Kauf eines gebrauchten T6 California Ocean Re-Import

Na ja, wenn die Nummer im KV steht gleiche ich die ab und lasse mir den Ausweis zeigen und lege auch meinen auf den Tisch. Bisher hat niemand gemeckert deswegen.
 
Was meinst Du mit #46 ?

Eine Strategie dagegen entwickeln? Das wird nicht einfach sein, eigentlich nur noch genauer hinschauen, aber ich kann mir eigentlich nichts vorwerfen lassen - vielleicht nur einen Punkt....den Ausweis zeigen lassen und mit den Angaben im Kaufvertrag vergleichen .....irgendwann wird man paranoid

Die Fragen hier...Kauf eines gebrauchten T6 California Ocean Re-Import

Du hast das schon gut gemacht, ab einem bestimmten Punkt ist es tatsächlich schwierig, noch mehr Sicherheit einzubauen. Deshalb die Überlegung, wo es etwas gebracht hätte. Das missing link, an dem man hätte erkennen können, das etwas nicht in Ordnung ist.
 
Beispielsweise können schon die Fahrzeugpapiere gefälscht sein, das würde dann erst bei der Ummeldung anhand der Nummern auffallen. Vorher ist das schwer zu erkennen.
Der gutgläubige Erwerb eines unterschlagenen Fahrzeugs ist nicht unmöglich. Gutgläubig ist der Erwerb, wenn der Käufer aufgrund fehlender verdächtiger Umstände nicht damit rechnen muß, daß es sich um ein unterschlagenes Fahrzeug handelt.
Der Ort des Erwerbs fern vom Wohnsitz des Verkäufers könnte aber ein verdächtiger Tatbestand sein.
 
Die Fragen hier...Kauf eines gebrauchten T6 California Ocean Re-Import

Du hast das schon gut gemacht, ab einem bestimmten Punkt ist es tatsächlich schwierig, noch mehr Sicherheit einzubauen. Deshalb die Überlegung, wo es etwas gebracht hätte. Das missing link, an dem man hätte erkennen können, das etwas nicht in Ordnung ist.

Das Problem bei dieser Masche ist, dass das Auto gar nicht gestohlen ist.

Es handelt sich um dabei meistens um ein Leasing oder Mietfahrzeug.

Denn dann (wenigstens in Italien und Spanien) liegen alle notwendigen Dokumente im Original vor. Damit bekommt man in D ganz normal originale Fahrzeugpapiere und kann das Fahrzeug damit verkaufen (ich bin sicher dass mir auch ein passender Ausweis auf Nachfrage vorgelegt worden wäre)

Sobald das Geld bezahlt ist, wird das Fahrzeug im Ursprungsland als gestohlen gemeldet - teilweise werden die Leasingraten oder auch Mietkosten eine Zeitlang weitergezahlt. Dann fällt der Betrug beim Käufer erst später auf - bei mir fiel das so schnell auf, da ich das Fahrzeug erst eine Woche nach dem Kauf umgemeldet habe, da war das Timing schlecht.

Da man bei dieser Masche von einer Unterschlagung spricht und man alles menschenmögliche getan hat, um sicherzustellen, dass es sich um ein sauberes Geschäft handelt, also in gutem Glauben gekauft hat, handelt es sich um einen gültigen Kauf. Bis die Staatsanwaltschaft alle dazu notwendigen gesicherten Kenntnisse hat und entscheiden kann, dauert es bis zu 2 oder 3 Jahre - aber die Chancen das Fahrzeug behalten zu können, sind tatsächlich nicht unrealistisch. DAUMEN drücken.
 
Beispielsweise können schon die Fahrzeugpapiere gefälscht sein, das würde dann erst bei der Ummeldung anhand der Nummern auffallen. Vorher ist das schwer zu erkennen.
Der gutgläubige Erwerb eines unterschlagenen Fahrzeugs ist nicht unmöglich. Gutgläubig ist der Erwerb, wenn der Käufer aufgrund fehlender verdächtiger Umstände nicht damit rechnen muß, daß es sich um ein unterschlagenes Fahrzeug handelt.
Der Ort des Erwerbs fern vom Wohnsitz des Verkäufers könnte aber ein verdächtiger Tatbestand sein.

Die Fahrzeugpapiere meines T6 sind echt! Eigentlich war alles echt - auch der Ort des Erwerbs in meinem Fall ist nicht verdächtig - ähnliche Fälle und die Urteile sind hier unumstritten - ich bin einem Käufer auch schon entgegengekommen.
Aber Du hast natürlich recht, je nach Rechtsanwalt und Staatsanwalt, kann sowas auch schlecht ausgehen, auch die Unterschlagung wird gar nicht so einfach sein, zu beweisen .... ich habe noch einen holprigen und stressigen Weg vor mir
 
Verdammt in was für einer schlechten Welt leben wir überhaupt???
 
