LKW Zulassung vom Zoll aberkannt

Ruhig, das ist der Sinn einer LKW-Besteuerung. Dein aufgeplüschter T-Dingens wird es sicherlich nicht sein. Du hast aber die Möglichkeit, steuerlich den vermeintlichen Nachteil einzufordern. Mach es.

Mir geht es einzig um die 1% Reglung und der Zollfuzzi hat mir versichert, dass ich wieder auf LKW besteuert werde.
"Aufgeplüschter T-Dingens" nehme ich mal als Kompliment
 
Hallo,

Eigentlich ist das alles geregelt, in einem europaeischem Gesetz, das auch den Unterlagen begefuegt ist. englisch
Diesem Gesetz hat die BRD zugestimmt, und ist daher gueltig in der BRD.
Nur lassen sich deutsche Beamte ungern belehren(geht wohl um die Penisfrage).
Das hat was mit der Befehlskette zu tun.

Gruss RED

Hallo Red,
beziehst du dich da auf unsere Holland Doka's ???
 
Moin zusammen. Ich hab ne T5 Pritsche mit langem Radstand (laut Kfz-Schein ein Lkw...offener Kasten) und hab soeben auch meinen Bescheid über 386€ erhalten. War etwas geschockt ,da ich natürlich von 172€ ausgegangen war :-( ! Ich überlege ob ich in Widerspruch gehe, oder es akzeptiere?! Da die Versicherung als Lkw teurer ist, hab ich meinen Versicherungsfuzzi gefragt, ob die Versicherung das Schreiben vom FA anerkennt und ich nun die Prämie für einen Pkw bezahlen kann ;-). Er sagt, müsse er erfragen wäre ein interessanter Fall. Sofern ich dann im Verhältnis weniger an Versicherung, als an Steuern zahlen muss lass ich es natürlich mit dem Widerspruch! Dann dürfte ich zumindest auch am Sonntag nen Anhänger ziehen ;-). Ein schönes Wochenende an alle!!!
 
Moin zusammen. Ich hab ne T5 Pritsche mit langem Radstand (laut Kfz-Schein ein Lkw...offener Kasten) und hab soeben auch meinen Bescheid über 386€ erhalten. War etwas geschockt ,da ich natürlich von 172€ ausgegangen war :-( ! Ich überlege ob ich in Widerspruch gehe, oder es akzeptiere?! Da die Versicherung als Lkw teurer ist, hab ich meinen Versicherungsfuzzi gefragt, ob die Versicherung das Schreiben vom FA anerkennt und ich nun die Prämie für einen Pkw bezahlen kann ;-). Er sagt, müsse er erfragen wäre ein interessanter Fall. Sofern ich dann im Verhältnis weniger an Versicherung, als an Steuern zahlen muss lass ich es natürlich mit dem Widerspruch! Dann dürfte ich zumindest auch am Sonntag nen Anhänger ziehen ;-). Ein schönes Wochenende an alle!!!
Abgesehen von allen steuerlichen Berechnungen ist es auch Sonntags erlaubt, einen Anhänger an einem Fahrzeug mit LKW-Zulassung anzuhängen und zu Überführen.
 
Hallo Schubis Pritsche,

prüfe auch mal deine LKW Versicherung früher gingen die ja nicht unter Haftplicht 40 % und VK 50 % zumindet bei der Öffentlichen (HP 1 Jahr 100%, 2Jahr 70% 3 Jahr 40%- wenn ich mich recht erinnere).
Letztes Jahr war ich wegen was anderem da und hab alle Verträge checken lassen und nun wie bei PKW jetzt runter auf Sf 20 25 % Haftpflicht und Sf 20 20% Vk mit 300 inkl. Tk 150 SB
sind halbjährlich zusammen 260 Euro statt 460 -wäre ich nicht hingegangen dann ???

Falls Du doch bei LKW bleiben willst möchte ich kurz berichten, dass es bei meiner Doka mit Einspruch und LKW im Raum Braunschweig völlig entspannt war.

