LKW Zulassung vom Zoll aberkannt

Ich bin jetzt auch mit einem von 3 Fahrzeugen durch:

Meinem Einspruch beim Crafter mit Snoeks wurde stattgegeben und ich bekomme einen geänderten Bescheid.

T6 Transporter und mein Ex-Sprinter 4x4 fehlen noch.
 
Man unterhält sich auch viel mit anderen Leuten; einige sind genau so wütend wie wir und wehren sich. Anderen ist es anscheinend völlig egal, was der Zoll (Staat) da abbucht. In größeren Firmen werden die geänderten Bescheide anscheinend nur abgeheftet.

Wie sind Eure Erfahrungen im Gespräch mit anderen Betroffenen?
 
Meine Bekannten haben sich erfolgreich gewehrt.
 
Hallo,

Mein Widerspruch wird erst im naehsten Jahr behandelt.

Gruss RED
 
Hallo,

Aufgrund der Menge an Anfragen/Einsprüchen zur Kfz-Steuer gibt es derzeit einen nicht unerheblichen Rückstau an zu bearbeitenden Vorgängen.

Originaltext.

Gruss RED
 
Ich muss mir jetzt doch einen Anwalt besorgen und Klage einreichen. Heute kam die Ablehnung meines Einspruches. Die Ladefläche (3,43m²) wäre kleiner als der Personenraum (3,53m²).

Ich habe eigentlich gar keine Zeit und nerven, mich mit so etwas zu beschäftigen. :mad:
 
Die Quintessenz dessen:
Da der Staat eh meine Kohle hat, hab ich ich jetzt auch Zeit und klage. Wie der Herr bei Gericht irgendwann entscheidet ist zweifelsfrei offen.
Mein Anwalt meinte nur, dass entscheidend ist, was bei Gericht ausgefochten wird. Wäre nicht das erste Gesetze, dass bei Justizia gekippt werden könnte...vielleicht=)

Trans4mo

Gibt es schon was Neues? War schon eine Verhandlung?
 
Hat jemand von Euch außerdem Vermessen lassen?

Folgendes steht bei mir im Bescheid;

Personenfläche: 3,53m²
Ladefläche: 3,43m²

Ich selbst hatte gestern noch einmal gemessen, und bin bei 2,221m x 1,538m auf 3,42m² gekommen.
 
Gibt es schon was Neues? War schon eine Verhandlung?
Bisher gab es nur eine Rechnung der Finanzkasse Chemnitz, die umgehend an die RS-Versicherung weitergeleitet und beglichen wurde.

Wann es zu einem Termin bei Gericht kommt, ist derzeit offen.
 
Hallo Zusammen,

ich bin relativ neu hier und habe schon einiges nützliches gelesen, Danke hierfür.
Auch bei mir ist es so, dass der Zoll den LKW als PKW besteuern möchte.

Ich habe einen T5 mit langem Radstand, 5 Sitzplätze, 2.5TDI großer Motor, hinterste Sitzreihe nicht vorhanden, hinterste Sitzreihe keine Verglasung.
T5 wurde als LKW ab Werk ausgeliefert.
Ich bekam den Steuerbescheid, daraufhin habe ich Einspruch eingelegt mit entsprechenden Bildern.
Stand heute: Ich war bei der Vermessung (sofern man das Vermessung nennen kann) und bekam einen Tag danach Bescheid.

Hier Ausschnitte der Mail:
Sie sind seit 29.05.2019 Halter eines Fahrzeuges der Marke Volkswagen Typ Transporter. Das Fahrzeug verfügt über 5 Sitzplätze. Das zulässige Gesamtgewicht des Dieselfahrzeugs beträgt 3.200 kg, das Leergewicht 2.090 kg. Es weist einen Hubraum von 2.461 cm3 und eine Höchstgeschwindigkeit von 188 km/h auf. Bei der Vermessung am 15.07.2019 beim Zollamt Ingolstadt wurde bei Ihrem Fahrzeug eine Ladefläche von 3,19 m² (47,71%) und eine zur Personenbeförderung dienende Fläche von 3,50 m² (52,29%) festgestellt.
Die für die Einstufung Ihres Fahrzeuges als Pkw relevanten Merkmale sind insbesondere, das äußere Erscheinungsbild, die Zahl der verkehrsrechtlich zulässigen Sitzplätze, die Höchstgeschwindigkeit sowie die – im Verhältnis zum zulässigen Gesamtgewicht – geringe Zuladung. Ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines Pkw ist im vorliegenden Fall die Zuladung, die 1.110 kg (zulässiges Gesamtgewicht 3.200 kg abzüglich Leergewicht 2.090 kg) und damit 34,69 % des zulässigen Gesamtgewichts beträgt. Die Zuladung liegt dabei unter der für einen Lkw typischen Zuladung. Der Bundesfinanzhof hat eine Zuladung von 34,6 % des zulässigen Gesamtgewichts nicht als außergewöhnlich hohe, die Verwendung zum Gütertransport eindeutig indizierende Zuladung angesehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes vom 08.02.2001, VII R 73/00). Auch ist die Anzahl der Sitzplätze (5 Sitzplätze) Pkw-typisch. Die hinteren Sitzplätze sind, ebenso wie die vorderen Sitzplätze, vollwertig ausgestattet. Sie sind mit Sicherheitsgurten versehen und über eine eigene Tür zu erreichen. Ebenso lässt das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges nicht auf ein überwiegend der Güterbeförderung dienendes Fahrzeug schließen. Die Fahrzeugkabine ist über eine Schiebetür zu erreichen. Das Fahrzeug dient deshalb auch nach seinem äußeren Erscheinungsbild nicht überwiegend dem Transport von Gütern, sondern bietet neben dem erkennbar vorrangigen Zweck der Personenbeförderung im Umfang einer klassischen Limousine lediglich noch die Möglichkeit eines Gütertransports, wobei das Volumen über das eines klassischen Kofferraums hinausgeht.
Demgegenüber fallen die für die Einstufung als Lkw sprechenden Fahrzeugmerkmale nicht mehr entscheidend ins Gewicht.
Daher bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug auch unter Geltung der Neuregelung des KraftStG nach dem für Pkw geltenden Steuersatz gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 2 a) aa) KraftStG


