auch ca. 30.000€ zusammen und wenn der Wagen neu ca. 39.000€ Netto kostet kann ich mit ersparten Service Geld eigentlich den Kauf als Firmenwagen nicht rechtfertigen. Weil wir nur eine jährliche Laufleistung von ca. 12.000km haben.
Oder was meint ihr?
 
AW: Multivan als LkW zulassen, ist das möglich?

Moin,

dzu zahlst nicht 530,- €, sondern diese werden Deinem Gehalt hypothetisch hinzugefügt und dementsprechend versteuert. Wenn du in der glücklichen Lage bist und den Spitzensteuersatz zahlen darfst wären das also ca. 245 € an zusätzlichen Steuern pro Monat. Auf der anderen Seite sind natürlich die Kosten wieder gewinnschädigend für die Firma und sparen dir da nochmal steuern usw.
ABER - das ganze ist eigentlich kein Thema mehr fürs board, sondern das solltest du wirklich mit deinem SteuerBERATER durchspielen. Dafür sind die Jungs schließlich da und nicht nur für den Jahresabschluß.

Gruß Tom
 
AW: Multivan als LkW zulassen, ist das möglich?

... man beachte bei einer LKW-Zulassung auch das Sonntags-Fahrverbot, wenn du mal mit Hänger unterwegs bist. das ist gerade im Defender-Forum aktuell, da die 2011er nur noch als LKW zugelassen werden. Wohnwagen, Holz holen etc.

Ansonsten bzgl. der 1% Regelung vom Steuerberater beraten lassen. Gruß.
 
AW: Multivan als LkW zulassen, ist das möglich?

... man beachte bei einer LKW-Zulassung auch das Sonntags-Fahrverbot, wenn du mal mit Hänger unterwegs bist. das ist gerade im Defender-Forum aktuell, da die 2011er nur noch als LKW zugelassen werden. Wohnwagen, Holz holen etc.

Ansonsten bzgl. der 1% Regelung vom Steuerberater beraten lassen. Gruß.

Hi rosko,

Das LKW Fahrverbot gilt aber erst für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Also ein T5 ohne Hänger kommt da eher selten hin. Auch nicht vollgetankt oder mit 9 Leuten besetzt. Oder gibt es schon verbleites Diesel ? :p
Es soll wohl noch in diesem Sommer ein Samstag Fahrverbot für LKW kommen. Aber auch hier gilt über 7,5 Tonnen.

Grüße Jockel
 
AW: Multivan als LkW zulassen, ist das möglich?

Moin Jockel,

da unterliegst du aber einem Irrglauben:

§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten.

Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

Ausgenommen sind eine Reihe von Fahrzeugen, die z.B. verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Gemüse transportieren, für die Infrastruktur notwenig sind (Fahrzeuge der öffentlichen Hand, Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS etc.), unter bestimmte andere Kreterien fallen oder für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§46 und 47 StVO die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Gruß Tom
 
AW: Multivan als LkW zulassen, ist das möglich?

Ja, ich kann den Wagen als Firmenwagen anmelden, aber ich kann ihn auch als "Führendermitarbeiter" als Firmenwageb bekommen.

Würde es für mich mehr Sinn machen die 1% Rgelung zu machen? Kann den Wagen dadurch jederzeit überall ohne Probleme nutzen und meine Firma hat trotzdem noch den Vorteil der Abschreibung und Absetzten aller anfallenden Unterhaltungskosten. (Oder sehe ich das falsch?) somit währe das der beste Weg, oder? Aber wenn ich jeden Monat 1% vom Listenpreis bezahle was in meinem Fall ca. 530€ sind und das meines Wissens nach min 5 Jahre kommen so auch ca. 30.000€ zusammen und wenn der Wagen neu ca. 39.000€ Netto kostet kann ich mit ersparten Service Geld eigentlich den Kauf als Firmenwagen nicht rechtfertigen. Weil wir nur eine jährliche Laufleistung von ca. 12.000km haben.
Oder was meint ihr?

