Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

dyset5

Aktiv-Mitglied
Ort
Lübeck
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
06/2005
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nachgerüstet
Motortuning
nix
Getriebe
Autom.
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Extras
Highline halt...
FIN
WV2ZZZ7HZ5H107...
Hallo liebe Boardmitglieder,

wir haben unseren Dicken im Dezember als Gebrauchtwagen vom :D Vertragshändler gekauft und inzwischen hat sich herausgestellt, dass eben jene Vertragwerkstatt bei den vorangegangenen Inspektionen wiederholt das nicht freigegebene LL III (50700) anstelle des (da ohne Werks-PDF) zu verwendenden LL II (50601) eingefüllt hat. X(X(X(

Ich sag mal so: Wenn ich das als Kunde gemacht hätte, bräuchte man wohl nie wieder das Wort Garantie oder Kulanz in den Mund nehmen. Ich weiß, als VW-Kunde ist man diesbezüglich ja ohnehin Kummer gewohnt. ;(

Der :D hat mir jetzt alles brav bestätigt, scheint das aber damit als erledigt zu betrachten und macht von sich aus keine Anstalten mal über die Konsequenzen dieser Erkenntnis reden. Gut, würde ich an seiner Stelle wohl auch nicht machen. 8)

Der Wagen war/ist aber zu teuer um das auf sich beruhen zu lassen und mit ´ner tickenden Motorzeitbombe rumzufahren, oder? :eek:

Vorweg: Ich erwarte hier keine juristische Rechtsberatung, aber Eure Meinung würde mich schon interessieren. Wie würdet Ihr Euch verhalten?

Ich sehe es als versteckten Mangel bzw. als erheblichen Sachmangel an. Nachbesserung ist ja kaum möglich, also wenn überhaupt neuer Motor. Preisnachlass? Na, ich weiß nicht? Wagen zurückgeben? Als letztes Mittel auch das. Aber dieser Aufwand...

Wir sind echt am Zweifeln, was wir machen sollen. :help::help::help:
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

also der goldsaft 50700 ist lt VW ausdrücklich für dein maschinchen nicht freigegeben. Im Forum gibt es dazu ja eine ganze Reihe Beiträge. Wenn das jetzt Deinen :D nicht juckt würde ich hier umgehend in die "Beweissicherung" treten . Lass Dir bestätigen dass das alles seine Richtigkeit hat (von deinem :D). Kopieen Rechnung etcc pp sind sicherlich hilfreich.
Wenn Du das hast gehst Du direkt auf VWN zu; Dein :D ist damit m.E.nach in der vollen Haftung für den angerichteten Mi..
Wird aber VWN im Zweifelsfall auch nicht jucken; halt wieder mal ein Fall von saudäml....:D.
In diesem Fall musst Du wahrscheinlich einen Anwalt zu Rate ziehen der dich in dem Fall dann ggenüber dem :D vertritt.
GGf. an den Ombusman wenden; das ist ein klassischer Fall von Kurpfusch. Vertrag rückabwickeln...
Frage: wie lange wurde denn der falsche saft eingefüllt; lässt sich das nachvollziehen.
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

Hallo!
Wer weiß welchen Schaden der Motor schon davon getragen hat.....evtl. zeigt der sich erst in weiterer Zukunft?
Falls du ADAC-Mitglied bist, würde ich an deiner Stelle ein kostenloses Rechtsberatungsgespräch bei einem ADAC-Anwalt in Anspruch nehmen und mir aufzählen lassen welche Möglichkeiten du hast und wie du vorgehen solltest.
Viel Erfolg!
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

Die Folgen diskutieren wir gerade in einem anderen Thread. Derzeit sieht die Bilanz so aus:

- Turbolader kaputt
- Nockenwelle kaputt

Evtl. Folgeschäden kennt der Besitzer noch nicht ...

Was auch immer ihr macht, es sollte in jedem Fall der Ventildeckel runter und die Nockenwellen und Kipphebel geprüft werden.
Wenn die eingelaufen sind würde ich auch einem neuen Motor bestehen (wg. Folgeschäden der Metallpartikel im Öl).
Du solltest Dir das selbst ansehen und Fotos vor allem der Nockenwelle machen. Die Fotos kannst Du hier posten - da findet sich
schon jemand, der Dir dann sagt ob die Nockenwelle beschädigt ist.