Ich glaube allerdings auch daran ,dass bevor man mit droht erst einmal freundlich schreibt und versucht einen netten telefonischen Kontakt aufzubauen.

Funktioniert in der heutigen Zeit von Drohbriefen und bösen Beschwerden per Mail und Rechtsanwalt erstaunlich gut -weil kaum noch einer freundlich ist - und man mit Freundlichkeit anscheinend zu einer aussterbenden Art gehört.

Ich habe bei meinem Einspruch meine Telefonnummer angegeben und Mitarbeiter

vom Hauptzollamt haben mich angerufen und mir Ihre e-mail gegeben

Ich habe ein paar Fotos gemailt und mir wurde umgehend geantwortet – alles erledigt.

War ein Steuerbescheid über eine Erhöhung von 160,- auf 401,- Euro. ( 2,8t, 6-Sitzer)

Steuerbescheid wurde wieder auf 160,- geändert.

Anbei mal ein Musteranschreiben für eine DOKA.

Wenn man das so macht reicht vielleicht ein einzelnes Schreiben.


Tom



Beispiel:


Name

Adresse

Plz Ort



Kraftfahrzeugsteuernummer ….............. (aus Steuerbescheid)




Hauptzollamt …........

Postfach …........

Plz Ort


Datum

Einspruch gegen Kraftfahrsteuerbescheid vom ….......2019 für

das Fahrzeug …..............(Kennzeichen)



Sehr geehrter Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Überprüfung des oben genannten Steuerbescheides,

da es sich bei den Fahrzeug (VW T5 mit einer Kastenpritsche - ca. 2,00 x 2,20 m)

in meinen Augen weiterhin um ein als Lkw zulassungsfähiges Fahrzeug handelt.

Anbei habe ich Bilder des Fahrzeugs beigefügt.

Meinen eigenen Messungen nach habe ich folgende Daten ermittelt:

Länge der Ladefläche/Pritsche innen 2,16m außen 2,20m,

Länge Innenraum von hinterer Wand bis zu den Pedalen 1,99m.

Ich habe zur Verdeutlichung außen einen Messstab mit fotografiert.

Es handelt sich um einen original T5.1 von VW mit langem Radstand.


Ich könnte das Fahrzeug umgehend zur Begutachtung und Vermessung möglichst im Raum …................vorstellen.

Über eine kurzfristig Rückmeldung würde ich mich freuen.

Sie können mich bei Rückfragen auch telefonisch unter folgender Nummer …....erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift




Anmerkung zu den Fotos

( Ich habe ca. 8 Fotos beigelegt - von vorne und hinten mit Kennzeichen (wichtig), Seite Gesamt mit zwei Zollstöcken auf Ladefläche und einem Zollstock auf dem Pflaster vor dem Auto von der Kabine - Hinterwand bis Pedal und einmal Nahaufnahmen von den Zollstöcken, dass man die cm ablesen kann und ein Foto von den Pedalen mit offener Fahrertür.)
 
Moin und vielen Dank für die Infos! Ich hab morgen nen Termin beim Zoll... die Jungs wollen (und sollen ;-) ) mal messen. Ich bin guter Dinge und werde berichten. Einen schönen Abend noch!
 
Mit einer Pritsche sollte die LKW-Besteuerung bewilligt werden. Als ich im Januar dort vorstellig wurde, ist der Herr vom Zoll tatsächlich mit Jacke und Mütze und Zollstock rausgegangen und hatte gemessen. Die Entscheidung hätte er auch durch einen Blick aus seinem Fenster machen können. Die DoKa stand in Sichtweite.
 
Guten Morgen,

uns ist gestern bei Durchsicht der Kontoauszüge aufgefallen, das der Zoll über die Bundeskasse Kiel, für unsere T5 Doka Pritsche die Kfz-Steuer für genau 1Jahr im voraus, wurden nun einfach 612,00 € Jahressteuer abgebucht. ?????????
Einen Änderungsbescheid bzw. neue Berechnungsgrundlage in irgendeiner Form, von der bisherigen LKW Besteuerung 160,00 € auf nun genau 612,00 € haben wir nichts erhalten.
Wie Zollbeamte auf diesen Jahresbetrag für die KFZ-Steuer kommt, auch wenn Berechnung nach PKW-Steuer erfolgt sein sollte, ist das nicht nachvollziehbar.
Was der Beamte vom Zoll sich wohl dabei gedacht hat, die Abbuchung in Auftrag zu geben.

