Gemietet und verkauft: Betrugsmasche bei Leihwohnmobilen | Kontrovers | BR24

Hallo,
zuerst mal danke an den Themenstarter dass er das Publilk macht.
Ganz so einfach sehe ich das nicht wenn das Eigentum vom Recht nicht geschützt wird. Darauf muss man sich schon grundsätzlich verlassen können.
Versicherungsschutz hin oder her.
Wir haben da Spasseshalber (?) verschiene andere Möglichkeiten durchgespielt.

Als z.b. duch machst deine monatlange Busreise. Endlich klappt das und Hinz und Kunz weis dann auch davon weil ihr euch ja so darauf freut.

Kaum bisste weg - die Wohnung wird dir leergeräumt - ein Freundlicher gibt sich als Vermieter aus - ein Mieter zieht mit dem gefälschten Mietvertrag bei dir ein - zahlt schön die Kaution und
die Miete irgendwohin - ihr kommt zurück- und da wohnt die zehnköpfige Familie drin - der Richter sagt dir ja wo sollen die denn sonst hin -
die haben ja auch schön bezahlt -
leben sie doch weiter in ihrem schönen Bus - in Italien ists ja noch warm. (Die Info von den Nachbarn stellte sich also nicht als Scherz heraus )

Noch besser.
Ihr seit fort - da fälscht einer mal so deinen Personalausweis- geht mit dem Käufer zum Notar - der Käufer zahlt -schickt den Zahlungsnachweis
zum Notar - und wird im Grundbuch eingetragen. Hoppla und was dann ??

Vielleicht fällt sonst noch Jemand ein paar Gedankenspiele ein ?
Grüsse
 
Was hat das alle mit Unterschlagung zu tun?

Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.......................
 
Mit Sicherheit nicht! Die liegen im Tresor!

Das war auch nur ironisch gemeint! Die Sicherheitsanforderungen sind aber nicht vergleichbar mit denen z.B. der Bundesbank. Und Tresore sollten für diese Gangster kein Hindernis darstellen.

Versetz Dich mal in die Rolle des Erwerbers! Mal angenommen Du kaufst ein unterschlagenes Fahrzeug zu einem reellen Preis mit Papieren und übereinstimmenden Fahrgestellnummern. Dann würdest Du es für richtig halten, es zurück geben zu müssen (an den eigentlichen/vorherigen Eigentümer), ohne dafür, in welcher Form auch immer, entschädigt zu werden?

Stell doch die Frage mal anders herum! Du kaufst unwissentlich ein Fahrzeug, welches gestohlen ist. Der rechtmäßige Eigentümer ist 3 Wochen verreist, und weiß nicht das das Fahrzeug entwendet wurde, ergo - keine Fahndung läuft! Du erhälst die selben Unterlagen wie der Wohnmobilkäufer, und lässt den Wagen ohne Probleme zu!

(Fast) alles genauso wie im vorliegenden Fall, Oder? Wer hat jetzt Recht? Wer ist jetzt der Dumme?
 
Der Käufer. An gestohlenen Sachen kann kein gutgläubiger Eigentumserwerb stattfinden. An unterschlagenen schon, da man hier unterstellt, dass der Geschädigte freiwillig den Besitz "aus den Händen gegeben hat".
 
(Fast) alles genauso wie im vorliegenden Fall, Oder? Wer hat jetzt Recht? Wer ist jetzt der Dumme?
Der springende Punkt ist: Als Vermieter gibst Du das Fahrzeug freiwillig raus (=Unterschlagung), als Bestohlener nicht (=Wegnahme). Der Gesetzgeber hat hier die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Die Frage, die hier aufkam, warum es in Zeiten von EDV nich möglich ist, zu prüfen, ob die Fahrgestellnummer schon zugelassen ist, ist naheliegend, löst aber das Dilemma nicht auf. Du machst entweder den einen oder den anderen zum Opfer. Und mal ernsthaft, der geklaute Wagen wird ja nicht zum halben Preis angeboten, nur günstig halt. Ist jetzt jedes Auto mit der Mobile.de Einschätzung 5xgrün, also sehr günstig, ein unterschlagenes?
Das ist doch Bullshit. Du kannst als Käufer sowas i.d.R. nicht erkennen, deswegen funktioniert es ja.
 
wenn Du vorher von so einem Risiko noch nie gehört hast, wie willst Du Dich informieren?
Einfach mal jemanden fragen, der sich damit auskennt. Wie wärs mit einem ortsansässigen Versicherungsmakler?
Wenn ich meine Existenz auf ein selbst geführtes Unternehmen aufbauen will, wär das eines der ersten Gespräche, die ich führen würde.
Die Sicherheitsanforderungen sind aber nicht vergleichbar mit denen z.B. der Bundesbank.
Nun, das ist irgendwie auch normal und nachvollziehbar. Für mich jedenfalls.

Du möchtest verm. auch keine €1.300 für eine Zulassung zahlen, um die Bundsbank-Sicherheit zu finanzieren.
Ist halt nicht alles schwarz weiß und auf schwierige Probleme hat es noch nie einfache Antworten gegeben.
 
Die Frage, die hier aufkam, warum es in Zeiten von EDV nich möglich ist, zu prüfen, ob die Fahrgestellnummer schon zugelassen ist, ist naheliegend, löst aber das Dilemma nicht auf.

Ich denke doch, das hier das Problem liegt. Nur dadurch kann ich den Schwindel unterbinden. Ich glaube aber, dass es so eine Datenbank mit Fahrgestellnummern in der deutschen Zulassung gar nicht gibt.

