Aktion 23T8

Naja, das ist leider kein Wunschkonzert.
Als ich ablehnte, wurde mir direkt mit einer Zwangsstilllegung gedroht, spätestens beim nächsten TÜV. Bin jetzt auch mit DSG Service dran, versuche was schriftlich an den Händler zu übergeben, das ich ausdrücklich verbiete dieses Update durchzuführen.
 
Hallo zusammen,

meinerseits keine nennenswerte Neuerungen.
Lediglich, dass sich gelegentlich neue Effekte ein, bzw. abstellen.

Das Wichtigste ist die Entschlossenheit sein Recht zu erstreiten
mit Hilfe entsprechender Anwälte, die per Internetrecherche
für speziell diese Angelegenheiten ihre Dienste anbieten.
Der erste Beratungstermin per Telefon sollte kostenfrei sein.
Danach sollte die Kostenübernahme der Versicherung erfolgen.
Selbst wenn die nicht adhoc erfolgt, weitermachen.

Über die Erfolge wird wenig oder nicht berichtet, da fast immer
eine Schweigevereinbarung Bestandteil eines Vergleiches ist,
der auf den ersten Schlag fast immer das beinhaltet, was der/die
Geschädigte als angemessene Entschädigung, Neulieferung mit
Anrechnung der bisherigen Nutzung oder ohne, eingeklagt hat.

Aktuell sind es nur wenige Versicherungen, die die Übernahmeer-
klärung der Kosten aus dem versicherten Rechtsschutz hinaus-
zögern. Also bitte, keine falsche Bescheidenheit oder Scheu.

An die Herren und Damen der VW AG die hier jetzt mitlesen:
Eine Sonderzahlung in Höhe von 100.000,- € auf mein Konto würde
mich wieder zum Markenbotschafter der VW mutieren lassen.

Alles weitere später, wenn Fakten geschaffen sind.

@Jens Bochmann
Hallo Jens, hol dir bitte Hilfe, ohne Anwalt geht leider nichts.
Keine Sammelklagerei, wenig erfolgversprechend.
Unsere Fahrzeuge sind nicht für das Update vorgesehen,
jedoch hat VW geglaubt achsiales Spiel ZMS per Software repa-
rieren zu können, weil sich der Ölverbrauch ja auch per Software
werksseitig einstellen lässt.
 
Hallo,

habe heute einen Service- und HU-Termin beim :D vereinbart (und erneuter Blumenkohl-Befall am Dach sowie Vibrieren ab ca. 110 km/h bemängelt), da wurde ich auch über "23T8 W-Update Motor- und Getriebesteuergerät (27.02.2017)" informiert.

Wie kann ich denn feststellen, ob mein Fzg. wirklich "betroffen" ist (WANN ist es da überhaupt?), oder ob VW einfach nur einen Rundumschlag macht bei alle Autos, die zur Werkstatt kommen?
Der Bearbeiter hat mir versichert, dass ich die Information über die Notwendigkeit der Aktion auch noch per Post schriftlich bekommen würde.......

Gruss
Dirk
 
Hallo Foristen!

Bei mir wurde Anfang Juli dieses Update nun auch aufgespielt. Wohlgemerkt ohne vorherige Informationen hierzu und ohne meine Zustimmung. Die Mitteilung erfolgte bei der Abholung. Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass ich wiederholt einen späten Schaltzeitpunkt des DSG reklamiert hatte. Nach einem Kaltstart drehte der 1. Gang bis 2.400 U/Min, bevor der 2. Gang eingelegt wird. Dies ist nach meiner Kenntnis Auslöser eines erhöhten Verschleiß'. Aus dieser Reklamation leitet der :)Serviceberater nun meine Zustimmung zum Update ab.

Seit der Aktion "23T8" schaltet das DSG aber nicht nur, wie in der VW- internen Information beschrieben, im 6./7. Gang anders, sondern in allen Gängen. Ich versuche mit dem Bulli defensiv zu fahren, habe aber seit dem Update einen um 0,5 bis 1,0 Liter/ 100km höheren Verbrauch, verursacht durch späteres Hochschalten.

Kann Jemand von Euch diesen Mehrverbrauch als Folge des Updates bestätigen? Zudem stellt sich mir die Frage, ob hinter diesem einfachen Update- Grund nicht erheblich mehr steckt...

Vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse und der Dieselproblematik kann ich nur warnen: kein Update zulassen!
 
Hallo,

Betrifft den 23T8 auch die Fahrzeuge mit Schaltgetriebe?

