Sektglas
Jung-Mitglied
- Ort
- Schweiz
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 10.10.2008
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Highline
- Radio / Navi
- RNS-2 CD+Sound
- Umbauten / Tuning
- ABT Komplett
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HMC11 / BPC Motor
Guten Tag ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Bei mir handelt es sich um ein defektes ZMS welches bei mir im Leerlauf ein starkes ruckeln im Fahrzeug verursacht.
Meiner Meinung nach muss das Autohaus welches mir den T5 2.5 TDI Multivan BJ 08 verkauft hat, diesen Schaden über die Sachmängelhaftung kostenfrei reparieren.
Leider ist das Autohaus anderer Meinung und ich habe mich an meinem Rechtsanwalt gewandt. Meine Rechtsschutzversicherung hat mir ein vorläufiges Kostendach von 1500€ angegeben.
Daraus muss Rechtsanwalt und Gutachter bezahlt werden.
Ich bin nun auf der Suche nach einem Gutachter der sich mit diesem bekannten Problem bereits auskennt und mir ein Kostenvoranschlag anbieten kann.
Damit ich um eine Kostendacherhöhung bitten kann falls es teurer wird.
Aus diversen Foren weiß ich, dass es bereits Gerichtsurteile wegen dem defekten ZMS von VW und Audi gibt.
Bisher bin ich noch nicht an das Gerichtsurteil des Landgerichts Wiesbaden Az. 9 O 113/06 gelangt.
Daraus müsste man doch den Gutachter von damals herausfinden können.
Bei mir handelt es sich um ein defektes ZMS welches bei mir im Leerlauf ein starkes ruckeln im Fahrzeug verursacht.
Meiner Meinung nach muss das Autohaus welches mir den T5 2.5 TDI Multivan BJ 08 verkauft hat, diesen Schaden über die Sachmängelhaftung kostenfrei reparieren.
Leider ist das Autohaus anderer Meinung und ich habe mich an meinem Rechtsanwalt gewandt. Meine Rechtsschutzversicherung hat mir ein vorläufiges Kostendach von 1500€ angegeben.
Daraus muss Rechtsanwalt und Gutachter bezahlt werden.
Ich bin nun auf der Suche nach einem Gutachter der sich mit diesem bekannten Problem bereits auskennt und mir ein Kostenvoranschlag anbieten kann.
Damit ich um eine Kostendacherhöhung bitten kann falls es teurer wird.
Aus diversen Foren weiß ich, dass es bereits Gerichtsurteile wegen dem defekten ZMS von VW und Audi gibt.
Bisher bin ich noch nicht an das Gerichtsurteil des Landgerichts Wiesbaden Az. 9 O 113/06 gelangt.
Daraus müsste man doch den Gutachter von damals herausfinden können.