BGH-Gutachten stärkt Kunden: Richter werten VW Manipulation als Sachmangel

wie lange sich VW noch gegen ein BGH Urteil wehren kann

Moin,

und da wären wir sogleich bei der Notwendigkeit, keine falschen Schlüsse zu ziehen:
Es ist kein Urteil, was der BGH da veröffentlicht hat, sondern ein "Hinweisbeschluß"...

Im Grund eine Art "Richtungsanzeige" wohin die Reise (und spätere Urteile) gehen können...

Es gibt noch kein endgültiges Urteil, auch die "myRight" Klage ist zunächst in BS abgewiesen worden, aber als revisionszulässig vor dem BGH...

immer den Ball flachhalten...
 
Moin,
der Ball ist flach. Was genau an meinem Kommentar zu dem Artikel ist nicht korrekt?
Momentan schließt VW Vergleiche, um ein Urteil vor dem BGH zu verhindern.
 
der Ball ist flach

Moin,
Deiner mag es sein, die Erfahrungen mit Missverständnissen in dem Reizthema "Diesel..."(inclusive Folgeerscheinungen: Softwareupdate, Lieferfristen, Schadstoffeinstufung, Motor-Getriebe-Restriktionen...) zeigen aber deutlich, daß es viele Leute gibt, die ohne näher nachzulesen, aus dem Hinweisbeschluß berichthalber ein Urteil machen, wenn es die Formulierung ggf. hergibt.

Wir haben in diesem Kontext mehr als genug Negativbeispiele...
 
Ok, ich hätte tatsächlich den ersten Satz des Titels mit in die Überschrift mit aufnehmen sollen. Magst du das bitte ändern? Danke!
 
Die Abschalteinrichtung ist also ein Sachmangel, schön.
Wie das mit Sachmängeln läuft, darf jeder selbst beim Thema „Gewährleistung“ nachschlagen.

Freue mich schon auf den ersten Thread zum Thema Softwareupdate MSG deswegen...

Gruß
 
Hallo,

....das mit dem rechts überholen war ich =)=)=)

Ich kann diesen Richter Sprüchen nicht viel abgewinnen solange bis da was höchst Richterliches endgültiges vorliegt.
Die ganze Aktion von Myright ist da das beste Beispiel - als große Sammelklage gestartet und nun so ein Reinfall.

Es bleibt bei allen Aktionen im Moment ein ganz übler Beigeschmack, als wie wenn da einige sehr tief in anderen Leuten`s Ar..... stecken.

Ich hatte mich mit meinen Audi´s da mal eingetragen - bis da dann mal was zu erwarten wäre, bin ich vermutlich lange eingeäschert oder gehe
den Mutti´s in der Pflegeeinrichtung auf den Senkel.
Es ist eine Schande, was hier bei uns abgeht.

Gerade im www gelesen - VW hat trotz den ganzen Abgas Baustellen 17 Milliarden Gewinn gemacht - ich könnte mir vorstellen, das die sich
in der Zentrale etwas über uns lustig machen.

Gruß
Claus
 
Die 17 Mrd. haben mich auch gewundert, weil es ja angeblich bei Audi momentan Probleme gibt. Die werden schon den 30 Mrd. hinterher trauern, die das bisher gekostet hat.
 
Die 17 Mrd. haben mich auch gewundert, weil es ja angeblich bei Audi momentan Probleme gibt. Die werden schon den 30 Mrd. hinterher trauern, die das bisher gekostet hat.
30 Mrd. hat es ja nicht VW gekostet. Kreative Steuergestaltung führt ja dazu, dass da ein Teil von der Steuerzahler trägt.
Und man hat uns immer den Sozialismus vorgehalten...
:D
 
30 Mrd. hat es ja nicht VW gekostet. Kreative Steuergestaltung führt ja dazu, dass da ein Teil von der Steuerzahler trägt.
Und man hat uns immer den Sozialismus vorgehalten...
:D
Mach mal bitte den Erklärbär. Warum trägt der Steuerzahler die Strafe an VW?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine kurze Frage, ob ich es rechtlich korreteinordne.
Wenn ein Mangel besteht und der Händler/ Hersteller eben diesen behebt, gilt das Produkt als mangelfrei, richtig?

Wenn ich das also richtig einschätze, dann bringt dieser Hinweisbeschluss am Ende gar nichts. Weil durch das Update gilt der Mangel ja als geheilt und den Kunden steht dementsprechend nichts zu.
Aber klar, ein Restrisiko/ Resthoffnung bleibt. Bis zu einem BGH-Urteil werden die geschlossenen Vergleiche also womöglich teurer für VW.
 
Es gibt ein Urteil.

Moin,

ja und ein Bärendienst für VW ist es gefühlt auch. Zum einen ist die Nutzungsentschädigung anzurechnen, damit wird der reine Zwecknutzen des Fahrzeuges dem Kunden aufgebürdet.
Die Gruppe derer, auf die das zutrifft, ist deutlich kleiner, als jene der Musterfeststellungsklagenden (die davon mal nix haben..).

Und zu guter Letzt nimmt VW zwar das Fahrzeug zurück, der Kunde bekommt ein neues, womöglich sogar mit staatlichem (Corona-)Anreiz (Finanziert vom Steuerzahler, nicht von VW) und VW kann den Wagen dann ja als Gebraucht mit aktueller (legaler) Software unter die Leute bringen...

Eine Aussage im Urteil
Der Bundesgerichtshof stellte nun fest, VW habe eine gezielte Täuschungsstrategie angewandt. Das Verhalten des Konzerns sei als "sittenwidrig zu qualifizieren"
bleibt sanktionshalber fast ungewürdigt.

Da bekommt jeder Einzelhändler mehr Ärger, wenn er seine Waagen manipuliert und nur für die Nacheichung korrekt anzeigen läßt ...dann ist es keine gezielte Täuschungsstrategie mehr, sondern "arglistige Täuschung"...
 
Verstehe ich auch nicht. Gezielt ist für mich Vorsatz und bei Sittenwidrigkeit wäre der Vertrag einfach nichtig von Anfang an. Warum daher die Nutzungsentschädigung? Mal den Wortlaut des Urteils abwarten.

Vielleicht geht da strafrechtlich noch was?
 
Zurück
Oben