932 BGB?

Eine Woche nach Kauf ummelden ist schnell?

Eben NICHT -:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Es ist so —schnell— aufgefallen, da ich mir eine Woche Zeit gelassen habe - hätte ich das Fahrzeug sofort umgemeldet, z.B. bereits am nächsten Tag, hätte ich jetzt ein auf mich zugelassenes Fahrzeug, da das Fahrzeug erst eine Woche nach dem Kauf als gestohlen gemeldet wurde.

Das Ganze wäre dann erst vielleicht beim Service bei VW aufgefallen
 
Ok, verstanden!

VW prüft das nicht beim Service. Rolex bei einer Revision schon. :D
 
Und ich hab mir auch schon die Gedanken gemacht und erst mal Vorwürfe.....aber schlussendlich wäre irgendwann die Polizei vor der Türe gestanden ..... Jetzt hat man vielleicht die Chance den Betrügern auf die Spur zu kommen und es sind nicht einige Wochen oder Monate ins Land gegangen und alle Spuren sind verwischt
 
Ok, verstanden!

VW prüft das nicht beim Service. Rolex bei einer Revision schon. :D

Ich weiß auch nicht, ob diese gestohlen gemeldeten Fahrgestellnummern regelmäßig von der Polizei und den Zulassungsbehörden gegen gecheckt werden ..... und wir haben vor den T6 nicht mehr zu verkaufen oder umzumelden, vielleicht wäre das nie aufgedeckt worden ;(;(;(;(
 
Eben NICHT -:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Es ist so —schnell— aufgefallen, da ich mir eine Woche Zeit gelassen habe - hätte ich das Fahrzeug sofort umgemeldet, z.B. bereits am nächsten Tag, hätte ich jetzt ein auf mich zugelassenes Fahrzeug, da das Fahrzeug erst eine Woche nach dem Kauf als gestohlen gemeldet wurde.

Das Ganze wäre dann erst vielleicht beim Service bei VW aufgefallen


Auf der anderen Seite ist natürlich genau das ein sehr starker Hinweis für einen logisch denkenden Staatsanwalt, das hier kein Diebstahl, sondern ein abgekartetes Spiel bzw. Unterschlagung vorliegt. Und damit erhöht sich die Chance, dass wir unseren T6 behalten dürfen
 
Dazu müsstest du klagen. Automatisch geht das nicht.
 
Das ist aber weit aus dem Fenster gelehnt ..... ich hatte 3 California Ocean und Coast auf der Liste .... alle 3 waren Re-Importe (aus Dänemark und Spanien) alle 3 waren vergleichbar von Motorisierung, Alter, km-Leistung, Ausstattung und für unter 46‘000,-€ im Netz! Deshalb war für mich das günstigste für 43‘900,-€ nicht unrealistisch!

Dann entschuldige bitte meinen kleinen Seitenhieb. Kann aber momentan trotzdem keinen vergleichbaren Ocean zu diesem Preis finden. Fangen alle so bei 50.000,-€ an.
Warum sollte man so ein wertstabiles Auto auch so günstig verkaufen wollen ?
Naja - ist jetzt aber auch egal. Hoffentlich klärt sich die Sache schnell positiv für dich.
 
Nochmal die Frage: Wer stand als Fahrzeughalter in der ZB ? Der Verkäufer selbst?
 
Die Polizei wird sicher die Daten inkl. der Ausweisdaten vom Straßenverkehrsamt anfordern. Und sicher auch die Daten vom Kurzzeitkennzeichen. Außerdem war der Wagen ja 2 x in D versichert. Auch die Versicherung wird also etwas haben.
 
Nein, in der Zulassungsbescheinigung II stand eine Firma und in der Zulassungsbescheinigung I, der Verkäufer als Handlungsbevollmächtigter der Fa. die im Brief stand.

Aber ich bin ein großes Stück weiter -

Die Polizei hat festgestellt, dass das Fahrzeug mit dem originalen spanischen Brief in D zugelassen wurde - alles ganz sauber. Nachdem das Fahrzeug verkauft war und der Verkäufer das Geld hatte, wurde der T6 als gestohlen gemeldet. Das wäre niemanden aufgefallen, wenn es bereits auf mich zugelassen gewesen wäre.

Hintergrund: Du eröffnest in Spanien eine Auto / Wohnmobilvermietung und die Fahrzeuge werden geleast. Anscheinend werden ALLE Papiere .... Brief, Schein, CoC, alle Schlüssel usw. dem Leasingnehmer überlassen.