Gruß, Marcus
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

Hallo zusammen,

interessantes Thema. Aber mal im ernst. Das der :D falsches Öl eingefüllt hat, dürfte ja mal klar sein, hat er ja auch zugegeben.Nur denken wir mal einen Schritt weiter.

Gehen wir mal davon aus, das dyset in nächster Zeit einen Schaden an seinem T5 hat (was natürlich keiner hofft).Wie wird sich unserer Erfahrung her der :D verhalten ???

Ich glaube kaum, dass er eingehstehen wird, dass es an dem falschen Öl liegt. Sicherlich wird es wieder mal darauf hinauslaufen, dass der Kunde (also wir) nachweisen müssen, dass der entstandene Schaden auch wirklich vom falschen Öl kommt.

Ob das wirklich so einfach wird ???

Kann man das dann mit 100 % Sicherheit ?Oder werden dann wieder andere Faktoren vorgeschoben, die den Motorschaden verursacht haben können.....und letztendlich wird nur ein Richter klären, wer für den Schaden grade steht .

Es kann doch wirklich nicht sein, wie so mancher :D, der sich "Qualifiziert" nennt, so Fahrlässig mit unseren teuren Autos umgeht :confused::confused::confused:.

Und wenn dyset aus irgendeinen Grund eine Möglichkeit findet, seinen T5 aufgrund der Tatsachen seinen T5 zurückzugeben, wird der :D sicher nicht das Auto zum Verkauf mit dem Hinweis stellen "Dieses Auto ist längere Zeit mit dem falschen Öl gefahren"
Also greift dann irgendwann der nächste gutgläubige Familienpapa ect, der für sein Premiumfahrzeug lange gespart hat, in die Sche***.

Unglaublich, wenn man da weiter drüber nachdenkt. Ich würde auch versuchen, in diesem Fall den Wagen zurückzugeben.

Viel Glück....und berichte bitte, wie es weitergeht.

Viele Grüße

Frank
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

Völlig richtig - und was noch schlimmer ist: Das ist mit Sicherheit kein Einzelfall - ganz im Gegenteil: Ich vermute das locker 50% der frühen R5 TDI mit dem falschen Öl rumfahren.

Gruß, Marcus
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

:danke: schon mal für Eure ersten Rückmeldungen.

Klar habe ich mir alles schriftlich geben lassen. Das Schreiben vom :D hatte ich schon im Öl-Fred gepostet, aber ich hänge es hier nochmal ran.

Ich bin mir auch sicher, dass später alles mögliche an irgendwelchen Schäden Schuld wäre, nur nicht das falsche Öl.

Ich warte noch auf eine Rückmeldung von VWN (Was passiert wenn ich falsches Öl gefahren bin) und dann werden wir entgültig entscheiden, wie es weitergeht.
 

Anhänge

  • Öl1.pdf
    226 KB · Aufrufe: 405
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

UPDATE: 02.03.2010

So, nachdem auf die erste Anfrage an VWN nur Standard blablabla zurückkam, erfolgte heute auf die zweite konkrete Nachfrage ein freundlicher Anruf (ernstgemeint, die Dame war wirklich hilfsbereit).

Zwar könne Sie mir leider nicht schriftlich bestätigen, dass durch die Verwendung des falschen Öl´s zwangsläufig Schäden am Motor auftreten werden, allerdings wird Sie mir bestätigt, dass das Öl zu keinem Zeitpunkt für den Motor freigegeben war. Die Aussage des :D wäre damit schon mal widerlegt.

Und hier die Nachricht von VWN:

Volkswagen Oelnorm
Fahrgestellnummer: WV2ZZZH7Z5H10xxxx


Sehr geehrter Herr Dxxxxxxxxx,

vielen Dank fuer Ihre Antwort und fuer das angenehme Telefonat.

Bei dem oben genannten Fahrzeug handelt es sich um einen T5 mit einem sogenannten R5 Motor. Fuer diese Motorisierung ist
ausschliesslich das Motorenoel mit der Volkswagennorm 506 01 (SAE 0W-30) freigegeben.

Das Motorenoel mit der Volkswagennorm 507 00 (SAE 5W-30) ist nicht fuer diesen Motor geeignet. Dies war auch in der
Vergangenheit nicht der Fall.

Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne wieder zur
Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen
Ihre Volkswagen Nutzfahrzeuge Kundenbetreuung



Ok, ok. Das ist jetzt noch kein Sieg auf ganzer Linie, aber ich finde schon mal ein Anfang. Meines Erachtens wird es ´eh darauf hinauslaufen, möglichst viele Punkte gegen die Aussagen des :D zu sammeln.

