dyset5
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Lübeck
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 06/2005
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- nachgerüstet
- Motortuning
- nix
- Getriebe
- Autom.
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Highline
- Extras
- Highline halt...
- FIN
- WV2ZZZ7HZ5H107...
Hallo liebe Boardmitglieder,
wir haben unseren Dicken im Dezember als Gebrauchtwagen vom Vertragshändler gekauft und inzwischen hat sich herausgestellt, dass eben jene Vertragwerkstatt bei den vorangegangenen Inspektionen wiederholt das nicht freigegebene LL III (50700) anstelle des (da ohne Werks-PDF) zu verwendenden LL II (50601) eingefüllt hat.
Ich sag mal so: Wenn ich das als Kunde gemacht hätte, bräuchte man wohl nie wieder das Wort Garantie oder Kulanz in den Mund nehmen. Ich weiß, als VW-Kunde ist man diesbezüglich ja ohnehin Kummer gewohnt.
Der hat mir jetzt alles brav bestätigt, scheint das aber damit als erledigt zu betrachten und macht von sich aus keine Anstalten mal über die Konsequenzen dieser Erkenntnis reden. Gut, würde ich an seiner Stelle wohl auch nicht machen.
Der Wagen war/ist aber zu teuer um das auf sich beruhen zu lassen und mit ´ner tickenden Motorzeitbombe rumzufahren, oder?
Vorweg: Ich erwarte hier keine juristische Rechtsberatung, aber Eure Meinung würde mich schon interessieren. Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Ich sehe es als versteckten Mangel bzw. als erheblichen Sachmangel an. Nachbesserung ist ja kaum möglich, also wenn überhaupt neuer Motor. Preisnachlass? Na, ich weiß nicht? Wagen zurückgeben? Als letztes Mittel auch das. Aber dieser Aufwand...
Wir sind echt am Zweifeln, was wir machen sollen.
wir haben unseren Dicken im Dezember als Gebrauchtwagen vom Vertragshändler gekauft und inzwischen hat sich herausgestellt, dass eben jene Vertragwerkstatt bei den vorangegangenen Inspektionen wiederholt das nicht freigegebene LL III (50700) anstelle des (da ohne Werks-PDF) zu verwendenden LL II (50601) eingefüllt hat.
Ich sag mal so: Wenn ich das als Kunde gemacht hätte, bräuchte man wohl nie wieder das Wort Garantie oder Kulanz in den Mund nehmen. Ich weiß, als VW-Kunde ist man diesbezüglich ja ohnehin Kummer gewohnt.
Der hat mir jetzt alles brav bestätigt, scheint das aber damit als erledigt zu betrachten und macht von sich aus keine Anstalten mal über die Konsequenzen dieser Erkenntnis reden. Gut, würde ich an seiner Stelle wohl auch nicht machen.
Der Wagen war/ist aber zu teuer um das auf sich beruhen zu lassen und mit ´ner tickenden Motorzeitbombe rumzufahren, oder?
Vorweg: Ich erwarte hier keine juristische Rechtsberatung, aber Eure Meinung würde mich schon interessieren. Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Ich sehe es als versteckten Mangel bzw. als erheblichen Sachmangel an. Nachbesserung ist ja kaum möglich, also wenn überhaupt neuer Motor. Preisnachlass? Na, ich weiß nicht? Wagen zurückgeben? Als letztes Mittel auch das. Aber dieser Aufwand...
Wir sind echt am Zweifeln, was wir machen sollen.