Grüsse

Lukov
 
Hallo Samba,
auch ich habe einen höheren Verbrauch nach dem Update. Geht eher gegen 1L/100km. Ich finde aber nicht, dass das DSG anders schaltet.
Gruß
Michael
 
Ich bin absolut zufrieden mit dem im letzen Service durchgeführten Update 23T8 auf meinem T5 California BJ2015 140PS (Schweiz). Es wurde ohne Rückfrage anlässlich des 20k Services durchgeführt. Ich musste unterschreiben, dass ich es zur Kenntnis genommen habe...

Das DSG schaltet einen kleinen Tick früher runter (Last- und Drehzahlabhängig), dadurch ist das nervige Dröhnen weg, welches früher bei ca. 1050 1/min un leicht Gas geben auftrat. Getriebe schaltet jetzt lebendiger und Motor dreht im optimaleren Drehzahlbereich. Früher hatte ich immer das Gefühl zu niedertourig zu fahren und es konnte auch mit dem Gasgeben korrigiert werden. Bin seit dem Update rundum zufrieden. -> Danke VW!

Mehrverbrauch konnte ich nicht feststellen (ca. 7.5l/100Km).

Grüsse aus der Schweiz
 
Zuletzt bearbeitet:
@bass13
.....so sollte es sein. Prima.
Wer bitte ist dein Servicepartner in der Schweiz?
Gruss Martin
 
Hallo Martin
Der Servicepartner in der Schweiz ist die AMAG...
Gruss
Nicolas


Hallo Nicolas,

danke, ....ups, das sind ja viele Mitglieder der Gruppe.

Die gestellte Frage war vor den Hintergrund zu sehen, dass ich verlässliche Informationen
zum Thema unterm dem Aspekt Ländercode zusammentrage.

Angeblich ist es VWN Deutschland nicht möglich, weil ungesetzlich, den Softwarestand im
Auslieferungszustand [ mit von VW festgestelltem Ländercode 019 ] wieder herzustellen,
was auch immer das heißen soll.

Das heißt für mich übersetzt:
Wir haben eine ungesetzliche Software vorsetzlich aufgespielt und sind dabei von andern
erwischt worden. Wir mussten ihr Eigentum quasi unbrauchbar machen, weil es die von
Ihrem Volk gewählte Bundesregierung so will, dass die Software ungesetzlich ist.
Sie können nun ein neues vergünstigtes Auto kaufen, dass eine länderkonforme Software
hat.
* [ ....und werden dann zunächst nicht inhaftiert - Ausführung Ländercode TR ]

In diesem Sinne
VG Martin
 

Frage an das Forum:

Welche Bedeutung hat der Ländercode im Bezug auf mitgelieferter Software?

Ich habe den Beitrag unterhalb aus Spiegel-Online ergooglet und frage in die Runde, ob es
der untenstehende Beitrag dem Sachverhalt entspricht?

Wirtschaft - Forum - SPIEGEL ONLINE
forderung-aus-nrw-volkswagen-soll-deutsche-kunden-entschaedigen-thread-358912-23.html

silverhair 25.09.2015, 11:18
222.
Zitat von f.gallo
Um es mal verständlich zu machen, auf jeden EA 189 ist das Programm drauf, das ist aber
kein Betrug am Kunden. Solange die deutschen Grenzwerte eingehalten werden ist es egal.
Hat das Auto EU5 und erfüllt dies ohne das Programm, was wahrscheinlich ist weil der EU
Test anders abläuft als der US Test gibt es kein Problem. In dem Steuergerät ist die Ge-
schwindigkeit des Fahrzeug auch auf 192km/h begrenzt und obwohl das Programm vorhan-
den ist fahren alle EA 189 schneller. Warum? Weil das Programm inaktiv ist wenn am Band-
ende-Rechner nicht der Ländercode für Japan eingespielt wird... Und ob im Fahrbetrieb die
Werte 10, 20 oder 50 höher sind ist auch nicht relevant. Wichtig ist nur das der vorgeschrie-
bene Prüfablauf eingehalten wurde und im Normalbetrieb die Abgasreinigung nicht außer Fun-
ktion gesetzt wurde..


Sie irren sich in den Rechtsfolgen!

Wenn sie eine Ware in Verkehr bringen, die durch Betrug eine Zulassung erhalten haben, ist
der Kaufvertrag rechtsunwirksam, egal ob der Betrug nun direkte oder indirekte folgen oder
nicht hatte!

Bei einem Technischen Mangel, der durch Konstruktionsfehler die unvermeidlich sind, kann
der Verkäufer diesen Mangel heilen, bei vorsätzlichem Betrug auch dann nicht , wenn der
Mangel überhaupt noch keine Auswirkungen hatte!

Man kann das Risiko - das eine Betrügerisch in Umlauf gebrachte Ware erst in Zukunft ihren
Mangel offenbart nicht irgendwo abwälzen auf andere - und schon überhaupt nicht auf den
Käufer!