Der :D erhält morgen auch noch mal Post, in dem ich Ihn auffordere zu gewissen Punkte Stellung zu beziehen (u. a. wie konnte das in einem zertifizierten Betrieb passieren und welche Auswirkungen/Folgen sind für den Motor zu erwarten?).

Mal sehen, ob der sich zu einer schriftlichen Äußerung bewegen lässt.


 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

Hi,

das hört sich schonmal gut an. Und auch wieder nicht.

Jetzt könnte Deine Werkstatt Dir schon selber die Garantie ablehnen, wenn etwas am Motor wäre, durch falsches ÖL.
Man man die wissen wie man es macht.

Aber mal ehrlich würde es Dir passieren, würde es heißen "selbst schuld". Hoffentlich hält Deiner ewig. (Obwohl es interressant wäre wie es rechtlich ausgehen würde im Fall des Falles. Ich wünsch das aber keinem.)

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By the way: ich möchte nicht wissen wieviele :D LL3 einfüllen und dann auf der REchnung LL2 auftaucht.

Gruß
M.
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

UPDATE: 10.03.10

Vom :D gibt es leider nichts neues. (hmm? wundert mich das?) Bis zum WE werde ich ihm noch für seine Antwort Zeit geben. In der Zwischenzeit habe ich mal ein bischen weiter recherchiert:

Da ich keinen offensichtlichen Schaden habe (Motor läuft ja), ist es wohl fraglich, ob das unter Sachmangelhaftung fällt. Vermutlich müsste ich einen Schaden (z. B. unüblicher Verschleiß an der Nockenwelle) erstmal nachweisen. Leider bin ich nicht in der Lage einzuschätzen, wie aufwenig das ist. Macht so etwas ein Sachverständiger selber? Oder erstmal in die Werkstatt und dann den zerlegten Motor dem Sachverständigen zeigen? Und die Kosten? Oder kennt jemand hier im Umkreis von Lübeck der mir da weiterhelfen kann?

Außerdem brauchen wir den Wagen täglich. Inzwischen nervt das echt richtig. :mad: Ich kann das fahren (wenn ich denn schon mal darf) gar nicht mehr richtig genießen. Andauernd versucht man in den Motor reinzuhören. War da ein komisches Geräusch? Ist das normal? Läuft er rund oder doch nicht so ganz? Leider habe ich bisher auch keinen direkten Vergleich zu einem anderen T5.

Macht evt. eine Ölanalyse Sinn? Das Öl wurde jetzt ja gerade erst vor ca. 2.000 km auf frisches LL2 gewechselt.
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

Hallo,
zu Deinen Fragen:

- Eine Ölanalyse kann Sinn machen - muss aber nicht. Durch den kürzlichen Ölwechsel sind die meisten Spuren erstmal weg. Höchstens wenn die Nockenwelle schon völlig runter ist, so daß ständig Material ins Öl kommt sieht man vielleicht was.

- Die Nockenwelle ist recht einfach zu prüfen - dazu muss "nur" der Ventildeckel runter. Ich habe jetzt kein Gefühl was man dafür sonst alles abbauen muss, sollte sich aber in Grenzen halten. Ein Schaden an der Nockenwelle ist dann mit blossem Auge sofort sichtbar.

- Allerdings scheint es auch erhöhten Verschleiss an den Hauptlagern der Kurbelwelle durch das falsche Öl zu geben. Dazu muß die Ölwanne runter und ein paar Lagerschalen geöffnet werden. Das ist schon ein größerer Aufwand. Auch hier ist ein evtl. Schaden leicht zu sehen.

Wenn der Motor dadurch irgendeinen Schaden hat, ist das ein klassischer Fehler für Sachmängelhaftung. Die Schädigung ist ja durch das falsche Öl definitiv schon vor Deinem Kauf eingetreten.

