Kfz Versicherung im Schadensfall

Sternstaub82

Jung-Mitglied
Ort
köln
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
2003
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Umbauten / Tuning
HR Gewinde 20 Zoll 275
Hallo Busfahrer !
Keine Ahnung wo ich meine Frage hier hinstecken sollte hoffe ich bin hier richtig.
Meine kfz Versicherung Teilkasko hat im Falle eines Diebstahls den wiederbeschaffungswert benannt. Was das ist konnte ich in den Unterlagen nachlesen .
Aber wir haben letztes Jahr in einer Fachwerkstatt den Motor Instandsetzen lassen für richtig viel Geld . Ob das jetzt wirtschaftlich sinnvoll war oder nicht ist kann man auch diskutieren ...
Meine frage ist halt ob die Versicherung sich da dran auch beteiligt oder ob ich da besser nen Gutachten machen lasse oder reicht da die Rechnung der Werkstatt?
Bus hat 200tkm der Motor nach Instandsetzung 12tkm das ist ja nen großer Unterschied.
Ich hoffe einer kennt sich hier mit sowas aus !
Beste grüsse
 
Jain würde ich sagen. Du hast ja im Prinzip den technischen Stand eines funktionsfähigen Wagens wieder hergestellt.
Dass das nun 6k gekostet hat, dürfte im Wert nur marginal berücksichtigt werden.
 
Hallo Sternstaub82,

wenn die Gutachterkosten nicht womöglich höher sind als die vermutete Entschädigungsverbesserung, würde ich dazu neigen, einen zu beauftragen.

Vielleicht ist es in solchen Fällen (jetzt zu spät) sinnvoll, gleich nach teuren Reparaturen das Fahrzeug durch einen anerkannten Gutachter bewerten zu lassen und die Versicherung zu informieren. Bei restaurierten Oldtimern wird das ja auch gemacht - ob's auch bei reparierten "Verbrauchtwagen" (wobei unsere T5.1 ja eher schon Klassiker sind ;)) Sinn macht, kann aber nur ein Versicherungsfachmann beurteilen. Womöglich macht dann sogar eine Vollkasko (die wir sowieso grundsätzlich immer haben) wieder Sinn.

Viele Grüße

Kai-Uwe
 
Das kommt drauf an. Wenn ein AT-Motor eingebaut wurde tritt natürlich eine Wertverbesserung ein, die sich im Schadenfall beim Gutachten bemerkbar macht.
Wenn nur irgend etwas instandgesetzt wurde damit er wieder läuft ist die Wertverbesserung fraglich.
 
wenn die Gutachterkosten nicht womöglich höher sind als die vermutete Entschädigungsverbesserung, würde ich dazu neigen, einen zu beauftragen.

Vielleicht ist es in solchen Fällen (jetzt zu spät) sinnvoll, gleich nach teuren Reparaturen das Fahrzeug durch einen anerkannten Gutachter bewerten zu lassen und die Versicherung zu informieren. Bei restaurierten Oldtimern wird das ja auch gemacht - ob's auch bei reparierten "Verbrauchtwagen" (wobei unsere T5.1 ja eher schon Klassiker sind ;)) Sinn macht, kann aber nur ein Versicherungsfachmann beurteilen. Womöglich macht dann sogar eine Vollkasko (die wir sowieso grundsätzlich immer haben) wieder Sinn.

Da die Versicherung (im Gegensatz zu Oldtimern) das Auto nicht auf Basis eines Wertgutachtens versichert, ist das Geldverschwendung. Die interessiert das Gutachten überhaupt nicht.

Gruß, Marcus
 
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