Sie können deshalb auch nicht erst mal "Probieren" ob der Käufer einen Fehler entdeckt ..
sondern der Betrug selber ist der Fehler . den ohne diesen hätten sie die Ware ja niemals
rechtswirksam verkaufen können!

Jeglicher Kaufvertrag wird rechtsunwirksam, sobald einer der zugesagten Eigenschaften, die
auch durch Gesetze vorgegeben sind durch Betrug entstanden sind.. Ist ganz einfach und
darauf basiert das Wirtschaftsystem überhaupt!

Ob ein Mangel also zu irgendwas führte oder nicht führte ist bei Betrug unerheblich einfach ..
Man muss nicht warten bis dieser irgendwo dann doch eintritt oder nicht.. man gibt die Ware
zurück, bekommt den Kaufpreis und den Schadensersatz für alle Aufwendungen die man
getätitgt hat für dieses Produkt, sowie alle Aufwendungen de man zur Behebung (Miete/Kauf
eines anderen fehlerfreien Produktes) tätigen mußte!

Betrug gilt als kriminelle Handlung, und deshalb ist das wie bei Mord, Bankraub, Diebstahl, sie
können ihn nicht mal "probieren" und bei Misslingen darauf herausreden das sie doch nur den
aktuellen Schaden ersetzen!
 
Hallo
Hab mir einen Kostenvoranschlag für meinen T5.2 Bj 2014 Caravelle 140 Ps Bluemotion DSG für die anstehende Öl und Inspektion Aktion machen lassen.
Darauf auch vermerkt : Offene FeldAktion VW
- Keilriemen, Zusatzbremsleuchte, Software Motorsteuergerät.

Letzteres wird wohl damit zu tun haben. Was soll ich tun?

Freu mich über Tips und der Bus fährt sich top und bin sehr zufrieden damit.
 

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hi lucas80,
sorry, erst heute gelesen:
keine up-dates aufspielen lassen, selbst das nicht für die 3. bremsleuchte,
weil dann gerne vermerkt wird, dass sich selbstständig das 2. software-
paket entladen hat.....
die möglichen folgen sind bekannt.
vg
martin
 
Hallo ext4 und danke für die Antwort.
Hab mich auch in der Zwischenzeit informiert und mit meinem Mechaniker und TÜV Prüfer unterhalten.
Der sagt machen lassen. Bei der nächsten HU gibt's sonst keine Plakette mehr. Man kommt nicht drumherum.
Machen lassen und nach 3-4 Wochen eine Software Optimierung machen und ein paar Pferde dazukaufen, dabei auch das AGR stillegen.
Ich werds wohl so machen.
 
Wir haben auch den 103kW mit DSG, aber bei Abfrage Feldmaßnahmen über FIN bekomme ich nichts angezeigt?
Da geht es nur um NOx und davon ist meine FIN nicht betroffen. Sind das 2 Paar verschiedene Schuhe?

Jürgen
 
Hab mich auch in der Zwischenzeit informiert und mit meinem Mechaniker und TÜV Prüfer unterhalten.
Der sagt machen lassen. Bei der nächsten HU gibt's sonst keine Plakette mehr.

Es gibt zu diesen Fahrzeugen (T5) bislang keine Rückrufaktion vom KBA. Insofern gibt es auch keine Rechtsgrundlage für das Nicht-Erteilen der Plakette. Nichts weiter als Panikmache. Ich bin im Januar mit TÜV drann und werde berichten, ob ich ohne diese Feldaktion TÜV erhalte. Mir ist auch nicht bekannt, wie die Prüfer das nachvollziehen wollen. Es handelt sich um eine Feldaktion von VW, welche auch nur in deren Datenbanken hinterlegt ist. Anders verhält es sich freilich mit den ganzen "Passat" etc. - hier gibt es die offiziellen Rückrufaktionen des KBA mit entsprechendem Text:

"Bedingt durch manipulierte Software werden die Abgasgrenzwerte im Feld nicht eingehalten."

Wir haben auch den 103kW mit DSG, aber bei Abfrage Feldmaßnahmen über FIN bekomme ich nichts angezeigt?
Sicher? Eingabefehler? Welchen Browser nutzt Du? Wird das entsprechende PopUp evtl unterdrückt? Schick mir mal deine FIN per PN.... Ich schau mal bei Gelegenheit. Die FIN fehlt auch in deinem Profil. Ist immer hilfreich bei konkreten Anfragen zu Ersatzteilen etc.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jürgen,

wie per PN schon geklärt, gibt es für dein Fahrzeug zwei offene Feldmaßnahmen.