Gruß, Marcus
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

Hallo dyset5,
UPDATE: 10.03.10

Vom :D gibt es leider nichts neues. (hmm? wundert mich das?) Bis zum WE werde ich ihm noch für seine Antwort Zeit geben. In der Zwischenzeit habe ich mal ein bischen weiter recherchiert:

Da ich keinen offensichtlichen Schaden habe (Motor läuft ja), ist es wohl fraglich, ob das unter Sachmangelhaftung fällt. Vermutlich müsste ich einen Schaden (z. B. unüblicher Verschleiß an der Nockenwelle) erstmal nachweisen.
IMO ist genau da auch das Problem: Du kannst jetzt nich unmittelbar wegen eines potentiellen Fehlers bzw. eben demnächst möglicherweise auftretenden Motorschadens auf Mangelhaftung gehen, denn erst wenn ein Schaden da ist, gilt es den zu "behandeln". So blöd wie es klingt und auch wenn "es logisch wäre", daß das eintritt. Aber es ist noch nicht eingetreten :evil:

Aber Du solltest genau wie Markus schrieb, die Prüfung vornehmen lassen. Wenn es im Ansatz was zu sehen gibt, hast Du schon die halbe Miete und auch die Kosten für diese Prüfung gehen dann in die ggf. prozesuale Regelung... kommt nix raus, hast Du entgeltlich eine Beruhigung erhalte, daß den Bus Glück hatte. Vielleicht kann man den :D dann wenigstens insoweit mit ins Boot nehmen, daß er Deinen Aufwendungen entsprechend die nächsten Arbeiten gegenrechnet :rolleyes:

Bin gespannt... denn Dein Vorgang paßt irgendwie reziprok zu dem hier: http://www.t5-board.de/board/t5-news-infos-und-diskussionen/46878-service-400-km-und-jetzt.html

Sprich: Wenn unsereins durch Eigenanlieferung sicherstellen will, DAS es das richtige Öl ist, dann zieht sich der :D zurück. Also ich raff's mal wieder überhaupt nicht, wer hier zum Doc muß :mad:

Bis später,
Henry
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

Hallo zusammen,

ich danke Euch hierfür und werde dieses Thema mit Interesse verfolgen, da ich gerade in genau derselben Situation stecke. Allerdings habe ich mit dem Verursacher noch nicht gesprochen, da es eine aufgesuchte Werkstatt vom Vorbesitzer war und durch meinen Verkäufer kein Ölwechsel vorgenommen wurde, da dieser 1000km vor dem Eigentumswechsel vollzogen wurde. Dieser sagte mir jedoch, dass ich mit der Produktbegleitung von VW Kontakt aufnehmen soll, was ich gestern per Mail getan habe und auf eine Antwort warte. Diese wird aber mit Sicherheit so wie hier schon geschrieben ausfallen.
In bin gespannt und werde die Tage meinen familieninternen Sachverständigen in die Sache einbeziehen.
Wünsche uns allen Glück in der Angelegenheit. Man sollte auch mal drüber nachdenken, ob man eine konzentrierte Anfrage an den ADAC stellt, denn aus einer starken Gemeinschaft heraus dürfte der Druck größer sein, als bei einem Alleingang.


So long,
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

Schade, das ganze läuft hier irgendwie auf zu vielen Parallelthreads. Für mich ist aber dieses hier aufgrund der treffenden Überschrift am interessantesten.

Daher teile ich hier mit, dass ich soeben im ADAC eine Anfrage an die Rechtsabteilung gestartet habe und möchte den Wortlaut hier kundtun:

Guten Tag,

im Internet wird an verschiedenen Stellen, für mich konkret hier:
http://www.t5-board.de/board/t5-maengel-loesungen/29765-falsches-longlife-ol-nun-new-post.html

und hier:

http://www.t5-board.de/board/t5-new...nen/47144-falsches-ol-sachmangel-und-nun.html

eine Diskussion geführt, die sich um durch VW-Werkstätten falsch durchgeführte Inspektionen dreht. Und zwar liegt bei älteren Motoren der Serie R5 und R10 ohne DPF (T5 und Touareg) die Eigenschaft vor, dass diese ausdrücklich das Öl der Norm 506.01 benötigen und die Norm 507.01 ausgeschlossen wird. Dies ist offenbar vielen Werkstätten nicht bekannt und es wird oftmals das nicht freigegebene Öl eingefüllt. Ob dadurch nun tatsächlich Schäden erfolgt sind, kann natürlich als Laie nicht klar eingeschätzt werden, zumindest wird es behauptet oder in Zusammenhang gebracht.

In diesem Forum scheint es eine große Anzahl an Geschädigter zu geben und außerhalb mit Sicherheit eine noch größere Anzahl an Besitzern, denen der Umstand gar nicht bekannt ist. Möglicherweise sind diese aber bereits geschädigt worden, ohne dass jemals der Zusammenhang zum Öl bekannt wurde.