Du kannst als Käufer sowas i.d.R. nicht erkennen,

Genau, da ist der springende Punkt. Und deswegen ist der Gesetzgeber gefragt, dahingehend eine Lösung zu erarbeiten - meine Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach mal jemanden fragen, der sich damit auskennt. Wie wärs mit einem ortsansässigen Versicherungsmakler?
Wenn ich meine Existenz auf ein selbst geführtes Unternehmen aufbauen will, wär das eines der ersten Gespräche, die ich führen würde.

Nun, das ist irgendwie auch normal und nachvollziehbar. Für mich jedenfalls.

Du möchtest verm. auch keine €1.300 für eine Zulassung zahlen, um die Bundsbank-Sicherheit zu finanzieren.
Ist halt nicht alles schwarz weiß und auf schwierige Probleme hat es noch nie einfache Antworten gegeben.

Sorry, aber so eine Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Irgenwie reden wir aneinander vorbei. ?(
 
Das
Ich denke doch, das hier das Problem liegt. Nur dadurch kann ich den Schwindel unterbinden. Ich glaube aber, dass es so eine Datenbank mit Fahrgestellnummern in der deutschen Zulassung gar nicht gibt.



Genau, da ist der springende Punkt. Und deswegen ist der Gesetzgeber gefragt, dahingehend eine Lösung zu erarbeiten - meine Meinung.

Da ist es aber für den Käufer bereits zu spät, denn den Brief von so einem Gauner wird er erst nach Bezahlung bekommen.
 
Stell doch die Frage mal anders herum! Du kaufst unwissentlich ein Fahrzeug, welches gestohlen ist. Der rechtmäßige Eigentümer ist 3 Wochen verreist, und weiß nicht das das Fahrzeug entwendet wurde, ergo - keine Fahndung läuft! Du erhälst die selben Unterlagen wie der Wohnmobilkäufer, und lässt den Wagen ohne Probleme zu!

Na, bei einem unterschlagenen Fahrzeug sind die originale Zulassungsbescheinigung Teil 1 und zumindest ein Originalschlüssel dabei (oder eben Keylessgo). Das ist bei einem gestohlenen Fahrzeug eher nicht der Fall, so dass man als Käufer eher die Chance hat, einen Diebstahl zu vermuten. Da liegt schon einmal ein nicht unerheblicher Unterschied.

Das war auch nur ironisch gemeint! Die Sicherheitsanforderungen sind aber nicht vergleichbar mit denen z.B. der Bundesbank. Und Tresore sollten für diese Gangster kein Hindernis darstellen.
Dann mach doch mal einen sinnvollen Vorschlag, wie die Blankobriefe verwhrt werden sollen? Unter dem Kopfkissen des Sachbearbeiters? Oder willst du jedes STVA zu Fort Knox aufrüsten. Man sollte mal realistisch bleiben!
 
wenn ich einen Gebrauchtwagen zulassen möchte, dann ist das Fahrzeug entweder noch zugelassen, und in der Zulassung ist die Fahrzeugbrief-Nr. hinterlegt. Auf den Blanko-Briefen sind die Brief-Nrn. schon eingedruckt. Oder bei einem abgemeldeten Fahrzeug liegt der entwertete Fahrzeugschein vor - und dann ist bei Zulassung auch der ursprüngliche Brief mit seiner Nr. hinterlegt.

Ist der Brief voll, wird er entwertet und eine neue Brief-Nr. hinterlegt.

Da fällt doch auf, wenn dann ein gefälschter Brief vorgelegt wird. Das Auto darf gar nicht zugelassen werden.

Selbst wenn der Brief als verloren gemeldet wird, wird er aufgeboten und bei dem Vorbesitzer nachgefragt.

Dann wird doch klar, das an dem Geschäft etwas nicht stimmt.

Ich dachte immer: wer den Brief hat, ist der Eigentümer. Der Brief wird als Sicherungsmittel bei Banken und Leasinggesellschaften hinterlegt.

Fazit für mich: es kann kein gutgläubiger Erwerb stattfinden.

Wo ist mein Denkfehler?
 
Wenn Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 gefälscht werden fällt es möglicherweise zunächst nicht auf. Allerdings sind ja die Nummern von gestohlenen Blankobriefen bekannt, so daß beim Zulassen der Alarm angeht.
 
Nur ändert das alles am Dilemma nix. Das Geld des Käufers ist an den Unterschlager geflossen, sprich weg. Du kannst also maximal noch den Vermieter mit dem blauen Auge davonkommen lassen und dafür dem Käufer den Blattschuss verpassen.

Als Vermieter würde ich 2 Dinge tun, um mein Risiko zu senken:
1. Keine Barzahlung der Miete.
2. Kameras im Büro und auf dem Umstand maximal auffällig hinweisen.
 
@Fire35
Ich glaube, es gibt keine Grenzen, von dem was gefälscht wird. Da sind Schlüssel oder Fahrzeugschein sicher auch kein Problem.

Im o.g. Fall hat der Gauner ja auch nicht den offiziellen Fahrzeugschein verwendet, überlege mal.
 
wenn der gutgläubige Käufer das Auto nicht zugelassen bekommt, nützt ihm das Auto doch auch nix.
 
Als Vermieter würde ich 2 Dinge tun, um mein Risiko zu senken:
1. Keine Barzahlung der Miete.
2. Kameras im Büro und auf dem Umstand maximal auffällig hinweisen.

Ob das ausreicht? EC Karten kann man auch fälschen und vor Kameras haben diese Banden auch keine Hämmungen.
 
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