LFD. NR. MASSNAHME START BEZEICHNUNG KRITERIUM
1 13G6 17.08.2017 S-Ersatz Riemenspanndämpfer 01
2 23T8 27.02.2017 W-Update Motor-und Getriebesteuergerät 01

Jürgen hat mir gerade berichtet, dass er gerade die Plakette erteilt bekommen hat, was mein obigen Ausführungen bestätigt.

Gruß
 
Oh mann, das is doch ein Scheißdrech mit dem Zeuch.
Mein Wagen läuft ja super und sonst auch komplett problemlos seit ich ihn fahre.
Seit einem Jahr und 15 tkm.
Vor 1 3/4 Jahr und vor ca 40tkm wurde was am DSG Getriebe getauscht.
Hab aber auch echt keinen Bock mir jetzt mit dem Scheiß die Seuche draufzuladen.
 
Moin,

ich war gestern auch zwecks Abfrage der Feldmaßnahme 13G6 (Keilrippenriemen) beim nächstgelegenen Freundlichen VW Haus (ich behaupte übrigens DAS VW Haus das die Nase in DE am höchsten reckt.. :D:D). Schon beim reinkommen und meiner Anfrage die die Worte "Feldmaßnahme" enthielt stellte sich der Blick des VW-ich-trage-die-Nase-hoch-Mitarbeiter auf die Stellung "Zzzzzz... Kunde mit partieller Ahnung, Vorsicht, Verarsche-Modus klein halten und blocken.." um.

VW-ich-trage-die-Nase-hoch-Mitarbeiter : "Ja 13G6 steht bei Ihnen aus. Ah ja und 23T8 , das ist aber nur ein kleines Softwareupdate"..
Ich: Ok, für 13G6 machen wir dann einen Termin, ich möchte gerne dabei sein (ein Schelm wer...). Die Maßnahme 23T8 möchte ich nicht durchführen lassen, bitte dann auch mir schriftlich bestätigen".
VW-ich-trage-die-Nase-hoch-Mitarbeiter : Guckt leicht angeschossen und fängt direkt mit Kontra an: " Ja warum denn nicht, da ist doch nichts negatives zu bekannt. Ist auch gar nicht ablehnbar, wir verlieren dann im nächsten Jahr unsere Zertifizierung....." Er redete sich einen Wolf...
Ich: (Ersparte mir den Hinweis auf alle möglichen Erfahrungswerte). "Dann werde ich den Termin wohl nicht durchführen können, wenn keine Maßnahme einzeln durchgeführt werden kann. Ich möchte diese eine Maßnahme auf jeden Fall nicht durchführen lassen".
VW-ich-trage-die-Nase-hoch-Mitarbeiter: "Na dann bekommen Sie aber auch keinen neuen Riemenspanner" (Irgendwie wechselte der Ton jetzt auf hämisch und schadenfroh, komisch eigentlich war ich bis jetzt freundlich und sachlich).
Ich: "Damit habe ich kein Problem. Dann fahre ich in eine freie Werkstatt und lasse es dort machen - auf eigene Kosten natürlich"
VW-ich-trage-die-Nase-hoch-Mitarbeiter: "Moment ich frage mal den Meister ob wir da nicht ....". Ich bin dann mit höflichem Dankeschön gegangen.

Mal wieder eine nette VW Story, zu der man vorher eigentlich das Storybook schon wusste...

Gruß Jan
 
Ist auch gar nicht ablehnbar,

Danke für den Live-Bericht!
Natürlich ist die Maßnahme "ablehnbar". Was die für einen Quatsch erzählen. Peinlich. Es gibt sogar entsprechende Handlungsanleitungen. Die nicht durchgeführte Maßnahme wird edv - mäßig dokumentiert. Im Übrigen ist die Feldmaßnahme bis 31.03.2022 gültig. Man kann es sich also in Ruhe überlegen, ob man das Update möchte und kann derweil die Erfahrungen im Feld beobachten. Ein Zwang besteht bislang nicht. Man sollte jedoch bei jedem Werkstattaufenthalt dokumentieren, dass Updates nur nach Rücksprache mit dem Besitzer zu machen sind.
Was in den meisten Fällen leider passiert: Der Kunde wird über den Inhalt des Updates im Unklaren gelassen: " Ist nur ein kleines Update" und/oder es wird einfach drüber gebügelt. Dabei wissen die Werkstätten selbst nicht genau, welche Parameter hier im Einzelnen geändert werden. VW ist da so intransparent, wie es nur geht.
Es gibt ja durchaus Fahrzeugnutzer, welche die veränderten Schaltzeitpunkte bevorzugen und gut finden. Wenn es genügend positives Feedback gibt, lasse ich mich vielleicht auch überzeugen. Bis dahin möchte ich mein Fahrzeug so behalten, wie ich es gekauft habe und nicht durch Softwareupdates mit Betastatus verschandeln lassen.

Gruß
 
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