flikka
Jung-Mitglied
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 09.2006
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Highline
- Extras
- 17"-Fahrwerk; AHK abnehmbar; WWZH mit FB
- Umbauten / Tuning
- keine
Ein Hallo an die Mitglieder des Forums,
seit kurzem (Ende April) bin ich auch stolzer Besitzer eines gebrauchten T5.
Nur zwei Wochen nach Kauf vom Gebrauchtwagenhändler stellte ich jedoch gleich mehrere Probleme fest, welche ich hier anführen möchte, in der Hoffnung, ihr könnt mir vielleicht etwas aus der Patsche helfen oder zumindest moralische Unterstützung leisten.
- das Spiegelglas des linken Aussenspiegels "flattert" bei Geschwindigkeiten über viell. 60km/h
- die Innenverkleidung an A- und B-Säule auf der Fahrerseite ist nicht an allen Stellen fest und lässt sich auch nicht durch Andrücken in die entsprechende Position drücken
- zu guter Letzt fiel bei einer Fahrt die rote Abdeckung der dritten Bremsleuchte heraus und zerbrach auf der Straße
Meinem Verkäufer schilderte ich die Schäden und bat um Problemlösung im Rahmen der Gewährleistung. Dieser lehnte jedoch ab und teilte mir mit, dass er ein Fremdverschuilden bei der Bremsleuchte nicht ausschließen kann und ich somit die Kosten zu tragen hätte.
Das Spiegelflattern wäre ein T5-typisches Problem und auch mit dem Tausch des Glases nicht zu beheben. Bei den Verkleidungen würden sie mir neue Clipse verbauen, wenn ich dies wünsche.
Meinen Kenntnissen nach, ist der Händler in der Gewährleistungspflicht. In den ersten 6 Monaten nimmt man zugunsten des Käufers an, dass die Mängel bereits bei Kauf bestanden.
Das Problem ist nun, wie setzte ich meine Rechte durch, wenn sich der Händler weigert? Schließlich kann ich nicht ewig mit offener Heckklappe herumfahren (Regen etc).
Kann ich ihm hier eine Frist setzen und danach die Sachen in Ordnung bringen lassen und ihn mit der Rechnung konfrontieren (Stichwort notfalls Mahnververfahren)?
Oder würdet ihr einen Rechtsanwalt hinzuziehen?
Fraglich ist ja, ob sich dieser Ärger letztlich lohnt?
Ärgerlich für mich ist zudem die Kommunikation mit dem Händler. Anfang letzter Woche schilderte ich ihm die Schäden und diese Woche hatten wir mehrfachen Mailkontakt ohne bisher eine Lösung gefunden zu haben.
Hinzu kommt, dass der Händler ca 100km weiter weg ist und ich nicht mal auf die Schnelle vorbei fahren kann, um das persönliche Gespräch zu suchen.
An einer gütlichen Einigung bin ich nämlich schon interessiert, will mich aber auch nicht über den Tisch ziehen lassen.
Habt Ihr einen Rat für mich, wie ich mich ggü dem Verkäufer am Besten verhalte?
Oder wie ich das Spiegelflattern und die lose Verkleidung selbst behen kann?
Müssen eigentlich beim Wechsel der Bremsleuchte die Clipse der Heckklappeninnenverkleidung ersetzt werden, um eine anständige Befestigung zu gewährleisten? (Nur für den Fall der Selbsthilfe)
Vielen Dank
Grüsse Flikka
seit kurzem (Ende April) bin ich auch stolzer Besitzer eines gebrauchten T5.
Nur zwei Wochen nach Kauf vom Gebrauchtwagenhändler stellte ich jedoch gleich mehrere Probleme fest, welche ich hier anführen möchte, in der Hoffnung, ihr könnt mir vielleicht etwas aus der Patsche helfen oder zumindest moralische Unterstützung leisten.
- das Spiegelglas des linken Aussenspiegels "flattert" bei Geschwindigkeiten über viell. 60km/h
- die Innenverkleidung an A- und B-Säule auf der Fahrerseite ist nicht an allen Stellen fest und lässt sich auch nicht durch Andrücken in die entsprechende Position drücken
- zu guter Letzt fiel bei einer Fahrt die rote Abdeckung der dritten Bremsleuchte heraus und zerbrach auf der Straße
Meinem Verkäufer schilderte ich die Schäden und bat um Problemlösung im Rahmen der Gewährleistung. Dieser lehnte jedoch ab und teilte mir mit, dass er ein Fremdverschuilden bei der Bremsleuchte nicht ausschließen kann und ich somit die Kosten zu tragen hätte.
Das Spiegelflattern wäre ein T5-typisches Problem und auch mit dem Tausch des Glases nicht zu beheben. Bei den Verkleidungen würden sie mir neue Clipse verbauen, wenn ich dies wünsche.
Meinen Kenntnissen nach, ist der Händler in der Gewährleistungspflicht. In den ersten 6 Monaten nimmt man zugunsten des Käufers an, dass die Mängel bereits bei Kauf bestanden.
Das Problem ist nun, wie setzte ich meine Rechte durch, wenn sich der Händler weigert? Schließlich kann ich nicht ewig mit offener Heckklappe herumfahren (Regen etc).
Kann ich ihm hier eine Frist setzen und danach die Sachen in Ordnung bringen lassen und ihn mit der Rechnung konfrontieren (Stichwort notfalls Mahnververfahren)?
Oder würdet ihr einen Rechtsanwalt hinzuziehen?
Fraglich ist ja, ob sich dieser Ärger letztlich lohnt?
Ärgerlich für mich ist zudem die Kommunikation mit dem Händler. Anfang letzter Woche schilderte ich ihm die Schäden und diese Woche hatten wir mehrfachen Mailkontakt ohne bisher eine Lösung gefunden zu haben.
Hinzu kommt, dass der Händler ca 100km weiter weg ist und ich nicht mal auf die Schnelle vorbei fahren kann, um das persönliche Gespräch zu suchen.
An einer gütlichen Einigung bin ich nämlich schon interessiert, will mich aber auch nicht über den Tisch ziehen lassen.
Habt Ihr einen Rat für mich, wie ich mich ggü dem Verkäufer am Besten verhalte?
Oder wie ich das Spiegelflattern und die lose Verkleidung selbst behen kann?
Müssen eigentlich beim Wechsel der Bremsleuchte die Clipse der Heckklappeninnenverkleidung ersetzt werden, um eine anständige Befestigung zu gewährleisten? (Nur für den Fall der Selbsthilfe)
Vielen Dank
Grüsse Flikka