Hallo Zusammen,
ich bin relativ neu hier und habe schon einiges nützliches gelesen, Danke hierfür.
Auch bei mir ist es so, dass der Zoll den LKW als PKW besteuern möchte.
Ich habe einen T5 mit langem Radstand, 5 Sitzplätze, 2.5TDI großer Motor, hinterste Sitzreihe nicht vorhanden, hinterste Sitzreihe keine Verglasung.
T5 wurde als LKW ab Werk ausgeliefert.
Ich bekam den Steuerbescheid, daraufhin habe ich Einspruch eingelegt mit entsprechenden Bildern.
Stand heute: Ich war bei der Vermessung (sofern man das Vermessung nennen kann) und bekam einen Tag danach Bescheid.
Hier Ausschnitte der Mail:
Sie sind seit 29.05.2019 Halter eines Fahrzeuges der Marke Volkswagen Typ Transporter. Das Fahrzeug verfügt über 5 Sitzplätze. Das zulässige Gesamtgewicht des Dieselfahrzeugs beträgt 3.200 kg, das Leergewicht 2.090 kg. Es weist einen Hubraum von 2.461 cm3 und eine Höchstgeschwindigkeit von 188 km/h auf. Bei der Vermessung am 15.07.2019 beim Zollamt Ingolstadt wurde bei Ihrem Fahrzeug eine Ladefläche von 3,19 m² (47,71%) und eine zur Personenbeförderung dienende Fläche von 3,50 m² (52,29%) festgestellt.
Die für die Einstufung Ihres Fahrzeuges als Pkw relevanten Merkmale sind insbesondere, das äußere Erscheinungsbild, die Zahl der verkehrsrechtlich zulässigen Sitzplätze, die Höchstgeschwindigkeit sowie die – im Verhältnis zum zulässigen Gesamtgewicht – geringe Zuladung. Ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines Pkw ist im vorliegenden Fall die Zuladung, die 1.110 kg (zulässiges Gesamtgewicht 3.200 kg abzüglich Leergewicht 2.090 kg) und damit 34,69 % des zulässigen Gesamtgewichts beträgt. Die Zuladung liegt dabei unter der für einen Lkw typischen Zuladung. Der Bundesfinanzhof hat eine Zuladung von 34,6 % des zulässigen Gesamtgewichts nicht als außergewöhnlich hohe, die Verwendung zum Gütertransport eindeutig indizierende Zuladung angesehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes vom 08.02.2001, VII R 73/00). Auch ist die Anzahl der Sitzplätze (5 Sitzplätze) Pkw-typisch. Die hinteren Sitzplätze sind, ebenso wie die vorderen Sitzplätze, vollwertig ausgestattet. Sie sind mit Sicherheitsgurten versehen und über eine eigene Tür zu erreichen. Ebenso lässt das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges nicht auf ein überwiegend der Güterbeförderung dienendes Fahrzeug schließen. Die Fahrzeugkabine ist über eine Schiebetür zu erreichen. Das Fahrzeug dient deshalb auch nach seinem äußeren Erscheinungsbild nicht überwiegend dem Transport von Gütern, sondern bietet neben dem erkennbar vorrangigen Zweck der Personenbeförderung im Umfang einer klassischen Limousine lediglich noch die Möglichkeit eines Gütertransports, wobei das Volumen über das eines klassischen Kofferraums hinausgeht.
Demgegenüber fallen die für die Einstufung als Lkw sprechenden Fahrzeugmerkmale nicht mehr entscheidend ins Gewicht.
Daher bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug auch unter Geltung der Neuregelung des KraftStG nach dem für Pkw geltenden Steuersatz gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 2 a) aa) KraftStG
Ich habe nun bis 13.08. Zeit zu antworten.
Eins ist klar, so einfach werde ich das nicht akzeptieren.
Mich würde interessieren ob hier jemand eine ähnliche Konfiguration an Fahrzeug vermessen hat lassen und wie das Ergebnis war?
Grüße
gandi