jaan
Aktiv-Mitglied
- Mein Auto
- T5 Kombi
- Erstzulassung
- 2006
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Antrieb
- Front
Hallo!
Da ich mir gerade ein paar Modellvarianten durchrechne, bin auch auch auf den T5 Kombi mit LKW-Zulassung und max. 6 Sitzen gestoßen.
Was mir dabei vollkommen neu war, aber definitiv im Konifgurator von VW geht, ist, dass man einen Kombi mit VOLLER Verglasung mit LKW-Zulassung bekommen kann.
Bis dato kannt ich nur die Teilverglasung, also im letzten Teil immer mit Blech. Selbst der VW-Autohändler war der Meinung, dass man eine Vollverglasung nicht beim Finanzamt als LKW anerkannt bekommt, obwohl ich ja das Fahrzeug trotzdem gewerblich nutze und so mit LKW-Zulassung bestellen kann.
Allerdings ist mir auch bekannt, dass dafür ja eigenlich nur das Verhältnis zwischen Ladevolumen und Anzahl Sitze entscheiden sein soll und nicht, ob da hinten statt 2 Scheiben Blech drin ist.
Nun meine Frage:
Wer weiss mehr dazu? Kann ich für mein Gewerbe auch einen Kombi rundum mit Glas (da bessere Optik) und der LKW-Zulassung von VW nehmen und bekomme diese auch beim Finanzamt als LKW anerkannt oder bekomme ich wegen der Vollverglasung Probleme? Wer kann da nähere Auskunft geben und hat eventuell auch einen Hinweis auf ein paar Vorschriften oder Gesetz, so dass ich hier was vorlegen kann, falls man auf der Behörde doof machen würde.
Danke im voraus.
mfg
andré
Da ich mir gerade ein paar Modellvarianten durchrechne, bin auch auch auf den T5 Kombi mit LKW-Zulassung und max. 6 Sitzen gestoßen.
Was mir dabei vollkommen neu war, aber definitiv im Konifgurator von VW geht, ist, dass man einen Kombi mit VOLLER Verglasung mit LKW-Zulassung bekommen kann.
Bis dato kannt ich nur die Teilverglasung, also im letzten Teil immer mit Blech. Selbst der VW-Autohändler war der Meinung, dass man eine Vollverglasung nicht beim Finanzamt als LKW anerkannt bekommt, obwohl ich ja das Fahrzeug trotzdem gewerblich nutze und so mit LKW-Zulassung bestellen kann.
Allerdings ist mir auch bekannt, dass dafür ja eigenlich nur das Verhältnis zwischen Ladevolumen und Anzahl Sitze entscheiden sein soll und nicht, ob da hinten statt 2 Scheiben Blech drin ist.
Nun meine Frage:
Wer weiss mehr dazu? Kann ich für mein Gewerbe auch einen Kombi rundum mit Glas (da bessere Optik) und der LKW-Zulassung von VW nehmen und bekomme diese auch beim Finanzamt als LKW anerkannt oder bekomme ich wegen der Vollverglasung Probleme? Wer kann da nähere Auskunft geben und hat eventuell auch einen Hinweis auf ein paar Vorschriften oder Gesetz, so dass ich hier was vorlegen kann, falls man auf der Behörde doof machen würde.
Danke im voraus.
mfg
andré