Vieleicht wird auch mit dieser Absicht versucht, die Kassen zu füllen.

Ich werde die Woche sofort erstmal beim zuständigen HZA anrufen, und um Erkärung bitten, sowie den schriftlichen Bescheid / Nachweis für die KFZ-Steuer anfordern.
Gleichzeitig werde ich selbstverständlich Einspruch einlegen.



Wünsche dann allen noch einen schnönen Feiertag

Gruß T5 Doka
 
Bei meinem aktuellen Vorgang mit dem Zoll ist es weiterhin so, daß ich diese Mitmenschen weiterhin als unfähig einstufe.
Vor einigen Tagen bekam ich einen Anruf vom Hauptzollamt, der Mitmensch hat mir einleitend brav und recht unterwürfig erläutert worum es geht und ließ ungefragt durchblicken, daß er nichts dafür kann sondern nur als Befehlsempfänger agiert. Wir beide haben uns geeinigt, daß das die Ursache für diesem Vorgang bei seinen Vorgesetzten in der politischen Ebene liegt. Seine persönliche Meinung zu den Mitmenschen in dieser "Führungsebene" gebe ich hier nicht wieder.
Na ja ein klassischer Fall von Beamter im Dienst. ;)
Jedenfalls habe ich den erst mal erzählen lassen um ihm dann erklärt, daß ich nicht mit ihm zum Thema sprechen werde, da ich diesbzgl. von meinem Rechtsanwalt vertreten werde und er nur mit diesem zum Thema zu sprechen hat.
Er hat dann noch was von schneller Abwicklung, Photos die ich ihm senden soll, Kosten die durch den Rechtsanwalt auf mich zukommen usw. geredet, hat dann aber schnell bemerkt, daß ich da nicht kooperativ bin.
Ich habe ihm erklärt, daß ich bereit bin bis zum Oberverwaltungsgericht zu gehen wenn es nötig ist und die Kosten die dabei entstehen könnten mich nicht beeinträchtigen.
Ach ja .... ;)
Danach haben wir uns noch angeregt über Stihl Motorsägen unterhalten, die dieser Mitmensch privat im Einsatz hat, dieser Teil vom Telefonat war für beide Seiten angenehm. ;)
 
Meinem Einspruch wurde in vollem Umfang abgeholfen, das Verfahren ist abgeschlossen.

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Bei mir gab es auch Post über meinen Anwalt:
Der Einspruch und die Aussetzung der Vollziehung ist in einem fünfseitigen Pamphlet des HZA abgeschmettert worden.X(
Auszugsweise einige Passagen:
"...wurde festgestellt, dass die Ladefläche...2,67 m² und die der Personenbeförderung dienende Fläche 3,44 m² beträgt. Auf die tatsächliche Verwendung des Fahrzeuges kommt es für kraftfahrzeugsteuerrechtliche Zwecke ferner nicht an.
Somit ist das gegenständliche Fahrzeug - ungeachtat und in Kenntnis der anderen verkehrsrechtlichen Einstufung - auch unter Geltung der aktuellen Fassung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nach § 9 Absatz 1 Nr. 2 KraftStG zu besteuern. Denn würde die verkehrsrechtliche Einstufung als Lkw Besteuerungsrelevanz entfalten, so würde sie zu einer niedrigeren KFZ-Steuer führen als bei der Einstufung als Pkw."

"Die Voraussetzung für eine Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung liegen nicht vor. Ihr Antrag wird daher abgelehnt."