Ich habe nun bis 13.08. Zeit zu antworten.
Eins ist klar, so einfach werde ich das nicht akzeptieren.

Mich würde interessieren ob hier jemand eine ähnliche Konfiguration an Fahrzeug vermessen hat lassen und wie das Ergebnis war?

Grüße
gandi
 
Hallo,

das ist ja gelebte Bürgernähe;), einen Tag nach Vermessung (was und wie ist vermessen worden?) per Mail dem Steuerzahler zu antworten.
In jedem Fürstentum dieses Staates werden andere Argumente mit ins Boot geholt, da bei Dir die prozenztuale Gewichtverteilung mit ins Spiel gebracht wird.
Bei meinem Vermessungstermin im Januar galt diese Argumentation überhaupt nicht mehr, obwohl das bei der Erstzulassung und Vorstellung 2011 beim FA das mit entscheidende Kriterium war.
Das ein Urteil aus 2001 vom BFH mit entscheidend sein soll, auch interessant:confused:
Mein 5 Sitzer TransVan ist von der Konfiguration sehr ähnlich, nur mit Trennwand.

Mein Tip: Klage.
 
"Vermessung" lief folgendermaßen ab.
Die hatten ein Laser-Messgerät und ein großes Lineal dabei. Vermessen wurde Länge und Breite, 1x im Laderaum und 1x im Fahrgastraum. Das ganze logischerweise immer nur an einer Stelle, die sie sich mehr oder weniger frei Schnauze ausgesucht haben. Sollen wir besser hier messen oder vielleicht doch lieber hier, na müsste so schon passen. Wirklich traurig.
 
Ich würde anhand der Zuladung argumentieren, dass das Fahrzeug überwiegend der Güterbeförderung dient!
Dazu folgende Rechnung:

Gesamtzuladung: 1.100 kg (PKW-untypisch)
Davon 4 für Personenbeförderung (Fahrer im Leergewicht enthalten) = 4x64 kg (Eu-Richtlinie) = 256 kg
Verbleiben für Ladung: 844 kg, entspricht 76%

Selbst bei 75 kg je Person ist die Zuladung immer noch überwiegend Güter. Das ist eben PKW-untypisch.
 
Ich habe die Sache heute dem Anwalt übergeben, da ich ja nur 4 Wochen zeit habe, um Klage einzureichen.
 
Bei mir lief bisher alles per Mail. Bis 13.8. habe ich Zeit zu antworten ob dem Ganzen zustimme oder mein Einspruch bestehen bleibt.
Habe also noch etwas Zeit zu überlegen. Plan heute ist folgendermaßen.
1. Messergebnis wird nicht akzeptiert, da nicht nachvollziehbar. Ich will die gemessenen Werte sowie Verfahrensanweisung haben um das Ergebnis nachvollziehen zu können
2. Arbeite im VW Konzern: Anhand der CAD Daten zeigen, dass das ermittelte Ergebnis Mist ist
3. Die bekommen von mir eine Fahrgestellnummer: Identisches Fahrzeug in einem anderen Bundesland vermessen: Ergebnis = Ladefläche > Personenbeförderungsfläche = LKW

Gewichtsthema und den Rest schaue ich mir auch noch an, da gibt’s bestimmt noch mehr Argumente.

Ich habe eigentlich gar keine Zeit für so eine Scheiße. Aber die Zeit nehme ich mir, damit es den Kollegen nicht langweilig wird...
 
Ist nicht ein Vorverfahren erforderlich? Also Einspruch oder Widerspruch!

Ich habe den Neuen Bescheid bekommen und da stand eindeutig in der Rechtsbehelfsbelehrung; Sie können gegen o.g. Bescheid Klage einzureichen.

Ich habe jetzt von mir aus den 5. Sitzplatz austragen lassen, was ja auch mit enormen Zeit- und Geldaufwand verbunden ist. Mir geht es vor allem um die steuerlichen Nachwehen, wie nachträgliche 1% Regelung und Fahrtenbuch.
 
Mir geht es vor allem um die steuerlichen Nachwehen, wie nachträgliche 1% Regelung und Fahrtenbuch.
Mir gehts ebenso. Nur ist lt. aktueller Info der Steuerberaterin das ganze Thema voll umpfänglich ungeklärt, da nachträglich sowieso kein Fahrtenbuch geschrieben werden darf, geschweige anerkannt wird und die 1% Regelung max. rückwirkend bis Änderung LKW-->PKW angewandt werden könnte. Wie die FA das sehen werden, kann nicht mal erahnt werden.

Alles hätte, wäre, könnte... es nervt ohne Ende.
 
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