Ich möchte für mich, aber auch für unsere Gemeinschaft, eine Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit schaffen.
Ich denke, dies hier reicht erstmal als Grundinformation aus. Ich stehe aber jederzeit gerne für weitere Auskünfte oder Vermittlungen im Forum bereit, obgleich ich gerade erst von dieser Sache betroffen bin und mich mit der Materie nicht auskenne. Ich verspreche mir allerdings davon, einen Hinweis bzw. eine Hilfestellung zu bekommen, wie wir uns am besten als starke Gemeinschaft zumindest dahingehend durchsetzen, dass die Voraussetzungen geprüft werden und wir am Ende nicht auf möglichen Schäden sitzen bleiben.

Ein Schreiber im Forum sagte ganz treffend: "Ich sag mal so: Wenn ich das als Kunde gemacht hätte, bräuchte man wohl nie wieder das Wort Garantie oder Kulanz in den Mund nehmen." Es kann daher nicht sein, dass VW oder deren Vertretungen sich so etwas leisten kann und der arglose Kunde drunter leidet.


In hoffnungsvoller Erwartung verbleibe ich, stellvertretend auch für unsere Gemeinschaft

Vielleicht sollten wir mal zusammen überlegen, wie wir uns hier mal geordnet als "Geschädigte" zusammen finden können, damit wir auch über eine Größenordnung argumentieren können. Hat da jemand eine Idee, ob wir das in einer Art Umfrage oder in einem gesonderten Thread hinkriegen. Leider muss ich hier erstmal beenden, habe gleich noch einen anderen Termin.
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

Lies einfach meine Beiträge in dem anderen Thread! Wir sollten doch der Übersicht halber bei einem Thread bleiben.
ein Sachmangel dürfte das nicht sein, steht im BLGB was ein Sachmangel ist.
Die Frage ist doch einfach die, wer hat schon nach einem Motorschaden-Pleul die Lagerschalen überprüfen lassen?
Wenn bei mir nicht der hohe Ölverbrauch gewesen wäre, hätte doch keiner die Pleullager geöffnet, sondern es hätte irgend wann gekracht.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

Hallo Werner,

hab ich doch schon, danke. Ich habe allerdings leider mittlerweile den Überblick verloren, was hier genau in welchem Thread steht. Meiner Meinung nach ist halt dieser hier der, der es für meine Begriffe am besten trifft, denn es geht mir um die Frage, ob ein "Sachmangel" vorliegt und sich daraus Rechte für uns ergeben. Das ist keine Frage, die hier diskutiert werden kann / muss / soll. Da kann jeder seine Meinung zu haben, aber Meinungen bringen einen nicht wirklich weiter. Ich habe den Standpunkt, dass dies rechtlich geprüft werden muss und wir uns Gedanken machen sollten, wer uns dabei am besten helfen kann und wie wir das am sinnvollsten organisieren. Sollte das hier nicht auf Resonanz stoßen, ist es mir auch recht, dann sammel´ ich mir die Sachen selbst zusammen.

Was ich erreichen will: man soll mir entweder ein Gutachten eines unbefangenen und außenstehenden Sachverständigen zeigen, wo glaubhaft versichert wird, dass das 507 im alten R5-Motor keinen Schaden anrichtet.
Sollte dies nicht möglich sein, werde ich drauf hinwirken, dass mir zum einen das richtige Öl eingefüllt wird und zum anderen ein Sachverständiger den Motor daraufhin untersucht, dass diese Fehlbefüllung keinerlei Schäden verursacht hat.
Diesen Weg würde ich ggfls. durch meine Rechtschutzversicherung prüfen lassen, ob sie mitzieht.

Allerdings denke ich, dass bei der Anzahl der Beschwerdeführer hier doch eine konzentrierte Maßnahme geprüft werden sollte. Sollten wir z.B. die Rechtsabteilung eines Automobilclubs angeworfen bekommen, würde das mit Sicherheit unsere Position stärken, zumal hier vielleicht auch noch ein medialer Druck entstehen könnte. Es gilt ja auch die Frage zu klären, wo der Fehler liegt. Hat VW seine Vertretungen nicht ausreichend informiert, oder haben die Werkstätten gepennt oder gar vorsätzlich gehandelt, weil sie sich für wenige Kunden nicht noch ein Fass mit seltenem Öl bevorraten wollten. Gegen VW könnte man geschlossen vorgehen, gegen den ausführenden Betrieb nur jeder für sich. Da wäre es aber doch gut, wenn man sich auf ein Urteil stützen könnte.