Hallo Arne,
im Prinzip ist dies so.
Die Dienstwagenregelung ist so, die Firma zahlt das Auto und alle Betriebskosten. Du hast als "leitender Angestellter" ein monatliches Einkommen von 6.000 € zu versteuern, diesem Betrag werden dann noch die 1% = 530,00 € hinzugerechent, also Steuerpflichtiges Einkommen 6.530,00 €. Als Dein eigener Arbeitgeber drückst Du davon, entsprechend der Lohnsteuertabelle, (am besten Tabelle mit Ehefrau ohne Lohnsteuerpflichtiges Einkommen und dazu 5 Kindergeldkindern (wofür brauchst Du sonst eine so großes Auto:D)) die Lohnsteuer an das Finanzamt ab.

Die Arbeitgeberkosten liegen jedoch höher als Dein Brutto nämlich + Sozialversicherung, BG usw.
Dieses Kosten muß also Deine Firma jeden Monat mindestens erwirtschaften.

Als Finanzbeamter hätte ich allerdings an Deine Firma ein paar Fragen.... Einsatz des Autos, Kapital woher. usw. ...............
Ob die Abschreibung dann noch klappt, wenn das Auto überhaupt nicht als Firmenwagen eingesetzt wird :o:o ???

Ich meine hier gibt es doch ein paar "Selbständige" wie machen die es denn mit der Freundschaft zwischen einem dicken T5 und dem Fiskus?

Würde auch dringend zum Steuerberater raten, ob sowas ein realistsicher Weg ist.


Gruß Helmut
 
AW: Multivan als LkW zulassen, ist das möglich?

Hallo,

einen T5 als Dienstwagen betrieblich einzusetzen, ist grundsätzlich unproblematisch (ausser California). Jeder Gewerbetreibende hat mal etwas zu transportieren. Vielleicht wird ein Highline für über EUR *60'000,00 etwas problematisch.

Als Dienstwagen muss das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden. Das sollte kein Problem geben. Zweifelt das Finanzamt diese 50% an, muss die betriebliche Nutzung nachgewiesen werden. Dazu reicht z.B. ein Fahrtenbuch über die ersten 3 bis 6 Monate. Danach braucht dann kein Fahrtenbuch mehr geführt werden.

Zudem unterstellt das Finanzamt bei einem PKW grundsätzlich die Möglichkeit der privaten Nutzung. Wird das Fahrzeug nicht privat genutzt, muss ein durchgängiges Fahrtenbuch geführt werden.

Bei privater Nutzung muss ein durchgängiges Fahrtenbuch über den Anteil der privaten und der dienstlichen Nutzung geführt werden. Die Abschreibung und die Betriebskosten werden dann entsprechend aufgeteilt.

Alternativ kann die 1%-Regelung gewählt werden. Der Arbeitnehmer bzw. Einzelunternehmer versteuert monatlich 1% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs und der Sonderausstattung. Zusätzlich sind 0,03% je Entfernungskilometer von der Wohnung zur Arbeitsstätte für Heimfahrten zu versteuern.

Dann verzichtet das Finanzamt auf die Aufteilung der Abschreibung und der Betriebskosten nach privat und dienstlich.

Die Umschreibung eines PKW in einen LKW bringt bei einem T5 m.E. nur bei der 1%-Regelung einen Vorteil. Diese kann entfallen, das Fahrzeug ist als LKW zu 100% dem Betrieb zugeordnet (natürlich darfst du offiziell auch nicht privat damit fahren).

Den (auf Grund der schadstoffarmen Motoren geringen) KFZ-Steuervorteil verbraucht die LKW-Versicherung wieder zum Teil. Der Aufwand ist teilweise sehr groß, die Einschränkungen in der Nutzung ebenfalls.

Grüße,

caravelle

P.S.: Bin kein Steuerberater, nur selbstständiger Unternehmer.
 
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