Dann wird einer der Betrüger (der ist in D gemeldet) zum Mieter und bekommt aber alle Papiere tutti quanti was zur Zulassung in D notwendig ist. Meldet den T6 ordnungsgemäß in D an, verkauft das Fahrzeug, kassiert ein und etwas später wird das Fahrzeug als gestohlen gemeldet und die Vermietungsfirma kassiert dann nochmal von der Versicherung.
Da bei der Zulassung in D alles normal abläuft und der neue Besitzer das Fahrzeug nicht in absehbarer Zeit wieder verkaufen oder abmelden wird, fliegt der Schwindel vielleicht erst Jahre später auf.

Total perfide, die Sache

Aktuell wird die Staatsanwaltschaft in Spanien aufgeklärt und konkret ermittelt -> in Spanien Versicherungsbetrug, was mich aber weniger interessiert.

Wichtig für mich ist, dass es sich nicht um einen Diebstahl handelt, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall ist und dann dass ich in gutem Glauben ein Fahrzeugkauf getätigt habe, auch das ist gesichert - damit habe ich gute Chancen, dass der T6 vom Kraftfahrtbundesamt frei gegeben wird und er dann auf mich ordnungsgemäß angemeldet werden kann.

Großer Nachteil ..... das kann bis zu 3 Jahre dauern :(
 
Der Verkäufer hat also eine Vollmacht der Vermietfirma bei der Zulassung in D vorgelegt? Wenn die echt ist, dann ist doch bewiesen, das die beiden zusammen hängen?
 
Der Verkäufer hat also eine Vollmacht der Vermietfirma bei der Zulassung in D vorgelegt? Wenn die echt ist, dann ist doch bewiesen, das die beiden zusammen hängen?

Keine Ahnung, das wird jetzt alles von der Polizei ermittelt. Die ersten Erkenntnisse lassen obigen Ablauf vermuten - wie alles im Detail abgelaufen ist, wird sich zeigen......ob per Vollmacht, ob der selbst in den spanischen Papieren drin stand, usw. Ob das Ganze auch ein direkt geleastes Fahrzeug war oder ob es über eine Vermietungsfirma lief, ist noch nicht gesichert. Sicher ist nur, dass die laschen Besitzregelungen in Spanien für eine solche Betrugsmasche ausgenutzt werden.

Auf jeden Fall kann es durchaus sein, das bereits mehrere solcher T6 California auf deutschen Straßen unterwegs sind. (Grauimport aus Spanien und Italien sind betroffen)
 
@harley-de

Du kannst dir wenig vorwerfen. Bei einem Bekannten gab es eine ähnliche Geschichte - allerdings war das Fahrzeug in der Nacht gestohlen und mit frischen Schlüsseln (mit Werkskodierung!) und Papieren versehen worden. Trotz zugang zur Fahrzeughistorie + Anfrage ob die FGNR als gestohlen gemeldet ist war das Fahrzeug nicht sauber. Auch hier haben scheinbar der tatsächliche Fahrzeugbesitzer sowie die "Diebe" ein gemeinsames Ding gemacht.

Du hast alles geprüft und die Leasinggesellschaft hat ihr Eigentumsrecht nicht geschützt indem sie den Brief/COC rausgibt. Ein gefälschter Ausweis des Fahrzeugbesitzers hätte dir auch nicht weitergeholfen, denn er hätte mit dem Zulassungsbesitzer übereingestimmt. Fraglich ist wie der "Fahrzeugbesitzer" den Eigentumsnachweis gegenüber den deutschen Behörden bei Anmeldung erbracht hat (bitte Eigentum - das Vollrecht an einer Sache nicht mit Besitz - die Innehabung einer Sache mit der Absicht es zu behalten und weiter zu nutzen verwechseln).

Ich kenne mich mit den deutschen Zulassungspapieren nicht so gut aus - jedenfalls wäre bei einem Eintrag einer Firma nur der handelsrechtlich GF Dritten gegenüber zur Übertragung des Eingetumsrechts an der Sache Fahrzeug möglich.
Man kann aber nur schwer prüfen ob der Voreigentümer rechtmäßig in den Besitz des Fahrzeugs kam - dazu müsste man die gesamte Kette durchprüfen.

Gutgläubiger Eigentumserwerb an Hehlerware ist schwierig bis unmöglich - jedoch ist im Vorfeld zu prüfen ob überhaupt Diebstahl vorliegt oder nicht von einem Vertrauensmann des zivilrechtlichen Eigentümers erworben wurde.

Ich empfehle dir tief durchzuatmen dich durch einen guten Anwalt (Vertragsrecht) beraten zu lassen - ev ist dies durch einen Verkehrsrechtsschutz gedeckt. Ich wünsche dir viel Erfolg!

Grüße Migu
 
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