Haben wir hier nicht auch einen Rechtsanwalt in unseren Kreisen? Leider muss ich jetzt zum Dienst und kann daher nicht danach suchen.
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

Hm, Du hast Deinen Beitrag editiert, nach dem ich meinen verfasst hatte. Habe ich aber trotzdem noch gelesen, daher:

§ 434 BGB
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Abs. 2 sagt hier also aus, dass serwohl ein Sachmangel vorliegen kann, wenn eine Montage unsachgemäß ausgeführt wurde. Das die Montageanleitung fehlerfrei war, sprich die Vorgabe von VW, davon gehe ich erstmal aus.

Das ist ja was ich meine. Wir brauchen hier nicht zu spekulieren. Damit sollten sich Leute beschäftigen, die sich tiefgründig mit der Materie auskennen. Dass es einen Anfangsverdacht gibt, dass ist doch unstrittig, also sollten wir ein Verfahren hinsichtlich der Prüfung anregen, wie man einen akzeptablen Zustand für uns herstellen kann. Über rechtlich Kleingedrucktes können sich dann andere den Kopf zerbrechen. Ich weiß nicht, warum wir uns das hier gegenseitig kaputt reden sollten.

Ich danke Dir jedenfalls für den Hinweis auf den passenden Paragraphen.
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

UPDATE: 16.03.10

Wichtigste Erkenntnis: Das Board funktioniert wieder. =)
Das war es dann aber auch schon mit den guten Nachrichten :(
Glücklicherweise gibt es aber auch keine wirklich schlechten Nachrichten. :)

Vom :D gibt es weiterhin nix neues, also geht morgen ein Schreiben an die Gesamtgeschäftsführer der Gruppe raus. Beim letzten mal hat es genau zwei Tage gedauert, bis der zuständige Niederlassungsleiter dann geantwortet hat. Mal sehen was es dieses mal bringt und ob sich jetzt vielleicht mal eine kompetente und nicht lediglich nur zuständige Person der Sache annimmt.

Ich finde es reichlich unverschämt, dass die nun zum wiederholten Mal auf konkrete Fragen einfach nicht antworten und sich tot stellen. Ich bin nicht ganz sicher was die damit bezwecken, aber ich werte es mal so, dass der Koffer mit den Ausreden so langsam ausgeräumt ist.

Den Ansatz des Sachmangelhaftung finde ich übrigens trotz des nicht offensichtlichen Schadens doch nicht mehr ganz so aussichtslos, allerdings würde ich dabei eher auf folgenden Punkt abzielen: "...Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers...erwarten kann". Ich habe vom Verkäufer einen checkheftgepflegten Wagen gekauft, allerdings wurden die Inspektionen (Montagen) nicht ordnungsgemäß ausgeführt, so dass mir der Hersteller der Ware u. U. Garantie und Kulanz verweigern wird.

Übrigens schönen Gruß und Dank an chili für die moralische Unterstützung am T5-Boardlosen Wochenende.:pro::danke:
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

Hi Leidensgenosse!

Hast´e den anderen Thread hier auch verfolgt? `Ne spannende Story meinerseits. Ein klein wenig anders gelagert als Deiner, aber im Wesentlichen das Gleiche.
Ich sehe den Sachmangel aus dem gleichen Grund gegeben, nur den Nachweis darüber zu führen, fällt mir derzeit noch schwer, weil die Werkstatt den Flyer in Frage stellt. Aber wie gesagt, steht detaillierter im anderen Thread. Und wenn Du möchtest, das beste noch unter der Ladentheke, sprich per Mail
 
AW: Falsches Öl = Sachmangel? Und nun???

Hi Leute...

ich glaube, einen Anwalt gibt es hier nicht unter den "aktivsten" Boardies...

Gruppendruck: hört sich gut an, macht auch Sinn! Aber einer muss der Vorreiter sein. Alle anderen müssen sich anschließen.
@dobbie: Ich würde wie folgt vorgehen:

1. Rechtschutzversicherung abklären
2. Anwalt über ADAC oder aus eigener Empfehlung suchen
3. gegen den Verkäufer vorgehen
4. Thread starten / Teilnahme Rechtstreit/Sammelklage gegen ... ja, gegen wen eigentlich? Wahrscheinlich ist es immer ein anderer Verkäufer, an den sich der Anspruch stellt? Hm, Mist... Sackgasse...
5. Gibt es eventuell schon bis zuende durchgefochtene Rechtsstreite, in denen ein Urteil ergangen ist?

sorry, bin abgedriftet...
 
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