Die Quintessenz dessen:
Da der Staat eh meine Kohle hat, hab ich ich jetzt auch Zeit und klage. Wie der Herr bei Gericht irgendwann entscheidet ist zweifelsfrei offen.
Mein Anwalt meinte nur, dass entscheidend ist, was bei Gericht ausgefochten wird. Wäre nicht das erste Gesetze, dass bei Justizia gekippt werden könnte...vielleicht=)

Sonnige Grüße

Trans4mo
 
Dem Staat eröffnet sich natürlich rein zufällig eine nicht unwesentlich größere Einnahmequelle: 1% vom Bruttolistenpreis, und das saftig rückwirkend.
Das wird bei einer FA Prüfung in vielen Firma für eine Menge Diskussionsstoff sorgen.
 
Ich drücke dir die Daumen, dass du Erfolg hast.
 
Dem Staat eröffnet sich natürlich rein zufällig eine nicht unwesentlich größere Einnahmequelle: 1% vom Bruttolistenpreis, und das saftig rückwirkend.
Das wird bei einer FA Prüfung in vielen Firma für eine Menge Diskussionsstoff sorgen.

Das ist das größte Problem. Oder wie willst Du nachträglich ein Fahrtenbuch führen? Da bin ich gespannt, wie das gehandhabt wird.

Bei meinem verkauften Sprinter kann ich im Nachhinein auch nicht mehr messen, ich hatte denen aber Fotos geschickt. Das Verfahren steht noch offen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da der Staat eh meine Kohle hat, hab ich ich jetzt auch Zeit und klage. Wie der Herr bei Gericht irgendwann entscheidet ist zweifelsfrei offen.
Mein Anwalt meinte nur, dass entscheidend ist, was bei Gericht ausgefochten wird. Wäre nicht das erste Gesetze, dass bei Justizia gekippt werden könnte...vielleicht=)

Mmmh, da mache ich dir wenig Hoffnung. Es kommt einzig und allein auf das Flächenverhältnis an, was beim langen Radstand funktioniert, beim kurzen leider nicht. Ich spreche da aus Erfahrung. Da hat meines Erachtens auch Dein Händler gepennt, der die Snoeks eingebaut hat. Der hätte Dir das im vornherein sagen müssen, das auf Dich PKW-Steuer zukommt.

VW hat sich die LKW-Zulassung bis max. 6 Sitzplätze beim T5/T6, als sie noch nicht von Snoeks beliefert worden sind, sich immer teuer bezahlen lassen.

Und wenn Du jetzt im Konfigurator die LKW-Zulassung willst, geht das nur beim langen Radstand.

Iss leider so.

Ich habe den Kampf jetzt auch aufgenommen;
- Sprinter 4x4 rückwirkend, obwohl seit letztem Jahr verkauft,
- T6 Transporter mit nachgerüsteter originaler 2er Sitzbank,
- und mein Crafter plus mit Snoeks 4er Sitzbank.
 
Nö, ist keine Snoeks-Kabine. Ist ein 5 Sitzer Trans-Van mit langem Radstand aus Austria, werkseitiger 2. Sitzreihe und dahinter fest verbauter Trennwand.
Vor Bestellung in 2011 hatte ich mit dem hiesigen FA Kontakt aufgenommen, um die Eckdaten für die LKW Besteuerung abzuklären.
Dass dann die Zulassungsstelle anfangs 6 Sitze lt. COC-Papier (damit war es ein Pkw), statt nur 5, wie es im mitgelieferten Datenauszug (der war und ist bindend) von Porsche Salzburg vermerkt war, einschrieb, war nicht dem FA zuzuschreiben. Als der 6. Sitz im Gutachten der DEKRA verschwand, war es wieder ein Lkw.
 
Hat dein Trans-Van unter der Rückbank vom Laderaum eine durchlademöglichkeit ?
Dann würde es als Ladefläche gewertet .
 
In der Trennwand ist eine Durchladeöffnung von 490 x 170 mm, so dass "Langware" durch das Sitzbankgestell bis zum Armaturenbrett geschoben werden kann. Hat die Zollbeamten aber nicht interessiert.

So sieht es im Originalzustand aus.
Die Kunststoffverkleidungen hinten sind Werkzeugschrankeinbauten gewichen.
Bild - TransVan 015.jpg TransVan 014.jpg
 
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